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Uranium Energy Corp. unterzeichnet ersten mehrjährigen Kaufvertrag

14.06.2011  |  DGAP
Corpus Christi, TX, 14. Juni 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE AMEX:UEC, das 'Unternehmen') freut sich bekanntzugeben, dass es seinen ersten mehrjährigen Uran-Kaufvertrag gesichert hat. Der Kaufvertrag umfasst die Lieferung von 300.000 Pfund U3O8 über einen Zeitraum von drei Jahren ab August 2011. Die Lieferung erfolgt ab der Hobson Verarbeitungsanlage und der Preis basiert auf den veröffentlichen Marktpreisindikatoren zum Zeitpunkt der Lieferung.

Amir Adnani, Präsident und CEO: 'Der allererste Kaufvertrag des Unternehmens stellt einen wesentlichen Meilenstein dar und untermauert auch unsere Position als Nordamerikas neuesten Uranproduzenten. Der Vertrag ermöglicht es dem Unternehmen als Verkäufer zu bestimmen, wann die Lieferung erfolgen soll. Dieser einzigartige Vertragsbestandteil macht es uns möglich, unseren Cashflow noch effizienter in Anbetracht unserer Unternehmensziele zu steuern. Wir erwarten in der Zukunft, dass unsere freie Produktion über eine Kombination aus Verkäufen am Spotmarkt und langfristige Verträge verkauft werden wird, um so ein ausgewogenes Portfolio aus Verkaufsstellen und Preisen für unsere Uranproduktion aufzustellen.'


Über Uranium Energy Corp.

Die Firma Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das sich mit der Uranförderung, -erschließung und -exploration beschäftigt und die neueste, aufstrebende Uranmine in Nordamerika betreibt. Die mit allen Zulassungen und Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen Projekten des Unternehmens in Südtexas, einschließlich des Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in der letzten Phase des Zulassungsverfahrens für die Förderung befindet, eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen Branchenspezialisten, die im Hinblick auf die Schlüsselaspekte der Uranexploration, der Uranerschließung und des Uranabbaus auf eine praktische Erfahrung von mehreren Jahrzehnten zurückblicken können.


Kontakt Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com


Börseninformationen:

NYSE-AMEX: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Safe Harbor Erklärung

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.


Wichtige Zusatzinformationen werden bei der SEC eingereicht

In Verbindung mit dem kürzlich bekanntgegebenem, geplantem Zusammenschluss (der 'Zusammenschluss') zwischen dem Unternehmen und der Concentric Energy Corp. ('Concentric') beabsichtigt das Unternehmen, entsprechendes Material bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht (die 'SEC') einzureichen. Dazu zählt die Erfassungserklärung gemäß Formular S-4 (die 'Erfassungserklärung), die eine vorläufige Prognose und entsprechendes Material für die Registrierung der Aktien des Unternehmens enthält, die im Austausch für die Aktien von Concentric herausgegeben werden. Die Erfassungserklärung enthält eine Vollmacht (die 'Vollmacht'), die Concentric in Verbindung mit der Einholung der Zustimmung seiner Aktionäre zum Zusammenschluss an diese versenden möchte. Die Erfassungserklärung sowie die Vollmacht enthält wichtige Informationen in Bezug auf das Unternehmen, Concentric, den Zusammenschluss und damit verbundene Angelegenheiten. Investoren und Aktionäre sollten die Erfassungserklärung und die Vollmacht unbedingt sorgfältig durchlesen, sobald diese verfügbar sind. Investoren und Aktionäre erhalten kostenlose Kopien der Erfassungserklärung und der Vollmacht, sobald diese erhältlich sind, sowie von anderen Dokumenten, die vom Unternehmen bei der SEC eingereicht wurden. Die Kopien stehen auf der SEC-Webseite unter www.sec.gov zur Verfügung. Dokumente, die vom Unternehmen bei der SEC eingereicht wurden, können beim Unternehmen kostenlos angefordert werden. Kontaktieren Sie zu diesem Zweck das Unternehmen: Uranium Energy Corp.; zu Händen: Mark Katsumata, CFO; 500 North Shoreline, Suite 800N, Corpus Christi, Texas, 78401; Tel: (866) 748-1030.

Concentric bzw. seine Direktoren und Geschäftsführer können in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss als Teilnehmer in der Einholung von Vollmachten der Aktionäre von Concentric betrachtet werden. Die Vollmacht enthält alle Angaben in Bezug auf die speziellen Interessen dieser Direktoren und Geschäftsführer hinsichtlich des Zusammenschlusses.

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