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Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt

06.05.2011  |  DGAP
Corpus Christi, Texas - 6. Mai 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC; das 'Unternehmen' oder 'UEC') und Concentric Energy Corp. ('Concentric') gaben heute bekannt, dass ihre jeweiligen Vorstände einer Stock-for-Stock-Übernahme (die 'Übernahme') zugestimmt haben, die unter den Gesetzen von Nevada durchgeführt wird. Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass die Unternehmen eine endgültige Übernahmevereinbarung sowie einen Übernahmeplan (die 'Übernahmevereinbarung') unterzeichnet haben. Es wird davon ausgegangen, dass zum Abschluss der Übernahme ungefähr 1.253.440 Aktien der UEC-Stammaktien an die ehemaligen Concentric-Aktionär ausgestellt werden, um Concentric und dessen ungeteiltes volles Interesse an der Anderson-Liegenschaft zu übernehmen. Die Anderson Liegenschaft ist ein 5.785 Hektar großes Areal mit Schürflizenz im Yavapai County in Arizona, USA, mit einer Vorgeschichte einer kleinen Uranproduktion.


Die Anderson-Liegenschaft

Die Anderson Liegenschaft besteht aus 289 zusammenhängenden, nicht patentierten Hauptaderminen und Placer-Ansprüchen auf einem Areal von 5.785 Hektar (neun Quadratmeilen). Sie befindet sich in einem abgelegenen Bereich des Yavapai County in Arizona, ungefähr 75 Meilen nordwestlich von Phoenix. Im Jahr 2001 erhob Concentric Anspruch auf diese Mineralisierung, deren vereinigte Anteile der Schürfrechte in den 70er Jahren bei Minerals Exploration Company ('MinEx'), einem Tochterunternehmen von Unocal Corporation und der Urangesellschaft U.S.A., Inc. ('UG') lagen.

Öffentliche Unterlagen weisen darauf hin, dass die anormale Radioaktivität erstmals 1955 in der Nähe der Anderson-Liegenschaft entdeckt wurde, was zu einem Tagebau auf kleinen Maßstab am nördlichen Rand und zu insgesamt 10.758 Tonnen Erz, durchschnittlich 0,15 % oder 33.230 Pfund an U3O8 führte, die zur maßgefertigten Hütte nach Tuba City, Arizona, versandt wurden. Die Produktion wurde 1959 eingestellt, als die Atomic Energy Commission das Programm zum Kauf von Eisenerz beendete. Diese Information stammt aus einem Bericht von Sherborne aus 1979 mit dem Titel 'Erhebliche Uranentdeckung in vulkanoklastischen Sedimenten, in der Basin and Range Provinz in Yavapai County, Arizona'.

In der Zwischenzeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher auf der Anderson-Liegenschaft angelegt, darunter auch 1.320 Gammamessungen in den Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen, von denen fast alle in den 70er Jahren von MinEx im nördlichen Bereich und von UG im südlichen Bereich durgeführt wurden. Ende 1977 wurde für MinEx eine vorläufige Machbarkeitsstudie in Bezug auf den nördlichen Bereich der Anderson-Liegenschaft von dem Unternehmen Morrison-Knudsen, Inc. ('MK') durchgeführt. Mitte 1978 wurde, basierend auf den vorteilhaften Konditionen aus der vorläufigen Machbarkeitsstudie, eine detaillierte abschließende Machbarkeitsstudie von MK für MinEx durchgeführt, die zu dem Ergebnis einer Hütte von 2.000 Tonnen pro Tag gelangte, um den Tagebau in der Anderson-Liegenschaft zu unterstützen. Im September 1979 führte ein Anlagenbaukonzern von UG eine interne vorläufige Machbarkeitsstudie für eine unterirdische Mine des südlichen Bereiches der Anderson-Liegenschaft durch. Diese Berichte werden zusätzlich durch zahlreiche andere positive Studien, einschließlich von Ressourcenanalysen von Dritten von Chapman, Wood und Griswold, metallurgischen Untersuchungen und ersten Laugenuntersuchungen von Hazen Research unterstützt. Jedoch wurden diese alten Studien vor dem nationalen Instrument NI 43-101 durchgeführt und sollten nicht als aktuell betrachtet werden. Das Unternehmen hat keine erforderlichen Arbeiten durchgeführt, um diese geschichtlichen Studien zu überprüfen und auf die Ergebnisse sollte sich nicht verlassen werden. Ende 1979 sorgten weltweite und brancheninterne Vorfälle dazu, dass sowohl MinEx als auch UG ihre Mineralisierungen auf der Anderson Liegenschaft aufgaben.

