St. Elias Mines Ltd. – Ergebnisse der Hauptversammlung und der außerordentlichen Generalversammlung
Die Aktionäre des Unternehmens genehmigten die folgenden Beschlüsse, die von der Geschäftsleitung von St. Elias vorgelegt wurden:
1. Die Bestellung von Ernst & Young LLP als Wirtschaftsprüfer für das Unternehmen bis zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung und die Bevollmächtigung des Board of Directors des Unternehmens, die Vergütung der Wirtschaftsprüfer festzulegen.
2. Die Festlegung der Anzahl der Directors von St. Elias auf fünf und die Wahl von Murry Braucht und Tina Whyte als Directors des Unternehmens. Die Directors des Unternehmens für das folgende Jahr sind:
Lori McClenahan
Murry Braucht
Duncan Bain
Allan St. James
Tina Whyte
3. Einen Sonderbeschluss zur Genehmigung des Arrangement-Plans zwischen dem Unternehmen und der hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Unternehmens, Havilah Mines Ltd. („Havilah") (das „Arrangement"). Der Oberste Gerichtshof von British Columbia erteilte am 18. November 2011 die rechtskräftige gerichtliche Genehmigung des Arrangements. Momentan wird die Genehmigung der TSX Venture Exchange für die Notierung der Stammaktien von Havilah gemäß den Bedingungen des Arrangements eingeholt.
4. Annahme eines Aktienoptionsplans durch Havilah; und
5. Annahme eines Aktionärsrechtsplans durch Havilah.
Nähere Informationen zu St. Elias und seinen Projekten erhalten Sie unter www.steliasmines.com bzw. telefonisch unter 1-888-895-5522 (gebührenfreie Rufnummer für die USA und Kanada) oder bei folgenden Kontaktpersonen:
Berater für Europa
Michael Kott
CM-Equity AG & Co. KG Financial Service
Tel: 011 4989 1890 474 0
E-Mail: kott@cm-equity.de
Investor-Relations-Berater für die USA
Herbert Haft
The Haft Group, Inc.
Tel: (212) 759-8865
E-Mail: herbhaft@haftgroupinc.com
herbhaft@aol.com
ST. ELIAS MINES LTD.
Lori McClenahan,
President
Die TSX Venture Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.
Diese Pressemitteilung könnte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; diese umfassen Aussagen hinsichtlich der Zeitpläne und des Inhalts von kommenden Arbeitsprogrammen, geologischen Auswertungen, potenziellen mineralischen Gewinnungsverfahren etc., sind jedoch nicht darauf beschränkt. Zukunftsgerichtete Aussagen sprechen zukünftige Ereignisse und Zustände an und bringen daher inhärente Risiken und Unsicherheiten mit sich. Tatsächliche Ereignisse können sich wesentlich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen anvisiert wurden.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!