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Uranium Energy Corp kündigt abgeleitete Ressource von 5,5 Mio. Pfund U3O8 beim Workman Creek-Projekt des Unternehmens in Arizona an

06.03.2012  |  DGAP
Corpus Christi, TX - 6. März 2012 - Die Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, das ,Unternehmen') freut sich, bekannt geben zu können, dass das Unternehmen einen unabhängigen technischen Bericht gemäß der Rechtsvorschrift National Instrument 43-101 für sein Workman Creek-Projekt in Gila County, Arizona, erhalten hat, in welchem über abgeleitete Bodenschätze von 3.222.000 Tonnen berichtet wird, die 5.542.000 Pfund an U3O8 mit einem durchschnittlichen Grad von 0,086 % U3O8, mit einem Mindestgehalt von 0,05 %, enthalten.

Das Workman Creek-Projekt umfasst 183 nicht patentierte Gangmutungsfelder, die 3.620 Morgen abdecken. Das Projekt befindet sich einem entlegenen Gebiet des Dripping Springs-Bergbaugebiets des Gila County, Arizona, etwa 30 Meilen nördlich von Miami, Arizona, 85 Meilen nordöstlich von Phoenix und etwa 180 Meilen vom Anderson-Projekt des Unternehmens. Die aktuelle Grubenfeldkonfiguration besteht aus den Projekten Workman Creek North und Workman Creek South, die ursprünglich in den 1970ern und 80ern von Wyoming Minerals Corp ('WMC'), einer Tochtergesellschaft von Westinghouse, gehalten und erschlossen wurden.

Die Vererzung im Dripping Springs-Bergbaugebiet wurde zum ersten Mal 1950 entdeckt, aber erst 1955 infolge einer von der U.S. Atomic Energy Commission durchgeführten luftgestützten radiometrischen Erkundung vollständig erkundet. Die Erkundung identifizierte etwa 20 Zielgebiete und veranlasste einen Andrang in die Stollen in den Sierra Ancha Mountains des Gila County.

WMC legte in den 1970ern eine große Anbaufläche in dem Gebiet an und startete ein systematisches Erschließungsprogramm. Zu den wichtigsten Arbeiten von WMC zählen über 400 Explorations- und Erschließungsbohrungen, geologische Kartierungen, regionale und detaillierte geochemische Studien, petrographische Studien, mineralogisch-paragenetische Studien, geophysische Analysen und metallurgische Studien, die in ihrer Gesamtheit zu einer positiven Machbarkeitsstudie führten, die 1980 von Dravo Engineers durchgeführt wurde. UEC hat einen Zugang zu all diesen Informationen über das Projektgebiet.

Auf Grundlage günstiger Wirtschaftsdaten im Rahmen der Machbarkeitsstudie von Dravo Engineers wurden genaue Pläne für Tage- und Untertagebauoperationen angefertigt, die zusammen mit einem konventionellen Säurelaugungs-, Ausschüttelungs- und Fällungsvorgang vorgesehen waren. Metallurgische Laugungsstudien ergaben, dass die Uranrückgewinnung im Bereich von 94 % lag. Die Arbeit von Dravo Engineers wurde weiterhin gestützt und erweitert durch Arbeiten von Mountain States Research and Development aus Tucson, Arizona, sowie durch das Forschungsinstitut der Colorado School of Mines in Golden Golden, Colorado. Diese alten Studien erfolgten jedoch vor der Einführung der NI43-101-Standards und gelten daher nicht als aktuell. Das Unternehmen hat nicht die nötigen Schritte eingeleitet, um diese alten Studien zu überprüfen, und die Ergebnisse gelten nicht als verlässlich.

Der komplette technische Bericht nach NI 43-101 des Workman Creek-Projekts, der für das Unternehmen erstellt wurde, ist auf der SEDAR-Website unter www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter www.uraniumenergy.com archiviert. Der technische Bericht wurde von Neil G. McCallum, P.Geol. und Gary H. Giroux, P. Eng., verfasst, die beide qualifizierte Personen laut Definition in NI 43-101 sind. Herr McCallum ist bei Dahrouge Geological Consultants Ltd beschäftigt und Herr Giroux ist ein unabhängiger Fachberater.

Die Verfasser des technischen Berichts folgerten, dass auf der Grundlage geologischer Ähnlichkeiten und weiterer vergangener Bergbautätigkeiten in den 1950er Jahren ein hervorragendes Potenzial für eine bedeutende Vererzung in den anderen Claim-Blocks besteht, die das Workman Creek-Projekt bilden. Sie gaben weiter an, dass in den Claim-Blocks außerhalb des Hauptressourcengebiets begrenzte belegte Explorationsarbeiten durchgeführt wurden und dass das empfohlene Programm entwickelt wurde, um Ergebnisse von vorherigen Bohrproben zu erweitern.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Auflagen, die in NI 43-101 festgelegt sind, verfasst und von Clyde L. Yancey, P.G., dem Vizepräsidenten im Bereich Exploration des Unternehmens, einer QP gemäß NI-43-101, überprüft.


Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen Projekten des Unternehmens im Süden von Texas, einschließlich des Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in der Aufbauphase für die Produktion befindet, eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung setzt sich aus angesehenen Branchenspezialisten zusammen, die auf praktische Erfahrungen von mehreren Jahrzehnten bei den Hauptaspekten der Exploration, der Erschließung und dem Abbau von Uran zurückblicken können.


Kontakt Gebiet Nord-Amerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp
Telefon: +1 (866) 748-1030
Fax: +1 (361) 888-5041
Email: info@uraniumenergy.com


Börseninformationen:

NYSE-AMEX: UEC
Frankfurter Börse Tickersymbol: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Hinweis für US-Investoren

Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut) geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC') entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten ('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar sind.


Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

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