Kilo Goldmines Ltd. gibt Preisfestsetzung für früher angekündigtes Emissionsangebot bekannt
Toronto, Ontario, Kanada. 11. März 2013. Kilo Goldmines Ltd. ('Kilo') (WKN: A0X8JV; TSX Venture: KGL) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit den Maklern des früher angekündigten Emissionsangebots einen Preis vereinbart hat. Die Units, bestehend aus einer Stammaktie des Unternehmens (die 'Stammaktie') und einem Optionsschein (der 'Optionsschein'), werden gemäß des Emissionsprospekts zu einem Preis von 0,10 CAD pro Unit zur Beschaffung von mindestens 10.000.000 CAD durch Ausgabe von mindestens 100.000.000 Units angeboten werden. Jeder Optionsschein berechtigt den Besitzer zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 0,15 CAD über einen Zeitraum von 36 Monaten nach dem Abschlussdatum des Emissionsangebots.
Das Emissionsangebot wird, wie früher bekannt gegeben, von einem Maklerkonsortium unter der gemeinsamen Leitung von GMP Securities L.P. und Clarus Securities Inc. einschließlich Byron Capital Markets Ltd. (geneinsam die 'Makler') abgewickelt. Die Makler wurden beauftragt, als Makler für den Verkauf der Stammaktien auf 'Best-Efforts-Basis' zu fungieren.
Der Abschluss des Emissionsangebots wird am oder um den 20. März 2013 erwartet.
Das Unternehmen erwartet, den Nettoerlös des Emissionsangebots zur Finanzierung weiterer Explorationsarbeiten auf der Somituri-Goldliegenschaft des Unternehmens in der Demokratischen Republik Kongo und als Betriebskapital sowie für allgemeine betriebliche Zwecke zu verwenden.
Der vorläufige Emissionsprospekt unterliegt noch dem Abschluss oder Abänderungen. Eine Kopie des vorläufigen Emissionsprospekts steht unter http://www.sedar.com zur Verfügung. Es wird keinen Verkauf von oder eine Annahme eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren geben, bis eine Eingangsbestätigung für den endgültigen Emissionsprospekt ausgestellt worden ist.
Diese Pressemitteilung ist kein Angebot für die hier beschriebenen Wertpapiere in irgendeinem Gerichtsbezirk. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß der geänderten Fassung des United States Securities Act of 1933 oder gemäß der Wertpapiergesetze irgendeines Staates registriert. Sie dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, außer es liegt eine Ausnahme von der Pflicht zur Registrierung vor.
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