Johannesburg, 2. März 2020: Gemäß Sektion 122 des Aktiengesetzes Nr. 71 aus dem Jahr 2008, Regulation 121 der aktienrechtlichen Vorschriften, 2011 und Paragraf 3.83 der Kotierungsvoraussetzungen der JSE Limited wird den Aktionären hiermit mitgeteilt, dass Sibanye-Stillwater eine formelle Mitteilung erhalten hat, dass Gold One Group Limited ihren Aktienbesitz von 15,86% auf 12,26% der insgesamt ausgegebenen Aktien des Unternehmens reduziert hat. Gold One hat angegeben, dass der aus dem Verkauf erzielte Erlös hauptsächlich zur Begleichung ihrer bestehenden Schulden verwendet wird. Sibanye-Stillwater hat gemäß Sektion 122 des Gesetzes die verlangte Ankündigung dem Übernahmeregulierungsausschuss vorgelegt. Ansprechpartner: E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellste...