Orko Silver Corp. versendet Materialien zu Sonderversammlung
Das Informationsrundschreiben beinhaltet die einstimmige Empfehlung des Orko-Vorstandes an die Orko-Aktionäre, FÜR die Vereinbarung zu stimmen.
Die Transaktion umfasst den Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Orko (die "Orko-Aktien") durch Coeur mittels eines Arrangement-Plans (der "Arrangement-Plan"). Im Rahmen der Vereinbarung erhalten die Aktionäre von Orko pro Orko-Stammaktie wahlweise:
0,0815 einer Stammaktie von Coeur ("Coeur-Aktien"), 0,70 CAD in bar und 0,01118 eines Kaufwarrants für Coeur-Aktien ("Coeur-Warrants");
0,1118 Coeur-Aktien und 0,01118 Coeur-Warrants, bzw. eine zugeteilte Anzahl von Coeur Aktien, sofern die Gesamtzahl der durch die Orko-Aktionäre gewählten Coeur-Aktien über circa 11,6 Millionen liegt; oder
2,60 CAD in bar und 0,01118 Coeur-Warrants, bzw. eine zugeteilte Summe an Bargeld, wenn der durch die Orko-Aktionäre gewählte gesamte Barbetrag über 100 Millionen CAD liegt.
Nach Bekanntgabe der Vereinbarung haben sich Coeur und Orko auf gewisse Änderungen bei der geplanten Transaktion geeinigt, diese wurden im Informationsrundschreiben beschrieben. Insbesondere haben sich die Parteien geeinigt, nicht mit einer Struktur von Tauschaktien fortzufahren. Weiterhin haben die Parteien beschlossen, dass die Coeur-Warrants nur bargeldlos ausübbar sein werden. Das bedeutet, dass der Inhaber bei Ausübung von Coeur-Warrants die Anzahl Coeur-Aktien erhält, die der Anzahl der im Geld befindlichen Coeur-Warrants zum Zeitpunkt der Ausübung geteilt durch den Marktpreis der Coeur-Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung entspricht. Dies ist im Informationsrundschreiben genauer beschrieben. Aufgrund dieser bargeldlosen Ausübungseigenschaft muss Coeur keine S-1-Registrierungserklärung bezüglich der Coeur-Aktien, die den Coeur-Warrants zugrunde liegen, einreichen. Damit sind die Coeur-Warrants unmittelbar nach dem Abschluss über einen Zeitraum von vier Jahren ausübbar.
Die geplante Transaktion beabsichtigt, dass die Coeur-Aktien und Coeur-Warrants, die im Rahmen des Abschlusses der Vereinbarung ausgegeben werden, von den Registrierungsanforderungen des United States Securities Act of 1933, geänderte Fassung, (der "Securities Act") gemäß Abschnitt 3(a)(10) ausgenommen sind, und dass die Ausgabe der Coeur-Aktien bei Ausübung der Coeur-Warrants von den Registrierungsanforderungen des Securities Act gemäß Abschnitt 3(a)(9) ausgenommen ist. Demzufolge werden die Coeur Aktien, Coeur Warrants und die nach Ausübung von Coeur Warrants auszugebenen Coeur Aktien nicht gemäß Securities Act oder gemäß anderer US Wertpapiergesetze registriert. Dieses Pressemeldung soll kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung oder ein Angebot zum Kauf von Coeur Aktien oder Coeur Warrant oder irgendeines anderen Wertpapiers sein und sie soll kein Angebot, eine Aufforderung oder Verkauf in irgendeinem Rechtsbereich, Provinz oder Staat begründen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder Verkauf ungesetzlich wären.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Orko Silver Corp. unter (604) 687-6310 oder besuchen Sie unsere Webseite unter www.orkosilver.com oder kontaktieren Sie Wes Hall, Kingsdale Shareholder Services unter (416) 867-2342.
Achtung Orko-Aktionäre:
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Abstimmung vor Montag, dem 8. April 2013, 10 Uhr (Vancouver Zeit) vornehmen.
Für weitere Informationen und Hilfe bei Ihren Stimmrechtsunterlagen kontaktieren Sie bitte Kingsdale Shareholder Services Inc. unter +1 888 518-6812 oder per Email unter contactus@kingsdaleshareholder.com.
Über Orko
Orko Silver Corp. entwickelt eine der weltweit größten nicht entwickelten primären Silberlagerstätten, La Preciosa, welche nahe der Stadt Durango im mexikanischen Bundesstaat Durango gelegen ist.
Im Namen des Vorstandes von Orko Silver Corp.
Gary Cope
Präsident & CEO
Diese Pressemeldung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, darunter jedoch nicht beschränkt auf Kommentare hinsichtlich des Abschlusses des Arrangements und der zahlreichen Schritte auf dem Wege dorthin, die wären: Einreichung und Versendung von Dokumenten an die Aktionäre und das Abhalten der Treffen der Aktionäre, der Wert der Orko-Aktien, die Liquidität der Coeur Aktien oder Coeur Warrants. In die Zukunft gerichtete Aussagen befassen sich mit zukünftigen Ereignissen und Bedingungen und bergen daher inhärente Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den derzeit in diesen Aussagen erwarteten abweichen und Orko hat keine Verpflichtung, diese Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungs- Service-Dienstleister (gemäß Definition in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Korrektheit dieser Meldung.
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