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Nu-Mex Uranium Corp. und NWT Uranium Corp. unterzeichnen Vereinbarung für einen Geschäftszusammenschluss

20.11.2007  |  DGAP
Albuquerque, NM/Vancouver, BC/ 19. November 2007/PRPresswire-FirstCall/Effective/ Die Nu-Mex Uranium Corp. (´´Nu-Mex´´) und die NWT Uranium Corp. (´´NWT´´) haben heute eine Vereinbarung (die ´´Vereinbarung´´) abgeschlossen, die eine Übernahme von NWT seitens Nu-Mex in Erwägung zieht. Gemäß der Vereinbarung müssen die beiden Unternehmen bis spätestens 20. Dezember 2007 einen endgültigen Vertrag abschließen und dieser muss die üblichen Abschlussbedingungen enthalten, darunter auch die erforderlichen Genehmigungen seitens des Ontario Court of Superior Justice, des TSX Venture Exchange (die ´´Behörde´´) und der Aktionäre von NWT. Die vorgeschlagene Transaktion bedingt ebenfalls, dass Nu-Mex eine Finanzierung von mindestens 10 Millionen bis 25 Millionen US-Dollar erhält, deren Ende mit dem Abschluss der Transaktion zusammenfällt. Darüber hinaus ist daran auch gebunden, dass NWT eine günstige Fairness Opinion ausgestellt bekommt; außerdem ist die geplante Transaktion an die an der kanadischen Börse gehandelten Stammaktien von Nu-Mex gebunden.

Gemäß der Bedingungen der Vereinbarung soll die erwogene Transaktion durch einen vorläufigen ´´Plan of Arrangement (der ´´POA´´) nach dem kanadischen Gesetz für Kapitalgesellschaften Business Corporations Act (Ontario) in Kraft treten. Man geht davon aus, dass im POA der Erwerb aller Aktien von NWT erwogen wird, die direkt oder von Nu-Mex gegen Aktien von Nu-Mex im Wechsel erworben wurden. Inhaber von NWT-Wertpapieren werden dafür im Gegenzug eine entsprechende Anzahl an Nu-Mex-Wertpapieren erhalten. Die Vereinbarung sieht für jede emittierte und offenstehende Stammaktie von NWT ein Verhältnis von einem Drittel (1/3) einer Stammaktie von Nu-Mex vor.

Offenstehende Optionen, Optionsscheine und gleichlautende Rechte zum Erwerb von Stammaktien von NWT werden gegen ähnliche Optionen, Optionsscheine und gleichlautende Rechte im gleichen Verhältnis umgetauscht. Für die Dauer der Vereinbarung sieht diese vor, dass über Nu-Mex und NWT ein gegenseitiges Stillstandsabkommen verhängt wird. Bei Kündigung der Vereinbarung und wenn keine der Parteien einen Vorschlag von höherer Stelle annimmt, dann sieht die Vereinbarung die Auferlegung einer sogenannten zweiprozentigen ´´Cash break´´ Gebühr vor, entsprechend des Börsenwertes von NWT, der mindestens 5 Millionen kanadische Dollar betragen muss. Nu-Mex und NWT befinden sind derzeit auf Abstand und das trifft auch auf Eingeweihte beider Seiten zu. Momentan geht man davon aus, dass bei Abschluss des POA, Richard M. Cherry, Ganpat Mani, James D. Brown, Jas Butalia und D. Bruce Horton von Nu-Mex sowie Marek J. Kreczmer von NWT und ein weiterer Direktor von NWT ebenfalls Mitglieder des Aufsichtsrates von Nu-Mex werden und dass Mr. Kreczmer der Präsident und Chief Executive Officer und Mr. William D. Thomas der Chief Financial Officer von Nu-Mex wird.

Bei Nu-Mex geht man davon aus, dass deren Wertpapiere an die Inhaber der NWT-Wertpapiere emittiert werden, gemäß der Regelung zur Befreiung von den börsenrechtlichen Notierungsanforderungen und dem Emissionsprospekt nach geltendem kanadischen und US-amerikanischen wertpapierrechtlichen Vorschriften. Nu-Mex schlägt insbesondere vor, dass die Transaktion so verlaufen soll, dass Nu-Mex Anspruch auf die Erlassung der börsenrechtlichen Notierungsanforderungen durch das US-amerikanische Wertpapiergesetz Securities Act of 1933, in der geänderten Version (die ´´Version von 1933´´) wie in Abschnitt 3(a)(10) der Gesetzversion von 1933 vorgesehen hat.

