Durch eine neu strukturierte Vereinbarung erhält MTC für alle Lithiumprojekte, für die nicht die bereits bestehende Nettoschmelzabgabe von 2% gilt, eine Lizenzgebühr von 4% des Bruttoumsatzes des Verkaufs von Produkten, wobei die Bruttoumsatz-Lizenzgebühr auf den Verkauf von Produkten bei den Lithiumprojekten, bei denen bereits eine Nettoschmelzabgabe von 2% gewährt wurde, weiterhin 3% beträgt. Dadurch, dass für die nicht gesonderten Konzessionsgebiete eine weitere GRR von 1% an LRC gewährt wurde, wird MTC für die Gewährung der Lizenzgebühr den Betrag von 5 Mio. USD erhalten (rund 6,65 Mio. AUD (0,752 AUD : 1 USD), was eine Steigerung von rund 650.000 $ im Vergleich zu den zuvor veröffentlichten Gegenleistungsbestimmungen darstellt.