Ridgeback Global Resources, Plc. erwirbt landesweite Bergbaulizenz von der Regierung von Sierra Leone
Die Erteilung der landesweiten Lizenz wird es Ridgeback mithilfe von seinem lokalen Joint-Venture-Unternehmen Ridgeback Mining Limited ermöglichen, weitere Bergbaukonzessionsgebiete als Ergänzung zu seinem gegenwärtigen Portfolio in Sierra Leone zu identifizieren und zu erwerben. Das Management hat sich bereits den Erwerb von mehreren weitere Diamanten- und Goldkonzessionen zum Ziel gesetzt und führt derzeit eine Due-Diligence-Prüfung durch. Ridgeback rechnet damit, dass diese neuen Bergbau-Aktiva im 3. Quartal 2011 hinzukommen werden.
Ridgeback besitzt derzeit die Abbaurechte an 3 Diamanten- und Goldabbaukonzessionen im Bezirk Kono, der rohstoffreichsten Gegend von Sierra Leone - im Nimikoro Chiefdom, im Nimiyama Sewafe Chiefdom und im Sandoh Chiefdom.
Tim Cocker, CEO von Ridgeback, sagte, „Dies ist ein großartiger Schritt für Ridgeback auf unserem Weg zur Steigerung unseres Bekanntheitsgrads im Bereich des Diamanten- und Goldabbaus in Sierra Leone. Durch unsere frühere Zertifizierung wurde Ridgeback als registriertes Unternehmen mit sämtlichen dazugehörigen Rechten anerkannt und unsere regionalen Chiefdom-Konzessionen haben uns bereits eine Joint-Venture-Partnerschaft für den Abbau im Rahmen unserer bestehenden Konzessionen ermöglicht, aber die Einholung der landesweiten Bergbaulizenz für Sierra Leone erteilt uns einen Freibrief für den Abbau im Rahmen von sämtlichen Konzessionen, die wir im Land erwerben können. Dies war ein gewaltiger und notwendiger Schritt für unsere langfristige Wachstumsstrategie. Das Know-how, die Fachkenntnis und Kontakte unseres lokalen Partners in den Bergbaugemeinden des Landes verschaffen uns einen privilegierten Zugang zu einigen der besten verfügbaren Gebiete und wir sind der Meinung, dass wir aufgrund unserer Möglichkeit eines landesweiten Abbaus in naher Zukunft davon profitieren können."
Herr Cocker meinte abschließend „Der kurzfristige Schwerpunkt des Unternehmens liegt darauf, seine Abbaumöglichkeiten innerhalb der bestehenden Claims im Bezirk Kono unter Beweis zu stellen. Diese neue Lizenz ebnet den Weg für ein langfristiges Wachstum im Unternehmen, was uns dabei unterstützen wird, die notwendigen Joint-Venture-Partner zu gewinnen, mit denen wir strategische Bündnisse zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit und zum Aufbau eines langfristigen Werts für unsere Aktionäre eingehen können."
Über Ridgeback:
Ridgeback Global Resources PLC („Ridgeback") beschäftigt sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Diamant- und Goldkonzessionsgebieten in Sierra Leone (Südafrika) und Kanada.
Ridgeback bildete ein strategisches Bündnis mit Ridgeback Mining Sierra Leone („RMSL"), einem renommierten Gold- und Diamantenunternehmen aus Sierra Leone (Westafrika). Ridgeback vereinbarte mit RMSL eine anfängliche Laufzeit von 5 Jahren plus weitere 5-jährige Verlängerungen, um Joint-Venture-Abkommen mit 40% Beteiligung bezüglich aller aktuellen und zukünftigen Gold- und Diamantkonzessionen zu unterzeichnen, die im Rahmen der Jointventure-Partnerschaft erworben wurden.
Zudem unterzeichnete Ridgeback eine Joint-Venture-Vereinbarung mit Panda Marine Mining and Exploration Limited bezüglich des Erwerbs von bis zu 34,9 % seiner Unterwasser- Diamantenreserven in Südafrika mit einem geschätzten Wert von 14,1 Milliarden USD.
Das Unternehmen besitzt auch eine 100%-Beteiligung am 3.524 Hektar großen Projekt Ridgeback Diamond in Saskatchewan, einer renommierten diamanthaltigen Region in Kanada.
Weitere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie unter www.ridgebackmining.com und www.ridgebackmining.de.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt unser Investor-Relations-Team:
Ridgeback Global Resources PLC
Telefon Investor-Relations: +44 (0)207 193 0540
E-Mail: info@ridgebackmining.com
Investor-Relations-Büro Deutschland: +49 (0)7031 785 2789
Vorausblickende Aussagen:
Die Pressmitteilungen von Ridgeback Global Resources PLC („Ridgeback") enthalten bestimmte Aussagen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse (gemäß dem U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995), die die Ansichten und Erwartungen des Managements widerspiegeln. Solche Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen seitens des Managements des Unternehmens und bergen unterschiedliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten in sich, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Einnahmen, die Finanzlage, das Wachstum oder die Performance erheblich von den Schätzungen unterscheiden, die in vorausblickenden Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Aussagen, die sich auf die Zukunft beziehen, können durch Termini wie „erwarten", „beabsichtigen", „planen", „glauben", „schätzen", „könnte", „wird", „sollte" usw. identifiziert werden. Ridgeback ist der Meinung, dass die Erwartungen, die in vorausblickenden Aussagen widergespiegelt werden, angemessen sind. Es gibt jedoch keine Gewährleistung, dass diese Erwartungen tatsächlich eintreten werden. Ridgeback ist nicht verpflichtet, diese vorausblickenden Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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