CaNickel Mining Ltd. gibt Finanzierungszusage in Höhe von 20 Mio. $ bekannt
Im Rahmen dieses CEF-Abkommens ist das Unternehmen in der Lage, innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten die Auszahlung einer Rate zu verlangen, die entweder 500.000 $ oder dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen an den fünf aufeinanderfolgenden Tagen vor Bekanntgabe der Inanspruchnahme einer solchen Ratenzahlung entspricht. Der jeweils höhere Betrag wird ausbezahlt, wobei sich die Höhe der Auszahlung nach dem in der CEF verbleibenden Restbetrag richtet. CaNickel kann den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Ratenzahlung nach eigenem Ermessen bestimmen. Das Unternehmen hat außerdem die Möglichkeit, für jede Ratenzahlung, die in Anspruch genommen wird, einen Mindestpreis (der „Mindestpreis“) festzulegen.
Vereinbarungsgemäß wird CaNickel an Haverstock Stammaktien zu einem Preis übergeben, der je nach Sachverhalt den folgenden Werten entspricht: (i) 93 % des (hier festgelegten) Marktpreises, wenn der Marktpreis 0,15 $ oder höher ist, (ii) 90 % des Marktpreises, wenn der Marktpreis unter 0,15 $ beträgt, (iii) 95 % des Marktpreises, wenn der Marktpreis über 0,75 $ beträgt. Der „Marktpreis“ entspricht entweder (i) dem volumengewichteten durchschnittlichen Handelspreis der Stammaktien an jedem von fünf aufeinanderfolgenden Handelstagen nach Bekanntgabe der Inanspruchnahme gemäß dem CEF-Abkommen oder (ii) dem Mindestpreis, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Dr. Dianmin Chen, der CEO des Unternehmens, sagte: „Die CEF-Finanzierung ermöglicht CaNickel einen garantierten Zugriff auf Kapital und bietet damit unseren Kunden, Mitarbeitern und Aktionären eine entsprechende Sicherheit. Die bedarfsorientierte Struktur dieser Finanzierung hat enorme Vorteile. Schließlich erzielt das Unternehmen derzeit bei der Steigerung seiner Produktionskapazitäten in der Mine Bucko Lake große Fortschritte und plant in seinen aussichtsreichen Explorationszielgebieten ein ambitioniertes Explorationsprogramm. Diese Aktivitäten sollen im Aktienkurs ihren Niederschlag finden, bevor eine größere Verwässerung eintritt. Außerdem eröffnen sich für das Unternehmen dadurch Möglichkeiten für eine Expansion und den Erwerb weiterer Projekte.“
CaNickel und Haverstock werden gemeinsam um eine Ausnahmegenehmigung von bestimmten kanadischen Wertpapierbestimmungen und bestimmten Handelsregistrierungs- und Prospektierungsvorschriften ansuchen, die in Verbindung mit der CEF einzuhalten wären (die „Ausnahmegenehmigung“). Wenn die Wertpapierbehörde der Ausnahmegenehmigung aus formalen Gründen nicht zustimmt, muss die CEF unter Umständen modifiziert werden. Wenn die Wertpapierbehörde die Ausnahmegenehmigung verweigert, wird die CEF aufgelöst.
Eine Emission von Stammaktien im Rahmen des CEF-Abkommens erfordert die Auflage eines Prospekts. Vor Inanspruchnahme einer allfälligen Ratenzahlung gemäß dem CEF-Abkommen wird CaNickel einen Kurzprospekt bzw. ergänzend dazu eine Beilage auflegen, in der das CEF und die Ausnahmegenehmigung beschrieben sind. Bei jeder Inanspruchnahme einer Ratenzahlung wird ein eigenes Preisblatt aufgelegt, in dem die Bedingungen der jeweiligen Inanspruchnahme beschrieben sind. Die Finanzierung kann erst in Anspruch genommen werden, wenn CaNickel und Haverstock eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erwirken konnten und CaNickel den endgültigen Prospekt eingereicht und eine Empfangsbestätigung dafür erhalten hat bzw. die ergänzenden Unterlagen in Verbindung mit der Finanzierung und das für jede Ratenzahlung erforderliche Preisblatt eingereicht hat. Jede Emission von Stammaktien im Rahmen des CEF-Abkommens bedarf der Genehmigung der Toronto Stock Exchange.