Es besteht keine Gewähr auf den Abschluss einer endgültigen Vereinbarung oder dass im Fall eines solchen Abschlusses diese den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Der Abschluss der Transaktion unterliegt mehreren Bedingungen, darunter auch die Annahme des Umtauschangebotes und die Zustimmung seitens unparteiischer Aktionäre. Die Transaktion kann erst nach Erlangung der erforderlichen Zustimmung seitens der Aktionäre abgeschlossen werden. Eine Zusicherung, dass die Transaktion wie vorgesehen oder überhaupt stattfindet, kann nicht gemacht werden.

Investoren werden davor gewarnt, dass Informationen die außerhalb zukünftiger Ausgaben des Management Information Circular im Zusammenhang mit der Transaktion veröffentlicht oder erhalten wurden, keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben und nicht als verlässliche Informationsquelle genutzt werden sollten. Das Handeln von Wertpapieren der NWT Uranium Corp. ist als höchst spekulativ zu werten.

Die TSX Venture Exchange hat in keiner Weise die vorgeschlagene Transaktion überprüft oder Bestätigungsaussagen hinsichtlich des Inhalts dieser Pressemeldung abgegeben. Informationen zu NWT Uranium Corp.:

NWT Uranium Corp. ist ein internationals Unternehmen zur Erforschung von Rohstoffen, das über ein erfahrenes Management mit hohem technischem Profil verfügt. NWT ist ein nach dem kanadischen Recht der Provinz von Ontario eingetragenes Unternehmen. Seit seiner Gründung hat sich NWT auf den Erwerb von Liegenschaften konzentriert, die ein potenzielles Uranvorkommen aufweisen.

Derzeit betreibt NWT Projekte zur Erforschung von Uranvorkommen: durch seine Holding Niger Uranium Ltd. (siehe unten) im Niger; in der Waterbury Liegenschaft im kanadischen Saskatchewan; in den Liegenschaften North Rae and Daniel Lake im kanadischen Québéc, wie auch in der Liegenschaft für Gold und Silber-Vorkommen beim mexikanischen Picachos. Information zu den Liegenschaften in Waterbury, North Rae, Daniel Lake and Picachos sind in dem am 31. Dezember 2006 veröffentlichten Abschlussberichts von NWT erhältlich, sowiedem Jahreszwischenbericht per 30. Juni 2007 sowie in den bei SEDAR eingereichten MD&A -Unterlagen.

NWT hält an der Niger Uranium Ltd. einen Aktienanteil von 38,5%. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen zur Erforschung von Uranvorkommen, dass zum Handel an der Londoner AIM-Börse notiert ist. Die Niger Uranium Ltd. ist Anteilseigner von acht Liegenschaften im Niger, die hohe Erfolgsraten versprechen. Der Niger gehört zu den führenden Ländern bei der Uranförderung. Abbaurechte bestehen für die acht Gebiete namentlich Irhazer, In Gall, Damas 1 to 4 und Dabala 3 und 4, die eine Gesamtfläche von 6,773 km2 umfassen.

NWT verfügt über Barmittel und barwerte Geldmittel von etwa $14 MM und ist schuldenfrei.

Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.nwturanium.com
Symbol: WKN A0MYD8, ISIN CA62948B1004

Ansprechpartner: Marek J. Kreczmer, M.Sc., P.Eng., Präsident und CEO, NWT Uranium Corp., +49 (0) 40 41 33 09 50; info@nwturanium.com.


Über Nu-Mex Uranium Corp.:

Nu-Mex Uranium Corp. ist ein Uran-Bergbau-Unternehmen mit Büros in London, England, und Betriebsniederlassungen in New Mexico, USA. Es wurde unter den Gesetzen des Bundesstaates Nevada am 11. Oktober 2004 als Ancor Resources Inc. angegliedert. Am 24. Mai 2007 reichte Ancor Resources Inc. den Antrag auf Zusammenschluss beim Minister von Nevada ein, gemäß dem es mit seiner neu angegliederten und hundertprozentigen Tochter Nu-Mex Uranium Corp. fusionierte. Die Fusion wurde am 4. Juni 2007 abgeschlossen und Ancor Resources Inc. änderte seinen Namen als fortbestehendes Unternehmen zu Nu-Mex Uranium Corp.

