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New Dawn Mining Corp.: Simbabwes Regierung gibt Mindestanforderungen für die Pläne zur Indigenisierungs-Umsetzung bekannt

28.03.2011  |  GoldSeiten
Toronto, Ontario, 28. März 2011. New Dawn Mining Corp. (TSX: ND, WKN: A0N FZS) ("New Dawn" oder das "Unternehmen"), ein Gold-Bergbauunternehmen mit Fokus auf Simbabwe, teilt die amtliche Bekanntgabe der "Minimum Requirements for Indigenisation Implementation Plans Submitted by Non-indigenous Businesses in the Mining Sector" (Mindestanforderungen für die von nicht-indigenen Unternehmen im Bergbausektor eingereichten Indigenisierungs-Umsetzungspläne) in Zusammenhang mit Simbabwes "Indigenisation and Economic Empowerment Act and Regulations" am 25. März 2011 mit.

Wie früher bereits berichtet, wurde der "Indigenisation and Economic Empowerment Act" (das "Gesetz") am 9. März 2008 unterzeichnet und die damit verbundenen Bestimmungen wurden als Gesetzes-Instrument 21 von 2010 - veröffentlicht am 29. Januar 2010 - amtlich bekanntgegeben. Die Bestimmungen schreiben vor, dass nicht-indigene Unternehmen, die in Simbabwe tätig sind, innerhalb von fünf Jahren dafür sorgen, dass 51% ihrer Aktien oder Beteiligungen von indigenen Simbabwern gehalten werden, gemäß einer Analyse basierend auf Informationen, die bei dem Minister für Jugendentwicklung, Indigenisierung und Beteiligung Schwarzer (der "Minister") eingereicht werden mussten. Jedes operierende Tochterunternehmen von New Dawn, also Casmyn Mining Zimbabwe (Private) Limited, Falcon Gold Zimbabwe Limited und Olympus Mines Limited, ist ein nicht-indigenes Unternehmen im Sinne des Gesetzes und hat dem Minister die geforderten Informationen in dem genannten Zeitrahmen übergeben.

Die am 25. März amtlich bekanntgemachten Mindestanforderungen bestimmen, dass jedes nicht-indigene Unternehmen innerhalb von 45 Tagen einen Indigenisierungsplan einreichen muss und innerhalb von sechs Monaten im Anschluss 51% seiner Aktien, abzüglich des bereits an qualifizierte indigene simbabwische Unternehmen oder Investoren gegebenen Prozentsatzes, an eine "designierte Einheit" abgeben muss. Unter bestimmten Umständen kann die Frist um höchstens drei Monate verlängert werden. Die Ankündigung definiert eine "designierte Einheit" als eine der verschiedenen spezifizierten staatlichen oder staatlich kontrollierten Einheiten oder als ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Der Wert der an eine designierte Einheit zu übertragenden Aktien wird anhand einer von dem Minister und dem nicht indigenen Unternehmen vereinbarten Bewertung errechnet. Dabei wird auch Simbabwes Hoheitseigentum an den von dem nicht-indigenen Bergbauunternehmen abgebauten oder künftig abzubauenden Mineralien berücksichtigt.

New Dawn prüft diese neuen Bestimmungen, um sich über deren mögliche Auswirkungen auf die Bergbauoperationen und Geschäftspläne des Unternehmens in Simbabwe klar zu werden, und wird die Aktionäre informieren sobald weitere Informationen zugänglich sind.





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