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Gulfside Minerals Ltd.: Verkauf der Erdenetsogt Liegenschaft

29.10.2010  |  DGAP
Vancouver, B.C. - 28. Oktober 2010 - Robert L. Card, Präsident der Firma Gulfside Minerals Ltd. ('Gulfside' oder die 'Firma'), ist erfreut zu berichten, dass die Firma mit Mangreat Ltd. ('Mangreat') ein Share Purchase Agreement ('SPA'), das den Verkauf des 5% Anteils an ECM LLC ('ECM') vorsieht, unterzeichnet hat. Mangreat ist die Mehrheitseignerin der ECM, einer Mongolischen Firma, die die Explorationslizenz des Erdenetsogt Projekts hält.

Die Firma wird unter bestimmten Bedingungen bis zu 3.000.000 US$ erhalten. Mangreat hat treuhänderisch 500.000 US$ vorab bezahlt mit einem Saldo von 1.500.000 US$, fällig innerhalb eines Jahres. Die Firma wird 5% ihres Anteiles an ECM übertragen und den gegenwärtigen Rechtsstreit in der Mongolei nach Erhalt der ersten 2.000.000 US$ beenden. Sollte die Liegenschaft verkauft oder ein Jointventure mit einem Dritten geschlossen werden, welches einen Verkaufserlös von mehr als 40.000.000 US$ ergibt, dann wird die Firma weitere 1.000.000 US$ erhalten. Im Rahmen des SPA haben die Parteien ebenso beschlossen alle Rechtstreitigkeiten bezüglich der Liegenschaft und der Lizenz zu beenden. Die Transaktion unterliegt dem Erhalt aller Unterlagen und der Ausführung der Vereinbarungen, bestätigt durch den Treuhänder.

Geschichte des Projekts: Gulfside trat im Juni 2007 in ein Memorandum of Understanding (MOU) und kam überein, Gelder auf das Erdenetsogt Projekt aufzuwenden, um die dortige Kohle-Ressource zu entwickeln. Die Firma erstellte schließlich einen National Instrument ('NI') 43-101 technischen Bericht. Die Parteien verhandelten über einen Verkaufspreis der Liegenschaft an Gulfside, dabei entstanden Unstimmigkeiten, die die Vereinbarung im November 2007 verzögerten. Im März 2008 unterzeichneten die Parteien eine Vereinbarung bezüglich des Kaufs der Liegenschaft aber noch vor Genehmigung des Vertrags durch die TSX Venture Exchange entstanden wiederum Meinungsverschiedenheiten und der Vereinbarung wurde nicht zugestimmt. Später, im Jahr 2008, leitete die Firma rechtliche Schritte unter den Bedingungen des ursprünglichen MOU vom Juni 2007 ein, um sich die Rechte im Rahmen des MOU zu schützen.

Anfang 2009 siegte das Unternehmen vor dem Obersten Gerichtshof der Mongolei und bekam 5% Anteile an ECM zugesprochen. Später im Jahr 2009 erhob die Firma Klage vor den Mongolischen Gerichten, um sich ihre Vorkaufsrechte an zusätzlichen Anteilen an ECM zuzusichern. Diese Klage ist im Moment vor Gericht anhängig und wird unter dem neuen SPA aufgehoben werden. Ebenso hatte die Firma Klage beim Schiedsgericht in England eingereicht, welche unter diesem SPA ebenfalls beendet wird.

Nachdem der Verkaufvertrag abgeschlossen ist, plant die Firma sich auf ihr Onjuul Projekt zu konzentrieren und durch Bereitstellung von Geldmitteln mit dem Onjuul Entwicklungsprogramm fortzufahren.


Im Namen des Board of Directors, Gulfside Minerals Ltd.

Robert L. Card
President



Für die deutsche Übersetzung wird keine Garantie übernommen.

Investoren Kontakt Del Thachuk
Delmor Enterprises Ltd.
604-538-5995
delthachuk@shaw.ca
www.gulfsideminerals.com
www.gulfsideminerals.de



'Weder die Börse TSX Venture Exchange noch deren aufsichtsrechtlicher Dienstleister (Regulation Services Provider - gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit der vorliegenden Pressemitteilung.'

Vorausschauende Aussagen: Das vorliegende Dokument enthält vorausschauende Aussagen. Zu diesen vorausschauenden Aussagen gehören u. a. Aussagen zu GMGs geplantem Erkundungsprogramm in der Mongolei sowie andere Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen beziehen. Begriffe wie 'könnte', 'plant', 'schätzt', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'potenziell', 'sollte' sowie ähnliche Ausdrücke sind, soweit sie im vorliegenden Dokument benutzt werden, vorausschauende Aussagen. Obwohl GMG der Überzeugung ist, dass die in diesen vorausschauenden Aussagen wiedergegebenen Erwartungen angemessen sind, unterliegen derartige Aussagen Risiken und Unwägbarkeiten und es kann nicht gewährleistet werden, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse mit diesen vorausschauenden Aussagen übereinstimmen werden.

Wichtige Umstände, die dazu führen können, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse von diesen vorausschauenden Aussagen abweichen, werden unter der Überschrift 'Risk Factors' und anderswo in den regelmäßigen Einreichungen des Unternehmens bei der kanadischen Börsenaufsichtsbehörde erörtert.

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