Aktuelle Einschätzung zu Western Areas N.L.
Wegen der hohen Nickelgehalte zählen beide Minen zur weltweiten Spitzengruppe mit den niedrigsten Produktionskosten. Bei Nettoproduktionskosten von 4.400 A$/t (10.500 A$/t) und einem Verkaufspreis von 22.400 A$/t konnte die Bruttogewinnspanne auf 18.000 A$/t gesteigert werden. Im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2010/11 erreichte der operative Gewinn 99,0 Mio. A$, was einem aktuellen KGV von 5,5 oder 12.200 A$/t entspricht.
Auf der Basis einer jährlichen Produktion von 25.000 t erreicht die Lebensdauer der Reserven 6,9 Jahre (4,8 Jahre) und die Lebensdauer der Ressourcen 9,9 Jahre 14,8 Jahre. Die Halbjahresdividende wurde von 0,03 A$ auf 0,10 A$ erhöht, was einer Rendite von 3,3% entspricht. Western Areas verkauft etwa 25% der Produktion auf Sicht von 12 Monaten, was die Gewinnmöglichkeiten nur unerheblich einschränkt.
Am 31.12.10 (31.12.09) stand einem Cashbestand von 125,1 Mio. A$ (90,7 Mio. A$) eine gesamte Kreditbelastung von 366,2 Mio. A$ (349,2 Mio. A$) gegenüber.
Beurteilung:
Western Areas präsentiert sich als erfolgreicher Nickelproduzent und ist mit einem aktuellen KGV von 5,5 niedrig bewertet. Die niedrigen Nettoproduktionskosten senken die Risiken einer Anlage ab. Positiv sind die Verlängerung der Lebensdauer der Reserven, die Zahlung einer Dividende und die guten Explorationsmöglichkeiten.
Western Areas ist derzeit im Stabilitas Gold + Resourcen und im Stabilitas Pacific Gold + Metals Fonds enthalten.
© Martin Siegel
www.goldhotline.de
Interessenkonflikte (mit IK gekennzeichnet): Die Mitarbeiter des Goldmarkts, die an der Erstellung von Aktienempfehlungen beteiligt sind, haben sich verpflichtet etwaige Interessenkonflikte offen zu legen. In dem Fall, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Goldmarkts in einer zum Kauf oder Verkauf empfohlenen Aktie Positionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Artikel kenntlich gemacht. Die Siegel Investments berät Dritte bei deren Anlageentscheidungen. Auch im Rahmen dessen umgesetzte Empfehlungen unterliegen den obigen Bestimmungen.