2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der Anderson-Liegenschaft seit der Abtretung von MinEx und UG durch. Ein Bohrprogramm für 25 Löcher wurde abgeschlossen und bestätigte die geschichtliche Datensammlung von MinEx durch 'Verdoppelung' einer erheblichen Anzahl an ehemaligen Bohrlöchern von MinEx. Insgesamt wurden 24 Drehbohrungen und eine Kernbohrung von gesamt 8.087 Fuß durchgeführt. Auf dem ehemaligen Bereich von UG auf der Anderson-Liegenschaft wurden keine Bestätigungslöcher gebohrt. 2008 beauftrage Concentric Mountain States Research & Development International, Inc. mit der Durchführung einer Bewertung verfahrenstechnischer Prozesse. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht mit dem Titel 'Abschließender Bericht für vorläufige verfahrenstechnische Prozesse und Kostenvoranschläge, Anderson Uran-Project, Yavapai County, Arizona' vorgestellt.


Bedingungen der Übernahme

Gemäß den Bedingungen der Übernahmevereinbarung erhalten die Aktionäre von Concentric 0,1075 einer Aktie der UEC-Stammaktien für jede Aktie der Stammaktien von Concentric. Mit 11.659.905 ausstehenden Aktien der Stammaktien von Concentric, wird davon ausgegangen, dass bei Abschluss der Übernahme ungefähr 1.253.440 Aktien der Stammaktien von UEC für die ehemaligen Aktionäre von Concentric ausgestellt werden. Dies entspricht ungefähr 1,7 % der ausgestellten und ausstehenden Stammaktien von UEC. Basierend auf dem Schlusskurs der Stammaktien von UEC von 3,20 $ pro Aktie am 5. Mai 2011, wird sich der gesamte Aktienanteil, der an die Aktionäre von Concentric ausgestellt wird, auf einen ungefähren Wert von 4,011 Millionen Dollar belaufen. Bei Abschluss der Übernahme wird das hundertprozentige Tochterunternehmen von UEC die übernehmende Gesellschaft sein und alle Vermögenswerte und Sachanlagen von Concentric erhalten.

Es ist eine Bedingung, die der Durchführung der Übernahme vorausgeht, dass das Unternehmen in der Lage ist einen zeitgleichen Abschluss der vollständigen Übertragung der Rechte von Global Uranium Corp. ('Global') (die 'Rechte') an UEC zu erzielen. Diese Übertragung unterliegt den Geschäftsbedingungen einer zugrundeliegenden Options- und Kooperationsvereinbarung vom 13. April 2010 zwischen Global und Concentric, die sich auf die Anderson-Liegenschaft bezieht. Folglich hat das Unternehmen vor kurzem einen Übernahmevertrag mit Global (der 'Global Übernahmevertrag') abgeschlossen, um diese Rechte in Verbindung mit der Übergabe von Global an UEC zu bekommen. Diese Übergabe betrifft (i) eine erste Zahlung von 150.00 $, (ii) eine weitere Zahlung von 200.000 $ für die Freigabe und Übertragung von allen Sicherheiten an das Unternehmen, die Global vorab von Concentric eingeräumt wurden und (iii) 350.000 verbleibensabhängige Aktien der Stammaktien des Unternehmens sowie einer abschließenden Zahlung von 150.000 $ bei Abschluss der Übernahme.

