De-Beira-Opfer können auf Schadensersatz hoffen
Und das sind nicht gerade wenige Anleger. Insgesamt wird der Verlust, den Anleger mit der Aktie, die seinerzeit von diversen Börsen-Briefen und -Magazinen aggressiv zu Kauf empfohlen wurde, obwohl das Unternehmen nahezu keiner operativen Tätigkeit nachging, erlitten haben auf 47 Millionen Euro beziffert.
Zehn Millionen sind scheinbar noch da
Eigentlich war - wie eigentlich immer in solchen Fällen - davon auszugehen, dass davon nicht ein einziger Cent wieder auftaucht. Im Falle von De Beira gibt es jedoch Hinweise seitens der Staatsanwaltschaft, dass zehn Millionen Euro aufgespürt wurden. Wäre dem tatsächlich so, könnten einige Anleger rückwirkend noch mit dem bloßen Schrecken davonkommen.
Eile geboten
Allerdings dürfen Geschädigte unter keinen Umständen zuviel Zeit ins Land gehen lassen. Denn die Verteilung der möglicherweise gefundenen zehn Millionen Euro erfolgt nicht nach einer Quote sondern es gilt das Prioritätsprinzip. Oder anders ausgedrückt: Wer zuerst kommt, mahl zuerst!
Fazit:
Wer als Geschädigter die De-Beira-Sache bis jetzt auf sich beruhen ließ, weil er schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen wollte, sollte nunmehr ernsthaft in Betracht ziehen, einen Anwalt einzuschalten, der unverzüglich mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt tritt.