• Montag, 22 Juli 2024
  • 21:36 Uhr Frankfurt
  • 20:36 Uhr London
  • 15:36 Uhr New York
  • 15:36 Uhr Toronto
  • 12:36 Uhr Vancouver
  • 05:36 Uhr Sydney

Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Mio. Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Mio. Pfund U3O8 im Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt

08.05.2012  |  DGAP
Corpus Christi, TX, 8. Mai 2012 - Uranium Energy Corp. (NYSE AMEX: UEC, das 'Unternehmen' oder 'UEC') freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine unabhängige Schätzung der Rohstoffvorkommen für sein Anderson-Projekt in Yavapai County, Arizona, erhalten hat. Die Schätzung der Rohstoffvorkommen wurde durch Bruce Davis von BD Resource Consulting Inc. und Robert Sim von Sim Geological Inc. erstellt, beide qualifizierte Personen im Sinne der nationalen CSA-Regelung 43-101 ('NI 43-101'). Der technische Bericht umfasst Rohstoffvorkommen sowohl im Tagebau als auch in unterirdischen Anlagen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:


ZUSAMMENFASSUNG DER ROHRSTOFFVORKOMMEN

Grenzgehalt U3O8%          Kilotonnen    U3O8 (%)    Gehalt an U3O8 (Mlbs)

Tagebauvorkommen

Angezeigt
0,01 25.422 0,028 15,5
Abgeleitet
0,01 4.633 0,024 2,5

Unterirdische Vorkommen

Angezeigt
0,035 1.426 0,049 1,5
Abgeleitet
0,035 8.362 0,052 9,5


Amir Adnani, Präsident und CEO von UEC, erklärte, 'Das Anderson-Projekt verstärkt die Ansammlung von sich gerade in der Erschließungsphase befindlichen Projekten des Unternehmens durch seine umfangreiche, definierte Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen. Unser Unternehmen ist mit vier qualitativ hochwertigen Projekten der führende Akteur im Bereich Uran in Arizona und Anderson ist dort unser Vorzeigeprojekt. Arizona ist geschäfts- und energiefreundlich und betreibt drei der größten Kernkraftanlagen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die allesamt vor kurzem ihre Lizenzverlängerungen für die nächsten 20 Jahre erhalten haben. Wir sind im Begriff, das Genehmigungsverfahren für das Anderson-Projekt mit der Sammlung von Daten für grundlegende Umweltstudien ins Rollen zu bringen.'

Die Schätzung hinsichtlich des Rohstoffvorkommens an Uran basierte auf einer Bohrleistung von insgesamt 202.707 Metern aus 1.464 Bohrlöchern, einschließlich der Bohrarbeiten von Minerals Exploration Company ('MinEx') (1.054 Bohrlöcher), der Urangesellschaft U.S.A. Inc. ('UG') (385 Bohrlöcher) und der 25 Bohrlöcher der Concentric Energy Corp. ('Concentric') mit Stand vom 15. April 2012, das Wirksamkeitsdatum für diese Schätzung. Die Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen wurde anhand von Untersuchungsergebnissen der Bohrlochproben und der Auswertung eines geologischen Modells angefertigt, das sich mit der räumlichen Verteilung von Uran in der Lagerstätte beschäftigt. Schätzungen hinsichtlich der Güte werden unter Zuhilfenahme annehmbarer geostatistischer Verfahren erstellt, unter Verwendung einer Nennblockgröße mit einer Länge von 10 Metern, einer Breite von 10 Metern und einer Höhe von 2 Metern. Die Rohstoffvorkommen wurden anhand ihrer Nähe zu den bemusterten Standorten eingestuft und werden entsprechend der Festlegungsnormen für Rohstoff- und Mineralvorkommen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum gemeldet.

Das Anderson-Projekt erstreckt sich über eine Fläche von 9.852 Morgen (40 Quadratkilometer) und besteht aus 459 zusammenhängenden, nicht patentierten Gangbergbau- und Seifenfeldern und zwei Parzellen des Staates Arizona. Es befindet sich im westlichen Teil von Yavapai County ungefähr 120 Kilometer nordwestlich von Phoenix und ungefähr 290 Kilometer vom Workman-Creek-Projekt von UEC entfernt. Der nördliche Teil des Anderson-Projektes beherbergt das im Tagebauverfahren abbaubare Vorkommen und der sich daran anschließende südliche Teil beherbergt das unterirdische Vorkommen.


