Rubicon Minerals Corp. beabsichtigt weitere Gespräche mit der First Nation Wabauskang
Rubicon hatte seit Januar 2009 Gespräche und Beratungen mit der WFN geführt. Als Teil der Verpflichtungen gemäß seinem Abschlussplan bestätigte Rubicon seine Absicht, mit der WFN weiterhin Gespräche über das Goldprojekt Phoenix zu führen.
Rubicon traf in gutem Glauben mit Vertretern der WFN und anderer Ureinwohner zusammen, um sicherzustellen, dass deren Interessen angehört und beim Planungsprozess berücksichtigt werden. Bezüglich der WFN war Rubicon unter anderem in folgenden Bereichen aktiv:
- wie bereits erwähnt, direkte Gespräche und Beratungen mit der WFN seit Januar 2009
- Finanzierungen an die WFN gemäß dem Consultation & Accomodation Protocol für Umweltprüfungen, Rechtsberatung, Finanzanalysen, eine herkömmliche Benutzungsstudie, Reise- und Tagesspesen sowie Honorare
- Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Umweltberater, der von der WFN ausgewählt und von Rubicon finanziert wurde und eine Umweltprüfung des gesamten Goldprojektes Phoenix durchführte
- Abgesehen von Gesprächen über die Auswirkungen auf die Ureinwohner- und Vertragsrechte stimmte Rubicon auch zu, jede empfohlene Maßnahme zur Minderung der Auswirkungen umzusetzen, die von der WFN durch den Umweltberater vorgeschlagen wurde, und setzte diese im Abschlussplan um. Diese Maßnahmen beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt, den Einsatz einer Umweltüberwachung, die Finanzierung eines Projektkomitees zur Vereinfachung der laufenden Beratungen sowie die Finanzierung unabhängiger Prüfungen zukünftiger Genehmigungsanträge.
- Es wurden Verhandlungen mit der WFN geführt, um zu versuchen, eine wirtschaftliche Entschädigung im Rahmen eines Vorsorgeabkommens zu erzielen. Da der Inhalt dieser Gespräche vertraulich ist, beabsichtigt Rubicon, diese Verhandlungen mit der WFN fortzusetzen.
Rubicon führte bereits Verhandlungen mit zahlreichen anderen Ureinwohnern, deren traditionelles Gebiet das Goldprojekt Phoenix umfasst. Zudem beschert Rubicon den Ureinwohnern beträchtliche Vorteile durch wichtige Verträge, die Schaffung von Arbeitsplätzen und anderen Initiativen. Mehrere Vertragspartner von Rubicon sind First-Nation-Jointventures, und Rubicons Untertagebergbau-Vertragspartner befindet sich im Besitz der Métis. Der Gesamtwert dieser Verträge in Zusammenhang mit dem Projekt beläuft sich bislang auf über 30 Millionen $. Rubicon ist der Auffassung, dass es bislang guten Willen und großes Engagement für die benachbarten Ureinwohner an den Tag gelegt hat, und wird weiterhin deren Profitierung von wirtschaftlichen Vorteilen sicherstellen.
Obwohl Rubicon weiterhin bestrebt ist, den laufenden Beratungsprozess im Bedarfsfall fortzusetzen, ist es darauf vorbereitet, seinen Standpunkt in einem etwaigen Rechtstreit zu verteidigen.
Über Rubicon Minerals Corporation
Rubicon Minerals Corporation ist ein Explorations- und Erschließungsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf eine verantwortungsvolle, umweltfreundliche und nachhaltige Erschließung seines Goldprojektes Phoenix in Red Lake (Ontario) gerichtet ist. Rubicon ist äußerst kapitalkräftig und sein Vorzeigeprojekt, das Goldprojekt Phoenix, ist für eine potenzielle Produktion vollständig genehmigt. Außerdem kontrolliert Rubicon im vielversprechenden Goldgebiet Red Lake, das Goldcorps hochgradige Mine Red Lake beherbergt, über 100 Quadratmeilen an hervorragendem Explorationsland. Rubicons Aktien notieren an der NYSE.MKT (RBY) und an der TSX (RMS). Rubicons Aktien stehen auf dem S&P/TSX Composite Index und auf dem Van Eck?s Junior Gold Miners ETF.
