Aktuelle Einschätzung zu Ampella Mining Ltd.
Über eine Bohrkernlänge von 30 Metern konnte ein Goldgehalt von bis zu 6,5 g/t bestätigt werden. Die aktuellen Bohrergebnisse sollen in eine neue Ressourcenschätzung einfließen, die in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.
Zwischen Januar 2010 und Januar 2011 konnte die Ressource von 1,2 Mio. oz (nur inferred resources) bei einem Goldgehalt von 2,0 g/t dagegen nicht erweitert werden. Eigentlich wollte Ampella die Ressource bereits im Jahresverlauf 2010 erheblich ausweiten.
Am 30.06.10 (31.12.09) stand einem Cashbestand von 12,1 Mio. A$ (12,6 Mio. A$) eine gesamte Kreditbelastung von 2,3 Mio. A$ (1,0 Mio. A$) gegenüber. Zum 31.12.10 konnte der Cashbestand auf 43,5 Mio. A$ aufgebaut werden.
Beurteilung:
Ampella Mining präsentiert sich als erfolgreicher Explorationswert. Das Ziel, die Ressourcen bereits im Jahresverlauf 2010 erheblich ausweiten zu können, wurde jedoch verfehlt. Negativ sind zudem der Status der Ressourcen, der über aufwendige Explorationsprogramme verbessert werden muss, die ausstehenden Finanzierungen und die lange Vorlaufzeit bis zum Produktionsbeginn.
Positiv sind die enormen Explorationsgebiete mit einer Fläche von 1.800 km2, in denen sich potentiell mehrere Goldminen befinden könnten. Sollte Ampella eine jährlichen Produktion von 200.000 oz mit einer Gewinnspanne von 300 A$/oz erreichen können, würde das KGV auf 10,1 zurückfallen.
Ampella ist derzeit in keinem Stabilitas Fonds enthalten.
© Martin Siegel
www.goldhotline.de
Interessenkonflikte (mit IK gekennzeichnet): Die Mitarbeiter des Goldmarkts, die an der Erstellung von Aktienempfehlungen beteiligt sind, haben sich verpflichtet etwaige Interessenkonflikte offen zu legen. In dem Fall, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Goldmarkts in einer zum Kauf oder Verkauf empfohlenen Aktie Positionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Artikel kenntlich gemacht. Die Siegel Investments berät Dritte bei deren Anlageentscheidungen. Auch im Rahmen dessen umgesetzte Empfehlungen unterliegen den obigen Bestimmungen.