Hard Creek Nickel Corp. reicht in den Vereinigten Staaten Berichte ein
Hard Creek Nickel Corporation (die ´´Gesellschaft´´) teilt mit, dass sie gemäß dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von Amerika von 1933 durch die Einreichung der Registrierungserklärung 20-F zu einem Bericht erstattenden Emittenten geworden ist. Der Bericht 20-F hat jetzt die Kommentarphase durch die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission) passiert und kann auf der Edgar-Website eingesehen werden.
Die Gesellschaft wurde auch bei Standard & Poors registriert und hat bestimmte zusätzliche Registrierungen nach den Wertpapiergesetzen der US-Bundesstaaten zum Schutz der Anleger in denjenigen Bundesstaaten vorgenommen, in denen die Gesellschaft erhebliches Interesse erwartet, darunter New York. Auf der Grundlage dieser Registrierungen und der existierenden bundesstaatlichen Regulierung können potenzielle Investoren und Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien über ihre Börsenmakler auf den Sekundärmärkten in allen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten mit Ausnahme von Montana und Tennessee handeln.
´´Mark Jarvis´´
MARK JARVIS, Präsident
Hard Creek Nickel Corporation
Die TSX Venture Exchange übernimmt keine Verantwortung für die Genauigkeit oder Angemessenheit dieser Pressemitteilung.
Rechtshinweis
Jeder Bundesstaat hat Bestimmungen bezüglich des Sekundärmarkthandels jeglicher Wertpapiere. Anleger und Aktionäre, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, sollten mit ihren eigenen Beratern Rücksprache halten, bevor sie Aktien unserer Gesellschaft kaufen oder verkaufen.
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