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Rockwell Diamonds Inc. strukturiert seine BEE-Transaktion mit AVR um und erwirbt im Rahmen der Vereinbarung eine neue Mine

20.03.2012  |  IRW-Press
15. März 2012 Vancouver, BC - Rockwell Diamonds Inc. („Rockwell“ oder das „Unternehmen“) (TSX: RDI; JSE: RDI; OTCBB: RDIAF) ist erfreut, bekanntzugeben, dass es sich mit Africa Vanguard Resources („AVR“) über das künftige Vorgehen hinsichtlich des unternehmenseigenen Betriebs Northern Cape geeinigt hat; dies schließt eine Vereinbarung zum Erwerb von AVRs Konzessionsgebiet Jasper Mine ein. Das Konzessionsgebiet Jasper Mine grenzt an Rockwells Mine Saxendrift an und besitzt das Potenzial, die Lebensdauer von Saxendrift mit geringen Neuinvestitionen zu verlängern.

Entsprechend den südafrikanischen Gesetzen ist Rockwell mit AVR eine Vereinbarung eingegangen, um AVR den Erwerb einer 26 %-Beteiligung am Unternehmen im Rahmen der sogenannten Black Economic Empowerment-Rechtsvorschriften („BEE“) zu ermöglich. Die Unternehmensleitung von Rockwell befindet sich in anhaltenden Gesprächen mit AVR hinsichtlich der Ablösung der Finanzierung, die im Zusammenhang mit AVRs Erwerb von 26 % an der HC Van Wyk Diamond Group („VWDG“) und von Saxendrift Mine (Pty) Ltd, den Tochtergesellschaften von Rockwell, die den unternehmenseigenen Betrieb und die Projekte Northern Cape umfassen, im Jahr 2008 von Rockwell an AVR geleistet wurde. Im Rahmen der Vereinbarungen zahlte AVR einen Betrag von 2,9 Millionen $ (22,5 Millionen ZAR), während es Rockwell weiterhin 7,9 Millionen $ (61,6 Millionen ZAR) schuldet.

Die umstrukturierte Vereinbarung umfasst eine Zahlung in Höhe von 1,9 Millionen $ (15 Millionen ZAR), die Rockwell an AVR tätigen wird. Diese Zahlung wird in Form von Rockwell-Aktien, die an der JSE Limited notieren, erfolgen. AVR hat sich verpflichtet, den Handel dieser Aktien für einen Zeitraum von einem Jahr zu unterlassen. Die Vergleichsvereinbarung umfasst Rockwells Erwerb des Konzessionsgebiets Jasper Mine von AVR (die „Transaktionen“). Der Abschluss dieser Transaktionen ist einer Reihe von Vorbedingungen einschließlich der Durchführung einer Kaufprüfung (Due Diligence Investigation), der behördlichen Zustimmungen und des Erhalts der Zustimmung von DMR zu bestimmten Teilen der Transaktion vorbehalten. Die Frist zur Erfüllung der Vorbedingungen geht am 31. Dezember 2013 zu Ende, ist jedoch nach beiderseitiger Zustimmung der beteiligten Parteien verlängerbar.

Erste Einschätzungen lassen erkennen, dass die ehemals produzierende Mine Jasper, die eine Brachflächengelegenheit darstellt, über verbleibende diamantenhaltige Lagerstätten verfügt, die für die Infrastruktur bei der Mine Saxendrift einfach zugänglich sind und die Lebensdauer der Mine Saxendrift, die derzeit noch drei Jahre beträgt, verlängern könnten.

Die Umstrukturierung und Rückabwicklung der AVR-Transaktion auf Vermögenswertebene wird Rockwell vorbehaltlich der Erfüllung der Vorbedingungen die Gelegenheit geben, eine neue BEE-Partnerschaft einzugehen und AVR als wichtigen Aktionär von Rockwell zu behalten. Das Unternehmen sucht aktiv das Gespräch mit mehreren BEE-Rechtsträgern, die ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit Rockwell an einer wertsteigernden Transaktion geäußert haben. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bergbaugesetzes werden die Aktien von AVR auf einen neuen BEE-Partner übertragen werden, sobald eine geeignete Transaktion abgeschlossen werden wird.

Mark Bristow, Chairman von Rockwell, sagte zum Vergleich mit AVR: „Das Managementteam von Rockwell hat einen Vergleich ausgehandelt, der beiden Parteien ermöglicht, sich mit ihren kurzfristigen Herausforderungen auseinanderzusetzen, während es Rockwell gleichzeitig erlaubt, seine BEE-Ziele und Wachstumspläne auf kommerzieller Basis einzuhalten. Mit der Lösung der letzten verbleibenden, das Unternehmen betreffenden „Altlast“ wird die Unternehmensleitung nun in der Lage sein, mehr Zeit auf seine wertorientierte Diamantstrategie aufzuwenden, die einen wesentlichen Impuls für die Einhaltung der kurz- und mittelfristigen Pläne des Unternehmens zur Wertgenerierung für alle Beteiligten darstellt.“

„Dies ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg, ein mittelständisches wertorientiertes Diamantengeschäft aufzubauen. Unser anhaltender Dialog mit mehreren potenziellen BEE-Partnern, die dieselbe Vision und dieselben strategischen Ziele wie Rockwell haben, verleiht uns Zuversicht, dass wir in der Lage sein werden, Partnerschaften aufzubauen, die den Wert unseres Unternehmens in der Zukunft steigern werden,“ sagte James Campbell, CEO von Rockwell.