Haverstock kann nach eigenem Ermessen Stammaktien über registrierte Händler an der Toronto Stock Exchange weiterverkaufen. CaNickel ist nicht verpflichtet, die Ratenzahlungen gemäß dem CEF-Abkommen in Anspruch zu nehmen und hat jederzeit die Möglichkeit, anderweitige Finanztransaktionen einzugehen, es sei denn, es handelt sich um ähnliche Transaktionen.
Als Gegenleistung für die Unterzeichnung des CEF-Abkommens hat sich CaNickel bereit erklärt, Haverstock eine Realisierungsgebühr in Höhe von 200.000 $ zu bezahlen und zwei Schuldscheine zu je 100.000 $ zu übergeben.
Alle weiteren Informationen können Investoren dem Volltext des CEF-Abkommens entnehmen, der unter dem Unternehmensprofil von CaNickel auf der SEDAR-Website (www.sedar.com) veröffentlicht wurde.
ÜBER HAVERSTOCK
Haverstock ist ein institutioneller Investor, der generell den strategischen Ansatz verfolgt, über den direkten Ankauf von Eigenkapital in Wertpapiere von börsennotierten Unternehmen innerhalb und außerhalb der USA zu investieren. David Ratzker, der Portfolio Manager von Haverstock, hat für börsennotierte Unternehmen verschiedenster Branchen (u.a. Bergbau, Energie, saubere Technologien, Telekommunikation, Konsum und Bildung) bis dato strukturierte Investments im Wert von über 300 Mio. US$ entwickelt.
ÜBER CANICKEL
CaNickel Mining Limited, vormals „Crowflight Minerals Inc.“, (TSX: CML) ist ein kanadisches Junior-Bergbauunternehmen und Besitzer bzw. Betreiber der Nickelmine Bucko Lake bei Wabowden (Manitoba). Das Unternehmen besitzt außerdem Nickel-, Kupfer-, und Platingruppenmetall (PGM)-Projekte im Nickelgürtel Thompson und im Sudbury-Becken.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.canickel.com oder über:
Derek Liu
CFO und Corporate Secretary
Tel: 778 – 372 1806
E-Mail: dliu@canickel.com
James Dai
Investor Relations
604 – 365 8787
jdai@canickel.com
CaNickel Mining Limited
(vormals Crowflight Minerals Inc.)
P.O. Box 35 1655-999 West Hastings Street
Vancouver, British Columbia, Kanada, V6C 2W2
Tel: 778-372-1806 Fax: 604-254-8863
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Die Feststellungen und Prognosen, die in den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemeldung enthalten sind, basieren auf verschiedenen Annahmen. Die in dieser Pressemeldung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen sind keine Gewähr für die zukünftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens und es sollte daher kein übermäßiges Vertrauen in diese Informationen gelegt werden. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den derzeitigen Annahmen und Vermutungen des Managements bzw. auf Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen.
Eine Reihe von Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen besprochen werden. Viele davon liegen nicht im Einflussbereich von CaNickel. Hier einige wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Informationen abweichen: die behördlichen Genehmigungen, u.a. auch die Genehmigung der Toronto Stock Exchange, die zur Inanspruchnahme der CEF-Finanzierung notwendig sind, werden nicht erteilt; der aktuelle Marktpreis der Stammaktien kann die Inanspruchnahme der CEF-Finanzierung zum erforderlichen Zeitpunkt für CaNickel unattraktiv machen; und all jene Faktoren, die im Abschnitt „Geschäftsrisiken" im Jahresbericht von CaNickel per 31. Dezember 2010 beschrieben sind. Der Jahresbericht wurde unter dem Unternehmensprofil von CaNickel auf der SEDAR-Website (www.sedar.com) veröffentlicht.
CaNickel weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Risiken und Unwägbarkeiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemeldung gelten zum Zeitpunkt, an dem diese Pressemitteilung erstellt wurde. CaNickel ist nicht verpflichtet, diese Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, damit sie neuen Ereignisse oder Umständen entsprechen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.
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