PMI Gold Corp. schliesst kanadische Sonder-Warrant-Finanzierung ab und bringt 7.500.500 $ auf
DIESE PRESSEMITTEILUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND AUCH NICHT FÜR US-AMERIKANISCHE PRESSEAGENTUREN
Vancouver (British Columbia), 29. November 2010. PMI Gold Corporation (TSX-V: PMV) („PMI Gold" oder das „Unternehmen") freut sich, den Abschluss seiner bereits zuvor gemeldeten Sonder-Warrant-Finanzierung bekannt zu geben. Gemäß einem Unterzeichnungsabkommen mit Cormark Securities Inc. (führender Unterzeichner) („Corkmark"), Haywood Securities Inc., Salman Partners Inc. und M Partners Inc. (gemeinsam die „Unterzeichner") emittierte das Unternehmen heute 10.715.000 Sonder-Warrants (die „Sonder-Warrants") auf Privatplatzierungsbasis zu einem Preis von 0,70 C$ pro Sonder-Warrant (Bruttoeinnahmen von 7.500.500 C$) (die „Privatplatzierung").
Die Bruttoeinnahmen aus der Privatplatzierung wurden gemäß den Bedingungen eines Sonder-Warrant-Vertrags, der am 29. November 2010 zwischen dem Unternehmen, Cormark und Computershare vereinbart wurde (der Sonder-Warrant-Vertrag), treuhändisch bei Computershare Trust Company aus Kanada („Computershare") hinterlegt. Dieser Vertrag besagt unter anderem, dass die Einnahmen dem Unternehmen ausbezahlt werden, sobald dieses bestätigt, dass sein gleichzeitiges öffentliches Angebot in Australien abgeschlossen wurde und Bruttoeinnahmen von mindestens 27.500.000 A$ einbrachte (die „Freigabebedingungen"). Wenn die Freigabebedingungen bis 20. Dezember 2010 nicht erfüllt werden, werden die Einnahmen aus der Privatplatzierung den Besitzern der Sonder-Warrants zurückgegeben und die Sonder-Warrants werden automatisch storniert. Demzufolge können die Sonder-Warrants nicht in Stammaktien des Unternehmens konvertiert werden, bis die Freigabebedingungen erfüllt werden.
Eine Kopie des Sonder-Warrant-Vertrags wird im Profil des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com veröffentlicht.
Nach der Erfüllung der Freigabebedingungen erhalten die Unterzeichner eine Provision in Höhe von 6 % der Bruttoeinnahmen aus der Privatplatzierung. Die Unterzeichner werden auch für nachvollziehbare Ausgaben in Zusammenhang mit der Privatplatzierung entschädigt. Nach der Auszahlung der Einnahmen wird JNS Capital Corp., ein unabhängiger Finanzberater des Unternehmens, für Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Privatplatzierung eine Gebühr in Höhe von 225.015 C$ erhalten. Dies entspricht 3 % der Einnahmen aus der Privatplatzierung.
Wie bereits zuvor gemeldet, muss das Unternehmen nach bestem wirtschaftlichem Wissen und Gewissen handeln, gemäß der kanadischen Rechtsprechung ein Kurzprospekt veröffentlichen und bis 22. Dezember 2010 eine endgültige Genehmigung erhalten (das Datum des Erhalts wird als „Qualifikationsdatum" bezeichnet), um den Vertrieb der Stammaktien, die den Sonder-Warrants unterliegen, in Kanada zu ermöglichen. Falls bis 22. Dezember 2010 keine endgültige Genehmigung erteilt wurde, wird jeder Sonder-Warrant in 1,1 Stammaktien des Unternehmens konvertiert (anstelle einer Stammaktie). Vorausgesetzt, die Freigabebedingungen wurden erfüllt, werden die Sonder-Warrants (i) mindestens drei Werktage nach dem Qualifikationsdatum und (ii) am 30. März 2011 automatisch in Stammaktien des Unternehmens konvertiert.
Die Sonder-Warrants, die im Rahmen der Privatplatzierung emittiert werden, und die Wertpapiere, die durch deren Konversion emittiert werden, unterliegen gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen und den Bestimmungen der TSX Venture Exchange einer Halteperiode, die am 30. März 2011 endet.
Zudem ist der vollständige Betrag des ersten öffentlichen Angebots in Australien in Höhe von 27,5 Millionen A$ unter der treuhändischen Verwaltung von Computershare (Australien) eingelangt, was jedoch endgültigen Genehmigungen der Australian Securities Exchange unterliegt. Die Gelder, die im Rahmen des australischen Angebots und der kanadischen Privatplatzierung aufgebracht werden, werden vor allem verwendet werden, um den Fortschritt der Bohrungen und der Machbarkeitsstudien bei den unternehmenseigenen Goldprojekten Obotan und Kubi in Ghana sowie die regionale Goldexploration voranzutreiben.
Für das Board:
"Douglas R. MacQuarrie"
President & CEO
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Douglas MacQuarrie, President & CEO
Tel: 1 (604) 682-8089
gebührenfrei: 1 (888) 682-8089
Fax: 1 (604) 682-8094
bzw. europäische Investoren über: Florian Riedl-Riedenstein:
Tel: 43-2774-28814,
E-mail: frram@aon.at
Sie können auch die Website von PMI Gold Corporation im Internet besuchen: www.pmigoldcorp.com
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die bekannte und unbekannte Risiken, Verzögerungen und Ungewissheiten in sich bergen, die nicht vom Unternehmen beeinflusst werden und dazu führen können, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Wir bemühen uns um das Safe-Harbour-Zertifikat. Wir bemühen uns um das Safe-Harbour-Zertifikat.
Über PMI Gold
Vor kurzem sagten Bergbauanalysten, dass Westafrika schon bald die nach China zweitgrößte Goldproduktionsregion der Welt sein wird. Der mit Abstand größte Goldproduzent Westafrikas ist Ghana. PMI Gold kontrolliert vier ehemals aktive Minen auf 85 Kilometern der größten ghanaischen Goldgürtel in der Nähe des Zentrums einer historischen Goldproduktion von etwa 200 Millionen Unzen und aktuellen Ressourcen. Unser Goldprojekt Kubi (Mineralressourcenschätzung gemäß NI 43-101 von 604.000 Unzen mit einem Gehalt von 3,66 g/t Gold in der angezeigten Kategorie sowie von 315.000 Unzen mit einem Gehalt von 1,88 g/t Gold in der abgeleiteten Kategorie; siehe SEDAR) grenzt an die Mine Obuasi von AngloGold Ashanti – die größte Untertagemine in Westafrika mit einer durchgehenden Bergbaugeschichte seit 113 Jahren. Bei Obotan, wo frühere Bergbautätigkeiten 730.000 Unzen mit einem Gehalt von 2,2 g/t Gold ergeben hatten, meldeten wir vor kurzem eine erste Mineralressourcenschätzung von über 1 Million Unzen Gold sowie den Beginn eines intensiven Bohrprogramms.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!