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Mindoro Resources Ltd. meldet Ergebnisse einer außerordentlichen Versammlung und Privatplatzierung

12.03.2012  |  IRW-Press
MELBOURNE, AUSTRALIEN, 9. März 2012 - Mindoro Resources Ltd. (TSXV: MIO; ASX: MDO; Frankfurt: WKN 906167) freut sich, die Ergebnisse einer außerordentlichen Aktionärsversammlung und infolge dessen auch die Einzelheiten einer Privatplatzierung bekannt zu geben.

Die beschlussfähige Anzahl von Stimmanteilen war bei der Versammlung vertreten und jeder einzelne der Punkte 1 - 7 der Tagesordnung in Bezug auf die Genehmigung der Ausgabe von 2.091.957 Stammaktien und CDIs an Direktoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu 0,12 C$ pro Stammaktie und 0,115 AUD pro CDI im Wert von insgesamt ungefähr 250.000 C$ wurde beschlossen.

Punkt 8 der Tagesordnung im Hinblick auf die Genehmigung der vorhergehenden Emission von 22.137.439 Stammaktien und CDIs zu 0,12 C$ pro Stammaktie und 0,115 AUD pro CDI wurde ebenfalls beschlossen.


Privatplatzierung

Im Einklang mit der Beschlussfassung der Aktionäre führt das Unternehmen eine Finanzierungsmaßnahme durch und verkauft im Rahmen einer Privatplatzierung bis zu 2.500.000 Stammaktien an qualifizierte Investoren. Mit dieser Emission zu je 0,12 C$ pro Aktie in Kanada und 0,115 A$ pro CDI in Australien soll ein Bruttoerlös von umgerechnet bis zu 300.000 C$ erzielt werden („Privatplatzierung“). Wie bereits erwähnt, werden insgesamt 2.091.957 Stammaktien und CDIs im Wert von ungefähr 250.000 C$ im Rahmen der Privatplatzierung von den Direktoren gezeichnet.

Der Nettoerlös aus der Privatplatzierung wird für die laufenden betrieblichen Ausgaben verwendet.


Einzelheiten zur Platzierung – Kanada und Australien

Diese Privatplatzierung wird in Kanada mit Stammaktien und in Australien mit sogenannten Chess Depository Interests (CDIs) durchgeführt. Sämtliche ausgegebenen Wertpapiere sind in Kanada an eine Haltedauer von vier Monaten gebunden und können innerhalb dieses Zeitraums weder an der TSX Venture Exchange gehandelt noch in Kanada wiederverkauft werden, es sei denn, es besteht eine Ausnahmegenehmigung von den in Kanada geltenden Prospektbestimmungen. Die an Anleger in Australien ausgegebenen CDIs werden an der ASX gehandelt, können in Kanada jedoch innerhalb der laut kanadischem Wertpapiergesetz geltenden Haltedauer von vier Monaten nicht in Stammaktien umgewandelt werden. Das Unternehmen hat entsprechende Registrierungsmaßnahmen umgesetzt um sicherzustellen, dass die kanadischen Regulierungsvorschriften eingehalten werden.

Die Privatplatzierung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, wozu unter anderem auch der Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen der Regulierungsbehörden bzw. der Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange zählt. Die Privatplatzierung wird voraussichtlich nach Erhalt der bedingten Genehmigung der TSXV abgeschlossen.

Weder die Stammaktien noch die CDIs wurden in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen daher in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung bzw. ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen weder angeboten noch verkauft werden. Diese Pressemeldung stellt in keinem Rechtsstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf der Wertpapiere dar.


Für das Board of Directors:

Jon Dugdale, President und CEO


Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch über das Büro von Mindoro in Melbourne: +61 3 9614 5055. Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.com bzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:

Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055
Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238
Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49.821.6089051
Website: www.mindoro.com


ÜBER MINDORO

Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75 %-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01 %, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011) . Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcen in seinen zu 100 % unternehmenseigenen Gold-Silber-Projekten Lobo (2005) und Archangel (2010) in der Provinz Batangas, und kann ein Kupfer-Gold-Schwefel-Explorationsziel im Projekt Pan de Azucar in Iloilo (75 %-Beteiligung) bzw. 10 wichtige Porphyr-Kupfer-Gold-Projekte in unterschiedlichen Stadien der Erschließung vorweisen.



Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Boyd Willis (FAusIMM) hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 die in dieser Pressemeldung offengelegten Informationen zur Erschließung und metallurgischen Verarbeitung geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/„NI 43-101“) und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch im Einklang mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

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