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Weststar schliesst nicht vermittelte Privatplatzierung ab und ändert Lekona-Absichtserklärung

06.07.2011  |  IRW-Press
Vancouver, 5. Juli 2011. Weststar Resources Corp. (TSX-V: WER) (das “Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es seine in einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2011 gemeldete, nicht vermittelte Privatplatzierung (Bruttoeinnahmen von 2.217.960 $) (die “Privatplatzierung“) durch die Emission von 2.464.400 Einheiten (jeweils eine “Einheit“) zu einem Preis von 0,90 $ pro Einheit abgeschlossen hat. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie (eine “Aktie“) und einem halben nicht übertragbaren Warrant auf den Kauf einer Aktie (jeder ganze Warrant ein “Warrant“). Jeder Warrant berechtigt seinen Inhaber, bis 5. Juli 2012 eine Stammaktie (eine “Warrant-Aktie“) zu einem Preis von 1,50 $ zu erwerben.

Das Unternehmen bezahlte Vermittlungsprovisionen im Wert von 8 % der Barvermittlungen und Vergütungs-Warrants (die "Vermittler-Warrants“), die 8 % der von den Vermittlern platzierten Wertpapiere entsprechen. Jeder Vermittler-Warrant berechtigt seinen Inhaber, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss der Privatplatzierung eine zusätzliche Stammaktie (eine „Vermittler-Warrant-Aktie“) des Unternehmens zu einem Preis von 1,50 $ pro Vermittler-Warrant-Aktie zu erwerben.

Sämtliche Wertpapiere, die im Rahmen der Privatplatzierung emittiert werden, unterliegen einer Halteperiode, die am 6. November 2012 endet.


Änderung der Lekona-Absichtserklärung

Das Unternehmen gibt auch bekannt, dass es per 30. Juni 2011 ein geändertes Abkommen (das “geänderte Abkommen“) mit Lekona Mineral Incorporated (“Lekona“) unterzeichnet hat, in dem die Bedingungen der Absichtserklärung mit Lekona vom 17. März 2011 geändert werden.


Konzessionsgebiet La Paloma – Erwerb von Lekonas Beteiligung

Gemäß dem geänderten Abkommen muss Weststar als Entschädigung für Lekonas Abtretung von sämtlichen Rechten und Beteiligungen an den La-Paloma-Konzessionen (der “Erwerb“), einschließlich seiner ungeteilten 20%-Beteiligung und seiner Rechte gemäß dem Optionsabkommen zwischen Lekona und Minera Sierra de Oro S.A. de C.V. (“Minera“), in Abhängigkeit des Abschlusses einer Finanzierung von mindestens 2.000.000 $

(a) innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erhalt der endgültigen Genehmigung des Erwerbs durch die TSX Venture Exchange (die “Exchange“) bis spätestens 15. August 2011 bzw. bis zu einem anderen Datum, das von den Parteien einvernehmlich vereinbart wurde (der “Abschluss“), 700.000 $ an Lekona bezahlen;

(b) nach dem Abschluss 4.000.000 Stammaktien des Unternehmens an Lekona oder dessen Nominierte sowie 1.650.000 Stammaktien des Unternehmens an Minera emittieren;

(c) nach dem Abschluss 1.500.000 Aktien-Warrants (die „Warrants“) an Lekona oder dessen Nominierte emittieren, wobei diese Warrants innerhalb von einem Jahr nach dem Abschluss ausgeübt werden können, um eine Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von 1,50 $ zu erwerben. Die Warrants können nur dann ausgeübt werden, falls

(i) das Unternehmen die erste Phase des Arbeitsprogramms des Berichts gemäß NI 43-101 vom 26. Juni 2011 über das Projekt, der von Snowden Mining Industry Consultants erstellt wurde, abschließt und einen neuen Bericht gemäß NI 43-101 liefert, in dem die Ergebnisse der Phase-1-Arbeiten beschrieben werden, wobei der neue Bericht den Beginn von Phase 2 empfiehlt (das „Abschlussdatum“); und

(ii) das Unternehmen eine anschließende Finanzierung in Höhe von mindestens 1.000.000 $ abschließt, um das Phase-2-Programm zu finanzieren;

(d) innerhalb von zehn Werktagen nach dem Abschlussdatum 2.000.000 Stammaktien des Unternehmens an Lekona oder dessen Nominierte emittieren;

(e) innerhalb von einem Jahr nach dem Abschluss 1.100.000 $ an Lekona bezahlen;

(f) sämtliche offenen Verbindlichkeiten von Lekona im Rahmen des Optionsabkommens, einschließlich der Barzahlungen und Aktienemissionen an Minera, übernehmen; und

(g) gemäß den Bedingungen des geänderten Abkommens nach dem Beginn der kommerziellen Produktion beim Projekt an Lekona eine NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 2 % entrichten.

