Uranium Energy Corp erwirbt einen weiteren bedeutenden Teil des Coronel-Oviedo-Uranprojekts in Paraguay
- Zuvor angekündigtes Bohrungsprogramm über 10.000 Meter hat nun auf einem Teil des Projekts begonnen, der dieses Jahr zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde
Corpus Christi, Texas - 31. Oktober 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Unternehmen einen Grundstückskaufvertrag (der 'Kaufvertrag') mit drei paraguayischen Unternehmen geschlossen hat (alle zusammen die 'Verkäufer'), der am 25. Oktober 2011 in Kraft getreten ist und gemäß dem die paraguayische Tochtergesellschaft des Unternehmens unter Berücksichtigung vorrangiger Lizenzgebühren den Kauf für einen 100-prozentigen rechtlichen Anspruch und das wirtschaftliche Eigentum an insgesamt sechs unbelasteten Bohrungsgenehmigungen beantragt, die ca. 740.000 Morgen umfassen, und sich im Gebiet des Coronel-Oviedo-Projekts in Paraguay befinden (alles zusammen die 'Liegenschaft' und als Überbegriff der 'Kauf').
Die Liegenschaft, die erworben wird, grenzt an den nordwestlichen, westlichen und östlichen Bereich des 247.000-Morgen-Projekts Coronel-Oviedo in der Mitte Paraguays an, das wie bekannt gegeben im Mai dieses Jahres erworben wurde. Durch den beantragten Kauf erhöht sich die Gesamtfläche der Landfläche, die das Unternehmen in Paraguay besitzt, auf insgesamt 987.000 Morgen.
Der Kaufvertrag enthält übliche vertragliche Bedingungen, zu denen insbesondere eine vorhergehende zufriedenstellende Due-Diligence-Prüfung sowie Genehmigungen durch die MOPC (die für Bergbau zuständige Behörde in Paraguay) und durch NYSE Amex gehören. Der gesamte Kaufpreis für die Rechte an der Liegenschaft setzt sich aus einer Emission von 100.000 vinkulierten Namensaktien des Unternehmens und einer Barzahlung von 7.500 USD zusammen.
Das Unternehmen hat sich überdies bereiterklärt, den Verkäufern eine Lizenzgebühr in Höhe von 1,5 % des Bruttoerlöses des Unternehmens durch den Verkauf von Uran zu zahlen, das von der Liegenschaft stammt. Das Unternehmen hat ebenfalls das alleinige Recht und die Option, jederzeit 0,5 % der gesamten Lizenzgebühr für 500.000 USD zu erwerben, und die Verkäufer haben dem Unternehmen zusätzlich ein Vorkaufsrecht gewährt, die verbleibenden 1,0 % der Lizenzgebühr vollständig bzw. teilweise zu kaufen.
Es wurden auf dem erworbenen Grund zwischen 1976 bis 1983 Explorationsbohrungen durch die Anschutz Corporation durchgeführt. Dies umfasste luftgestützte radiometrische und magnetische Messungen, detaillierte Track-Etch-Messungen, geochemische Sedimentproben und Erdanalysen sowie Bohrungen. Insgesamt wurden auf diesem neuen Grund durch Anschutz 18 großflächige Bohrlöcher angelegt, acht davon wiesen Uranmineralisierungen auf. Auf dem Gebiet wurden durch das Unternehmen ebenfalls flächendeckend bodengestützte radiometrische Messungen durchgeführt, die kürzlich abgeschlossen wurden und mehrere vielversprechende Zielgebiete für Bohrungsprogramme aufdeckten. Die gesamten historischen und aktuellen Daten wurden von den Geologen des Unternehmens zusammengestellt und werden mit der Abwicklung des Kaufs in das laufende Bohrungsprogramm von 10.000 Metern aufgenommen.
Die Bohrungen wurden am 1. Oktober dieses Jahres auf dem Teil des Projektgebietes eingeleitet, der sich im hundertprozentigen Besitz des Unternehmens befindet. Vor Beginn des Bohrungsprogrammes und zeitgleich damit wurden unter der Leitung von Dr. Bernie Schmeling, professioneller Geophysiker und Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens in Paraguay, eine projektweite umfassende Strukturanalyse in der Region und eine bodengestützte radiometrische/spektrographische Analyse durchgeführt. Zusammen mit den historischen Daten haben diese Analysen dabei geholfen, den Standort des ersten Bohrlochs im Rahmen der Probebohrungen festzulegen. Die Bohrlöcher werden entlang von 'Linien' mit Ost-West-Ausrichtung gebohrt, die Abstände zwischen den Bohrlöchern betragen einen halben bis einen Kilometer. Für den Anfang sind vier Bohrlinien mit Ost-West-Ausrichtung in Abständen von mehreren Kilometern geplant. Das Bohrungsprogramm wird voraussichtlich bis ins erste Quartal 2012 andauern.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden gemäß den aufsichtsbehördlichen Erfordernissen in Kanada von National Instrument 43-101 aufbereitet und geprüft von Clyde L. Yancey, P.G., Vizepräsident für die Exploration bei der Uranium Energy Corp, eine qualifizierte Person gemäß National Instrument 43-101.
Kontakt Nordamerika:
Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Information Börse:
NYSE-AMEX: UEC
Frankfurter Börse Tickersymbol: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut) geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC') entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten ('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar sind.
Safe Harbor Erklärung
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.