Die Richtlinien für Vorankündigungen wurden am 13. Mai 2014 beschlossen, um das Engagement des Unternehmens in folgenden Bereichen fördern: (i) Erleichterung eines geordneten und effizienten Verfahrens für die Durchführung der Jahreshauptversammlung oder, falls notwendig, einer außerordentlichen Versammlung; (ii) Gewährleistung, dass alle Aktionäre
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