Mit Wirkung vom 14. September 2007 ging Nu-Mex einen Options- und Joint-Venture-Vertrag mit Strathmore Resources (US) Ltd. (´´Strathmore´´) ein, gemäß dem Nu-Mex die Option erhielt, einen Anteil von bis zu 65% an der Explorationsliegenschaft Nose Rock von Strathmore zu erwerben. Dafür musste es gewisse Zahlungen an Strathmore leisten und einige Ausgaben für die Liegenschaft aufbringen, die unter Anmerkung 3(a) zu dem Zwischenabschluss, der in dem Quartalsbericht von Nu-Mex im Formular 10-QSB für den Zeitraum mit Ende am 31. August 2007 (das ´´Formular 10-QSB´´) enthalten ist, genauer beschrieben werden. Die Liegenschaft Nose Rock befindet sich im Nordosten von Crownpoint inmitten des Grants Mineral Belt im Staat New Mexico. Nu-Mex reichte das Formular 10-QSB am 15. Oktober 2007 bei der US-Börsenaufsichtssbehörde ein, das auch im Internet unter www.sec.gov zur Verfügung steht.

Mit Wirkung vom 5. Oktober 2007 ging Nu-Mex einen Options- und Joint-Venture-Vertrag mit Strathmore ein, gemäß dem Nu-Mex die Option erhielt, einen Anteil von bis zu 65% an der Explorationsliegenschaft Dalton Pass von Strathmore zu erwerben. Dafür musste es gewisse Zahlungen an Strathmore leisten und einige Ausgaben für die Liegenschaft aufbringen, die unter Anmerkung 3(b) zu dem Zwischenabschluss in Formular 10-QSB genauer beschrieben werden. Die Liegenschaft Dalton Pass umfasst gewisse bundesstaatliche Grubenfelder mit Erzadern, die zwischen den Urangebieten Church Rock und Crownpoint des westlichen Grants Mineral Belt im Bundesstaat New Mexico liegen.

In Übereinstimmung mit einem Vertrag über Anteile an der Liegenschaft mit Mineralien vom 28. Januar 2005 willigte Nu-Mex auch darin ein, einen ungeteilten Anspruch auf Recht, Titel und Anteil von 100% an einem Gold-/Silber-/Kupfermineralgebiet in der Bergbauregion Alberni von British Columbia, Kanada, für eine Barzahlung von 2.015,00 US-Dollar zu erhalten. Nu-Mex hat sich jedoch dazu entschieden, diese Liegenschaft nicht weiter zu betreiben.

Die folgende Tabelle zeigt gewisse ausgewählte historische Angaben, die sich auf die dargestellten Zeiträume und Daten beziehen:

Ende der sechs
Monate am 31. August Mit Beginn am 11.
Oktober
2007 2004 bis 31. August 2007
(ungeprüft) (ungeprüft)
Ausführungen zu den
Betriebsdaten:
Erträge - US-Dollar - US-Dollar
Nettoverlust (649.744) (569.522)
Grundlegender und (0,016)
geschwächter Verlust pro
Stammaktie
Gewichtete durchschnittliche 35.570.652(1)
Anzahl der ausgegebenen
Aktien


(1) Ab 12. Oktober 2007 waren 35.625.000 Anteile der Stammaktien
ausgegeben.


Per31. August Per28. Februar
2007 2007
(ungeprüft) (geprüft)
Bilanzdatenblatt:
Barmittel und Gegenwerte zu Barmitteln 1.008.993 US- 4.038 US-Dollar
Dollar
Vorausgezahlte Ausgaben - 300
Gesamtwert der Aktiva 1.008.993 US- 4.338 US-Dollar
Dollar
Gesamtwert der kurzfristigen 608.837 34.660
Verbindlichkeiten
Eigenkapital 1.008.993 4.338

Historische Informationen zu den Finanzen von und über die sechs Monate mit Ende zum 31. August 2007 und für den Zeitraum mit Beginn zum 11. Oktober 2004 bis 31. August 2004 wurden von dem in Formular 10-QSB enthaltenen ungeprüften Bilanzabschluss von Nu-Mex abgeleitet und sind in Verbindung mit diesem zu lesen. Die historischen Informationen zu den Finanzen ab dem Jahr mit Ende zum 28. Februar 2007 wurden von dem geprüften Bilanzabschluss von Nu-Mex, der in dem Jahresbericht von Nu-Mex in Formular 10-KSB enthalten ist, abgeleitet und sind in Verbindung mit diesem zu lesen. Der Bericht wurde am 13. Juni 2007 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereicht und steht im Internet unter www.sec.gov zur Verfügung.