RUBICON MINERALS CORPORATION
"David W. Adamson", CEO
Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Informationen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" gemäß Section 21E des United States Securities Exchange Acts von 1934 sowie als "zukunftsgerichtete Informationen" gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen (gemeinsam "zukunftsgerichtete Aussagen") erachtet werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen können oftmals, jedoch nicht immer, durch die Verwendung von Termini wie "anstreben", "erwarten", "glauben", "planen", "schätzen", "anpeilen" und "beabsichtigen" sowie durch Aussagen, wonach ein Ereignis oder ein Ergebnis eintreten "wird", "sollte" oder "könnte", oder ähnliche Ausdrücke, identifiziert werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt ihrer Äußerung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen des Managements erstellt, das Tatsachen und Annahmen zugrunde liegt, die das Management für vernünftig hält. Die wesentlichen Annahmen, auf denen solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren, beinhalten unter anderem, dass die Aspekte des Übergangs zufriedenstellend umgesetzt werden; dass sich die Nachfrage nach Gold- und Grundmetalllagerstätten wie erwartet entwickeln wird; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, das die Wirtschaftlichkeit des Goldprojektes Phoenix begünstigt; dass die Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch Probleme, wie etwa mechanische Ausfälle, die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zubehör, Arbeitsunruhen, die Unterbrechung von Transporten oder Einrichtungen oder widrige Wetterbedingungen, durchkreuzt werden; dass Rubicon den geschätzten Zeitplan hinsichtlich der Erschließung des Goldprojektes Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, qualifiziertes Personal einzustellen; dass die Mineralressourcenschätzung wie in der PEA beschrieben umgesetzt wird; und dass es keine erheblichen unerwarteten Änderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder beim Kapital vor der Produktion und bei der in der PEA angegebenen Betriebskostenschätzung gibt. Rubicon weist darauf hin, dass vernünftige Geschäftsleute, die im Besitz derselben Informationen sind, möglicherweise nicht zu denselben Schlussfolgerungen kommen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt, wenn diese geäußert werden, und wurden nach bestem Wissen und Gewissen des Managements erstellt, das Tatsachen und Annahmen zugrunde liegt, die das Management für vernünftig hält. Die grundlegenden Annahmen, auf denen solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren, beinhalten unter anderem, dass sich die Nachfrage nach Gold- und Grundmetalllagerstätten wie erwartet entwickeln wird; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, das die Wirtschaftlichkeit des Goldprojektes Phoenix begünstigt; dass die Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch Probleme, wie etwa mechanische Ausfälle, die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zubehör, Arbeitsunruhen, die Unterbrechung von Transporten oder Einrichtungen oder widrige Wetterbedingungen, durchkreuzt werden; dass Rubicon den geschätzten Zeitplan hinsichtlich der Erschließung des Goldprojektes Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, qualifiziertes Personal einzustellen; dass die Mineralressourcenschätzung wie in der PEA beschrieben umgesetzt wird; und dass es keine erheblichen unerwarteten Änderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder beim Kapital vor der Produktion und bei der in der PEA angegebenen Betriebskostenschätzung gibt. Rubicon weist darauf hin, dass vernünftige Geschäftsleute, die im Besitz derselben Informationen sind, möglicherweise nicht zu denselben Schlussfolgerungen kommen.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Informationen in dieser Pressemitteilung vorläufiger Natur sind. Es besteht keine Gewissheit, dass eine potenzielle Mine errichtet wird. Die Entscheidung einer Minenproduktion, basierend auf einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung, die einer bankfähigen Machbarkeitsstudie gegenübersteht, birgt potenzielle Risiken in sich, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, abgeleiteter Materialressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftliche Überlegungen anstellen zu können, die eine Kategorisierung als Mineralreserve ermöglichen würden. Die Minenplanung und die Zeitpläne für den Abbau, metallurgische Fließschemata sowie die Planung von Verarbeitungsanlagen könnten weitere detaillierte Arbeiten erfordern, um die Betriebsanforderungen zu erfüllen.
Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Pressemitteilung, und Rubicon ist nicht verpflichtet, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren - sei es als Folge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen oder aus anderen Gründen. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als genau erweisen werden; die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von solchen Aussagen unterscheiden. Die Leser sollten sich daher bei ihren Investitionen nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
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Rubicon Minerals Corporation | Suite 1540-800 West Pender Street | Vancouver BC, CANADA V6C 2V6
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