Die Übernahme unterliegt zahlreichen weiteren Bedingungen, einschließlich: der Zustimmung der Aktionäre von Concentric; der zufriedenstellenden Ausfertigung innerhalb von 30 Tagen durch die beiden Parteien sowie einer sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und Verhältnisse der jeweils anderen Partei zur Feststellung der Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit oder ähnlichem in Bezug auf die Übernahme. Des Weiteren gilt, dass die Anzahl an Inhabern von Stammaktien von Concentric, die gemäß dem Recht von Nevada ein Recht auf einen abweichenden Standpunkt haben, nicht 5 % aller ausgestellten und ausstehenden Aktien der Stammaktien von Concentric überschreiten darf, sowie andere übliche Bedingungen. Zusätzlich unterliegt die Verpflichtung jeder Partei zur Vollendung der Übernahme der Genauigkeit der Zusicherungen und Garantien der anderen Partei sowie der materiellen Erfüllung der Vereinbarungen durch die andere Partei.

Das Verhältnis (das 'Umtauschverhältnis'), dass die Anzahl an Aktien der Stammaktien von UEC bestimmt, die beim Abschluss der Übernahme für alle Aktien der Stammaktien von Concentric ausgestellt werden muss, unterliegt der Reduzierung der Aktien der Stammaktien von Concentric, die diesen Aktionären gehören, die, wenn überhaupt, ihr Recht auf einen abweichenden Standpunkt gemäß dem Gesetz von Nevada ausüben wollen. Das Umtauschverhältnis kann gegebenenfalls auch durch in gutem Glauben geführten Verhandlungen zwischen den Parteien angepasst werden, die sich auf die Ergebnisse der sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und Verhältnisse der jeweils anderen Partei beziehen.

Die Übernahmevereinbarung sieht zudem vor, dass: (a) alle ausstehenden Bezugsrechte für Stammaktien von Concentric (die 'Concentric Bezugsrechte') durch die entsprechenden Eigentümer in Anbetracht der Ausstellung von nicht übertragbaren Bezugsrechten für Stammaktien von UEC (die 'UEC Umtauschgarantie') veräußert werden. Die Anzahl an UEC Umtauschgarantien wird mit Verweis auf das Umtauschverhältnis bestimmt. Aktuell liegt das erwartete Umtauschverhältnis bei 0,1075 für eine UEC Umtauschgarantie für alle Concentric Bezugsrechte. Der Optionspreis von allen UEC Umtauschgarantien soll erwartungsgemäß bestimmt werden, indem der Optionspreis pro Aktie der entsprechenden Concentric Bezugsrechte durch 0,1075 geteilt wird. Diese Berechnung unterliegt jedoch Änderungen des Umtauschverhältnisses.

Die oben angeführte Beschreibung der Übernahme und der Übernahmevereinbarung ist nicht vollständig und für die Gesamtheit wird auf die Übernahmevereinbarung verwiesen.

The technischen Informationen aus dieser Pressemitteilung wurden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften von Kanada gemäß dem nationalen Instrument NI 43-101 ausgearbeitet und wurden von Clyde L. Yancey, P.G., Vize-Präsident für Exploration des Unternehmens überprüft, einer Qualitätsprüfung gemäß der NI 43-101 Standards.


Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen Projekten des Unternehmens in Südtexas, einschließlich des Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in der letzten Phase des Zulassungsverfahrens für die Produktion befindet, eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen Branchenspezialisten, die auf eine praktische Erfahrung von mehreren Jahrzehnten bei den Schlüsselaspekten von Uranexploration, -erschließung und -abbau zurückblicken können.


Kontakt Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com


Börseninformationen:

NYSE-AMEX: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Safe Harbor Erklärung

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

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CONCENTRIC, AND ITS DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS, MAY BE DEEMED TO BE PARTICIPANTS IN THE SOLICITATION OF PROXIES FROM CONCENTRIC'S STOCKHOLDERS IN CONNECTION WITH THE TRANSACTION DESCRIBED HEREIN. INFORMATION REGARDING ANY SPECIAL INTERESTS OF THESE DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS IN THE TRANSACTION DESCRIBED HEREIN WILL BE INCLUDED IN THE PROXY STATEMENT DESCRIBED ABOVE.

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