Der Bilanzbericht von Nu-Mex wurde auf der Grundlage einer Unternehmensfortführung angefertigt, welche näher auf die Realisierung von Aktiva und die Begleichung von Passiva und Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf eingeht. Nu-Mex hat in dem Zeitraum zwischen dem Beginn und dem 31. August 2007 Betriebsverluste von 649.744,00 US-Dollar gemacht und es besaß am 31. August 2007 ein Arbeitskapital von 400.156,00 US-Dollar. Nu-Mex benötigt zusätzliche Finanzmittel, um seine laufenden Verpflichtungen und Betriebsverluste begleichen zu können. Die Fähigkeit des Unternehmens, weiter als laufender Betrieb bestehen zu können, hängt davon ab, ob es Kapital beschaffen kann, mit dem es seinen anfänglichen Geschäftsplan finanzieren kann und um letztlich profitable Geschäfte zu machen. Demnach erwecken diese Faktoren erheblichen Zweifel, ob Nu-Mex die Fähigkeit besitzt, als laufender Betrieb fortzubestehen. Nu-Mex beabsichtigt, sein Explorationsgeschäft weiter durch private Platzierungen und erforderliche Erhöhungen der Anteilseigner zu finanzieren. Ob dies erreicht werden kann, ist jedoch unklar.



Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.nu-mexuranium.com
Symbol: OTCBB - NUMX;
Frankfurt AN4, WKN-Nr. A0MUN4

und Vorstandsvorsitzender,
Nu-Mex Uranium Corp.,
(505) 842-5537.

Ansprechpartner für Nordamerika:
Anlegerpflege
Tel.: 866-676-0153

Ansprechpartner für Europa:
Anlegerpflege
Tel.: +44-20-7665-1646



Safe-Harbor-Erklärung:

Diese Pressemitteilung enthält ´´vorausblickende Aussagen´´, die auf gegenwärtigen Erwartungen, Schätzungen Prognosen und Hochrechnungen beruhen. Diese vorausblickenden Aussagen enthalten unter anderem Aussagen mit Bezug auf beabsichtigte Geschäftsabschlüsse von Nu-Mex mit NWT. Die Begriffe ´´können´´, ´´würden´´, ´´könnten´´, ´´sollten´´, ´´werden´´, ´´wahrscheinlich´´, ´´erwarten´´, ´´vorausnehmen´´, ´´beabsichtigen´´, ´´schätzen´´, ´´planen´´, ´´voraussagen´´, ´´hochrechnen´´ und ´´glauben´´ oder ähnliche Wörter und Wendungen sollen vorausschauende Informationen identifizieren. Vorausschauende Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften der Parteien wesentlich von denjenigen abweichen, die in solchen vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren beinhalten, ohne darauf beschränkt zu sein: die Möglichkeit der Parteien, den Bedingungen eines definitiven Vertrags zuzustimmen; die Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Parteien, die nötige Einwilligung von Behörden und Anteilseignern zu erhalten; die Verfügbarkeit von Finanzmitteln und die Ergebnisse der sorgfältigen Prüfung. Es gibt keine Sicherheit, dass Nu-Mex und NWT einen definitiven Vertrag eingehen oder, wenn sie ihn eingehen, dass der Geschäftsabschluss erfolgreich sein wird. Diese Liste enthält nicht alle Faktoren, die unsere vorausblickenden Informationen betreffen können. Diese und andere Faktoren sollten sorgfältig bedacht werden und Leser sollten sich nicht übermäßig auf solche vorausblickenden Aussagen verlassen. Beide Parteien lehnen jede Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung der vorausblickenden Aussagen ab, unabhängig davon, ob es sich um Ergebnisse neuer Informationen, zukünftige Ereignisse oder sonstiges handelt.

Diese Pressemitteilung wurde von dem Management des Unternehmens erstellt, welches auch die volle Verantwortung für deren Inhalt übernimmt. NASD, SEC und OTCBB befürworten diese Pressemitteilung nicht, noch lehnen sie diese ab. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder ein Ersuchen zur Abgabe eines Kaufangebotes dar. Weiterhin werden diese Wertpapiere unter keiner Gerichtsbarkeit verkauft, unter der ein solches Angebot, Ersuchen oder der Verkauf illegal ist, bevor die Wertpapiere nicht gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Gerichtsbarkeit registriert oder gekennzeichnet wurden.

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