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Uranium Energy Corp erwirbt das Workman Creek-Projekt in Arizona

08.11.2011  |  DGAP
- mehr als 400 Explorations- und Erschließungsbohrlöcher, die von Wyoming Minerals Corp in den 1970er Jahren gebohrt wurden

- positive historische Machbarkeitsstudie, die 1980 von Dravo Engineers ausgearbeitet wurde

- alle historischen und aktuellen Daten werden von Geologen des Unternehmens ermittelt und ausgewertet

Corpus Christi, TX - 8. November 2011 -- Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, das 'Unternehmen') freut sich, bekannt geben zu können, dass es mit Cooper Minerals, Inc. ('Cooper') eine endgültige Eigentumserwerbsvereinbarung (die 'Vereinbarung') über den Erwerb des Workman Creek-Uranprojekts in Gila County, Arizona, (das 'Projekt') abgeschlossen hat.

Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, welche den Prinzipien einer zufriedenstellenden Sorgfaltspflicht sowie der Abgabe einer vorherigen behördlichen Genehmigung seitens des Unternehmens in Bezug auf den Abschluss derselben unterliegt, sodass das Projekt des Unternehmens in die Tat umgesetzt werden kann, ist das Unternehmen dazu angehalten, Barauszahlungen in einer Gesamthöhe von 84.640 $ vorzunehmen und zudem bei Vertragsabschluss 300.000 gesperrte Stammaktien des Unternehmens an Cooper auszuschütten.

Der Präsident und Geschäftsführer Amir Adnani sagte dazu: 'Das Workman Creek-Projekt stellt das vierte Projekt des Unternehmens in Arizona dar - ein Bundesstaat, der nicht nur sehr wirtschaftsfreundlich ist, sondern auch Vorteile für den Bergbau bietet. Dieser Erwerb fügt sich dahingehend in die Strategie des Unternehmens ein, den Erwerb von Liegenschaften ins Auge zu fassen, die in der Vergangenheit bereits einer umfassenden Exploration und Erschließung seitens anderer bedeutender Gesellschaften unterzogen worden sind. Das Management demonstriert durchgehend unsere Bestrebungen, das Portfolio unseres Projekts im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Kosten zum Zwecke eines langfristigen Wachstums weiter auszubauen und abwechslungsreicher zu gestalten.'


Das Workman Creek-Projekt

Das Workman Creek-Projekt besteht aus 176 nicht patentierten Grubenfeldern mit Erzadern, die zusammen eine Fläche von rund 3.520 Morgen (ca. 14 km ²) ausmachen. Das Projekt befindet sich in einem entlegenen Gebiet des Dripping Springs Mining District von Gila County, Arizona, rund 50 Kilometer nördlich von Miami, Arizona, und etwa 135 Kilometer nordöstlich von Phoenix, Arizona. Die derzeitige Grubenfeldanordnung, die das Unternehmen erwirbt, macht die Gebiete des Workman Creek North and South-Projektes aus, welche ursprünglich in den 1970ern und 1980ern von Wyoming Minerals Corp ('WMC'), einem Tochterunternehmen von Westinghouse, verwaltet und erschlossen wurden.

Die Uranmineralisierung des Dripping Springs Mining District wurde zwar zum ersten Mal bereits im Jahr 1950 festgestellt, jedoch erst 1955 wirklich gründlich erschlossen, nachdem seitens der US-amerikanischen Atomenergiekommission eine luftgestützte radiometrische Untersuchung durchgeführt worden war. Im Rahmen dieses Erkundungsflugs wurden rund zwanzig Zielgebiete ausgemacht, was wiederum in den Sierra Ancha Mountains von Gila County zu einer lebhaften Nachfrage nach den dortigen Grubenfeldern führte.

Erst in den 1970ern jedoch sicherte sich WMC mit einem beträchtlichen Flächenerwerb eine bedeutende Stellung in diesem Gebiet und läutete ein systematisches Erschließungsprojekt ein. Zu den von WMC ergriffenen wesentlichen Maßnahmen zählen die Bohrung von mehr als 400 Explorations- und Erschließungsbohrlöchern, geologische Kartierungen, regionale und detaillierte geochemische Studien, petrographische Untersuchungen, mineralogisch-paragenetische Studien, geophysikalische Untersuchungen sowie metallurgische Studien, die alle zusammen in einer positiven Machbarkeitsstudie gipfelten, welche im Jahr 1980 von Dravo Engineers durchgeführt wurde.

Auf der Grundlage der in der Machbarkeitsstudie von Dravo Engineers dargelegten günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden eingehende Entwürfe für den Tagebau sowie den Untertagebau ausgearbeitet und mit einer konventionellen Säureauslaugung, einer Lösungsmittelextraktion sowie einem Ammoniak-Abscheideverfahren kombiniert. Die durchgeführten metallurgischen Auslaugungsstudien ergaben, dass die Rückgewinnung von Uran nahe der 94 %-Marke lag. Die Tätigkeiten von Dravo Engineers wurden anhand zusätzlicher Arbeiten unterstützt und ergänzt, die von Mountain States Research and Development aus Tucson, Arizona, sowie dem Colorado School of Mines Research Institute aus Golden, Colorado, durchgeführt wurden. Diese historischen Studien datieren das National Instrument NI 43-101 jedoch vor und sollten daher nicht als aktuell angesehen werden. Das Unternehmen hat die erforderlichen Tätigkeiten nicht vorgenommen, um diese historischen Studien zu überprüfen. Aus diesem Grund sollte man sich nicht auf die daraus gewonnen Ergebnisse verlassen. In den frühen 1980er Jahren sah sich WMC durch globale und marktbedingte Ereignisse dazu veranlasst, seine Bergbaukonzessionen am Projekt aufzugeben.

Das Projekt wurde von Cooper übernommen und die Optionen dafür 2004/05 an Rodinia Minerals ('Rodinia') vergeben. Rodinia unterhielt die Liegenschaft bis ins Jahr 2010. Dann ließ die Gesellschaft ihre Option auslaufen. Die derzeit im Rahmen des Projektes sowohl von Cooper als auch von Rodinia ergriffenen Maßnahmen umfassen radiometrische Studien, geochemische Untersuchungen sowie detaillierte geologische Kartierungen. Sämtliche historischen und aktuellen Daten wurden seitens des Unternehmens gewonnen und werden gegenwärtig von Geologen des Unternehmens ausgewertet.

Die Uranmineralisierung des Dripping Springs Mining District steht in einem engen Zusammenhang mit der Oberschicht des Dripping Springs-Quarzit aus dem Zeitalter des Präkambriums. Die mineralisierten Bereiche lassen sich am besten als eine Art schichtgebundene Zone beschreiben, die einer thermischen Metamorphose unterzogen wurde, welche zu einer Neuverteilung und Konzentrierung des Urans führte.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden im Einklang mit den kanadischen regulatorischen Anforderungen ausgearbeitet, welche im NI 43-101 dargelegt sind, und wurden von Clyde L. Yancey, P. G., dem Vizepräsidenten des Unternehmens, geprüft. Die Erschließungen für das Unternehmen unterliegen einer Qualitätsprüfung gemäß den NI 43-101-Normen.


Ansprechpartner für Nordamerika:

Investor Relations
Uranium Energy Corp
Gebührenfrei unter: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com


Informationen zur Wertpapierbörse:

NYSE-AMEX: UEC
Symbol an der Frankfurter Wertpapierbörse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



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Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

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