Für weitere Informationen zu Rockwell und seinen Aktivitäten in Südafrika wenden Sie sich bitte an:

James Campbell, CEO, +27 (0)83 457 3724
Stéphanie Leclercq, Investor Relations, +27 (0)83 307 7587


Über Rockwell Diamonds:

Rockwell ist aktiv im Betrieb und der Erschließung von alluvialen Diamantvorkommen tätig und verfolgt das Ziel, ein mittelständischer Diamantproduzent zu werden. Das Unternehmen verfügt über drei bestehende Betriebe, die es fortschreitend optimiert, zwei Erschließungsprojekte und einen Bestand an Konzessionsgebieten im Anfangsstadium, die für die Zukunft Erschließungspotenzial besitzen.

Rockwell bewertet darüber hinaus Fusionsgelegenheiten, die das Potenzial haben, das Rohstoff- und Produktionsprofil des Unternehmens zu erweitern, und Mehrwert für das Unternehmen darstellen.



Keine Aufsichtsbehörde hat die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen genehmigt oder verworfen.


Zukunftsgerichtete Aussagen

Mit Ausnahme von historischen Tatsachen enthält diese Pressemitteilung bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der anwendbaren Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen sind häufig durch den Gebrauch von Wörtern wie „planen“, „erwarten“, „voraussehen“, „beabsichtigen“, „glauben“, „rechnen mit“, „schätzen“ und anderen ähnlichen Begriffen gekennzeichnet oder umfassen Aussagen, die besagen, dass bestimmte Ereignisse oder Umstände eintreten „könnten“ oder „werden.“ Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, auf angemessenen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen und eigentliche Ergebnisse oder Entwicklungen könnten wesentlich von denjenigen, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, abweichen. Zu den Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der eigentlichen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen führen könnten, zählen Unwägbarkeiten und Kosten im Zusammenhang mit Explorations- und Erschließungsaktivitäten, so unter anderem Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bestimmung des Vorliegens von Mineralressourcen bei einem Konzessionsgebiet; Unsicherheiten im Zusammenhang mit der zu erwartenden Förderleistung; die zeitliche Planung der Produktion sowie Bar- und Gesamtkosten der Produktion und Aufbereitung; Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Vermögen, notwendige Lizenzen, Genehmigungen, Elektrizität, Oberflächenrechte und Eigentumsrechte für Erschließungsprojekte zu erhalten; betriebliche und technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Bergbauerschließungsaktivitäten; Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Genauigkeit von Ressourcenschätzungen und unsere Schätzungen der zukünftigen Produktion sowie der künftigen Bar- und Gesamtkosten der Produktion; die abnehmenden Mengen oder Gehalte von Mineralressourcen; Unsicherheiten hinsichtlich unerwarteter rechtlicher oder behördlicher Verfahren oder deren Änderungen; und die Auswirkungen von Gesetzen, Rechtsvorschriften und der Regierungspolitik, die unsere Bergbauaktivitäten betreffen; Änderungen der allgemeinen Wirtschaftslage, der Finanzmärkte sowie der Nachfrage und des Marktpreises für Rohstoffe wie Dieselkraftstoff, Stahl, Beton, Elektrizität, andere Energieformen und Bergbauequipment; Wechselkursschwankungen, insbesondere hinsichtlich des Werts des US-Dollars, kanadischen Dollars und südafrikanischen Rands; Veränderungen bei den Rechnungslegungsgrundsätzen und –verfahren, die wir zur Meldung unserer finanziellen Lage heranziehen, einschließlich Unsicherheiten im Zusammenhang mit wichtigen Rechnungslegungsannahmen und –schätzungen; Umweltbelange und –verpflichtungen in Bezug auf Abbau und Aufbereitung; geopolitische Unsicherheiten sowie politische und wirtschaftliche Unbeständigkeit der Länder, in denen wir operieren; und Arbeitsstreik, Arbeitseinstellung oder andere Unterbrechungen der oder Schwierigkeiten bei der Beschäftigung von Arbeitskräften in den Märkten, in denen wir unsere Minen betreiben, oder Umweltrisiken, Arbeitsunfälle oder andere Ereignisse oder Geschehnisse einschließlich der Eingriffe Dritter, die den Betrieb unserer Minen oder Erschließungsprojekte unterbrechen.

Investoren, die nähere Informationen zu Rockwell wünschen, können den per Formular 20-F bei der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Jahresbericht des Unternehmens auf www.sec.gov sowie die bei der heimischen Aufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen auf www.sedar.com einsehen.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

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