Lekona besitzt im Rahmen eines Optionsabkommens mit Minera vom 15. September 2010, das am 30. April 2011 geändert wurde (das “Optionsabkommen“), zurzeit eine Option auf den Erwerb einer 80%-Beteiligung an den La-Paloma-Konzessionen. Lekona übte einen Teil der im Rahmen des Optionsabkommens gewährten Option aus und besitzt zurzeit eine ungeteilte 20%-Beteiligung an den La-Paloma-Konzessionen.

Das Optionsabkommen sieht folgende Zahlungen vor (sämtliche Aktienemissionen, die Lekona im Rahmen des Optionsabkommens durchführen muss, müssen von Weststar übernommen werden):

(a) eine nicht refundierbare Anzahlung von 50.000,00 $ (bezahlt);
(b) eine Zahlung in Höhe von 300.000,00 $ (bezahlt) sowie die Emission von 2.000.000 Stammaktien von Lekona (emittiert), dessen Verpflichtungen erfüllt wurden, wofür Lekona eine ungeteilte 20%-Beteiligung am Projekt erworben hat; Nach dem Abschluss der Transaktion zwischen dem Unternehmen und Weststar wird diese 20%-Beteiligung an Weststar übertragen werden;

(c) eine Barzahlung von weiteren 300.000 $ bis spätestens 30. April 2011 (bezahlt);

(d) die Emission von 1.650.000 Stammaktien von Weststar nach dem Abschluss der Transaktion zwischen dem Unternehmen und Lekona sowie Ausgaben in Höhe von 200.000,00 $ beim oder für das Projekt bis spätestens 30. Oktober 2011. Hierfür soll Weststar eine Beteiligung von weiteren 20 % an den La-Paloma-Konzessionen erwerben (Beteiligung von insgesamt 40 % am Projekt);

(d) eine weitere Zahlung in Höhe von 400.000,00 $ und die Emission von 1.000.000 Stammaktien von Weststar bis spätestens 30. Oktober 2011. Zudem müssen weitere 250.000,00 $ in das Projekt investiert und ein Bericht gemäß National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“) erstellt werden. Hierfür soll Weststar eine Beteiligung von weiteren 20 % am Projekt erwerben (Beteiligung von insgesamt 60 % am Projekt); und

(e) eine letzte Zahlung in Höhe von 2.000.000,00 $, die Emission von zusätzlichen 2.000.000 Stammaktien von Weststar sowie weitere Investitionen in Höhe von 750.000,00 $ in das Projekt bis spätestens 30. Oktober 2012. Hierfür soll Weststar eine Beteiligung von weiteren 20 % am Projekt erwerben (Beteiligung von insgesamt 80 % am Projekt).

Falls Weststar einen Bericht gemäß NI 43-101 erhält, der für beide Parteien akzeptabel ist und darauf hinweist, dass es beim Projekt über 4.000.000 bzw. 150.000.000 Unzen an Gold- und Silberressourcen gibt, muss Weststar an Minera 5.000.000 Stammaktien von Weststar emittieren. Der Bericht gemäß NI 43-101 muss von Weststar gemäß dem Optionsabkommen bis 31. Oktober 2014 oder innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Weststar eine ungeteilte 80%-Beteiligung am Projekt erworben hat, erstellt und bezahlt werden – je nachdem, was zuerst eintritt.

Das Optionsabkommen sieht außerdem vor, dass Weststar und Minera nach dem Erwerb von 80 % des Projektes durch Weststar ein 80:20-Jointventure bilden und mit der Erschließung des Projektes fortfahren werden, wobei Weststar als Betreiber fungieren wird.

Das Unternehmen hat für den Erwerb eine bedingte Genehmigung der Exchange erhalten und das Unternehmen beabsichtigt, diesen in Kürze abzuschließen.

Weitere Informationen zum Unternehmen erhalten Sie auf der Website www.weststarresources.com bzw. per E-Mail unter info@weststarresources.com.
Telefon: 604-678-5308.


Für das Board:

Mitchell Adam, President
Weststar Resources Corp.



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