Geschichte des Anderson-Projektes

Das Anderson-Projekt hat eine lange Geschichte. In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts beherbergte die Liegenschaft einen kleinen Tagebaubetrieb, in dessen Rahmen insgesamt 10.758 Tonnen Erz mit durchschnittlich 0,15 % oder 33.230 Pfund U3O8 abgebaut wurden. Die Produktion wurde im Jahre 1959 eingestellt, als die Atomenergiekommission ihr Programm zum Ankauf von Erzen einstellte.

In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts erwarben MinEx, eine Tochtergesellschaft der Unocal Corporation, und UG die Mehrheit der Liegenschaft. Seit dieser Zeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher im Rahmen des Anderson-Projektes fertiggestellt, einschließlich 1.340 Gammamessungen in den Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen. Diese wurden beinahe komplett in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts von MinEx im nördlichen Bereich der Liegenschaft und von UG im südlichen Bereich der Liegenschaft durchgeführt.

Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden insgesamt zwei Machbarkeitsstudien angefertigt, wobei jedoch Ereignisse auf den weltweiten Märkten Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts dazu führten, dass sowohl MinEx als auch UG ihre Schürfrechte für die Anderson-Liegenschaft abtraten.

Im Jahre 2001 erwarb Concentric die Mehrheit dieser bestehenden Ansprüche und führte damit die Anteile der von MinEx und UG gehaltenen Schürfrechte zusammen. Im Jahre 2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der Anderson-Liegenschaft seit der Abtretung durch MinEx und UG durch. Es wurden 25 Bohrlöcher niedergebracht, um die historische Erkundungsdatenbank von MinEx durch die 'Verdopplung' einer erheblichen Anzahl der früheren Bohrlöcher von MinEx zu bestätigen. Es wurden insgesamt 24 normale Bohrungen und eine Kernbohrung mit einer Gesamtlänge von 2.465 Metern durchgeführt. Auf dem früher durch UG bearbeiteten Teil der Liegenschaft wurden keine Bestätigungsbohrungen durchgeführt. Im Jahre 2008 beauftragte Concentric die Mountain States Research & Development International Inc. damit, eine verfahrenstechnische Abschätzung anzufertigen, deren Ergebnisse im Rahmen eines Berichtes mit dem Titel 'Schlussbericht der vorläufigen Abschätzungen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Kosten, Anderson-Uran-Projekt, Yavapai County, Arizona' bekannt gemacht wurden.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden in der NI 43-101 erstellt und seitens Clyde L. Yancey, Berufsgeologe, Vizepräsident Exploration für das Unternehmen, eine qualifizierte Person in Übereinstimmung mit der NI 43-101, überprüft. Wir gehen davon aus, dass der technische Bericht binnen 45 Tagen zur Verfügung stehen wird.


Über Uranium Energy Corp.:

Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-, Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im südlichen Texas, einschließlich dem Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, das die anfängliche Produktion steigert und dem Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, für das die Bergbauzulassung vergeben wurde und das sich im Anfangsstadium der Errichtung des Bergwerks befindet. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uran-exploration bzw. -erschließung und dem Uran-Bergbau gewonnen wurden.


Ansprechpartner Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp.:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Hinweis für US-Investoren

Die in dieser Pressemitteilung genannten Rohstoffvorkommen wurden in Übereinstimmung mit den Festlegungsnormen für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC'). Zudem handelt es sich bei den Begriffen gemessene Rohstoffvorkommen, angezeigte Rohstoffvorkommen und abgeleitete Rohstoffvorkommen um durch die kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend haben wir diese in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Rohstoffvorkommen in diesen Kategorien jemals in Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes Maß an Unsicherheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeit der Rohstoffvorkommen, bei denen es sich nicht um Mineralvorkommen handelt, nicht nachgewiesen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle oder ein Teil der gemessenen Rohstoffvorkommen, angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen jemals in eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können Schätzungen abgeleiteter Rohstoffvorkommen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung und im technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen Rohstoffvorkommen, angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar ist.


Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Mineninfo
Uranium Energy Corp.
Bergbau
A0JDRR
US9168961038

Copyright © Minenportal.de 2006-2024 | MinenPortal.de ist eine Marke von GoldSeiten.de und Mitglied der GoldSeiten Mediengruppe
Alle Angaben ohne Gewähr! Es wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben und der Kurse übernommen!
Informationen zur Zeitverzögerung der Kursdaten und Börsenbedingungen. Kursdaten: Data Supplied by BSB-Software.