Die Warrants unterliegen einer Klausel hinsichtlich eines vorgezogenen Verfalls, welcher zufolge das Unternehmen in einer Pressemeldung bekannt geben kann, dass das Verfallsdatum der Warrants auf das Datum, das 30 Tage nach der Mitteilung liegt, vorgezogen wird, falls der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an 15 aufeinanderfolgenden
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