Inca One Resources Corp.: Unterzeichnung des Kommunalabkommens für Oberflächenrechte auf dem Corizona Gold Projekt
- Genehmigungsverfahren für Abbau auf Corizona kommt sehr gut voran
Vancouver, B.C., 14. Mai 2013 - Inca One Resources Corp. (IO-TSXV) ("das Unternehmen? oder "Inca One") freut sich über die Bekanntgabe, dass der Betreiberpartner des Corizona Gold Projekts in Lima, Peru, die Canadian Mining SA, sehr gute Fortschritte bei der Bewerbung und Eingabe für die kommerzielle Abbaugenehmigung für das Corizona Gold Projekt erzielen konnte.
Am 28. April 2013 hielt Canadian Mining SA eine Versammlung in der Kommune ab und erhielt erfolgreich die Zustimmung für die Oberflächennutzungsrechte über einen Zeitraum von fünf Jahren von der Kommune Llambilla. Das Unternehmen ist sehr erfreut über das Abkommen, da es integraler Bestandteil des Ablaufprozesses für den Erhalt der kommerziellen Abbaugenehmigungen ist.
Ländliche Gemeinden in Peru sind Organisationen die durch das Peruanische Recht staatlich anerkannt sind, umfassen bestimmte Gebiete auf denen Familien leben bzw. diese im Eigentum haben, verbunden durch ihre Vorfahren, sozialen, ökonomischen und kulturellen Wurzeln. Die Gemeinde Lambilla ist der rechtliche Eigentümer der Oberflächenrechte unter denen sich das Corizona Gold Projekt befindet. Deshalb war es sehr wichtig, dass man diese Genehmigung erhielt und nun von der Gemeinde unterstützt wird.
Unser Team vor Ort führte ein sorgfältiges Geländeprogramm durch, um die Anforderungen und Bedürfnisse der Gemeinde zu eruieren. Mit diesen Informationen konnte Canadian Mining SA einen maßgeschneiderten Vorschlag an die Gemeinden unterbreiten, der die Erwartungen auf der einen Seite erfüllte und auf der anderen Seite die ökonomische Lebensfähigkeit des Projektes berücksichtigte. Das Unternehmen glaubt, dass dieses Abkommen eine Basis für gute Beziehungen zwischen Canadian Mining SA und der Gemeinde Lambilla darstellt.
Aktueller Stand der kommerziellen Genehmigungen
Canadian Mining startete den Prozess für den Erhalt der kommerziellen Abbaugenehmigung auf Corizona um den momentanen Abbau der bisher regelwidrig stattfand zu legalisieren. Der Prozess erfordert folgende Schritte:
1. Eingabe des Statement of Commitment an die Regional Direction of Mines. (DREM)
Status: Erledigt
2. Nachweis des Eigentums der Abbaukonzession oder Nachweis der Registrierung einer entsprechenden Auftragsvergabe / Transfer der Abbaukonzession und Registrierung.
Status: Erledigt
3. Autorisierung der Nutzung der Landoberfläche:
Benötigte Minuten für die Probennahme welche dann in eine öffentliche Urkunde transferiert werden die dann das Kanadische Bergbauamt berechtigt, das Abkommen in SUNARP zu registrieren.
Status: Abkommen unterzeichnet - Registrierung in Arbeit
4. Eingabe des Corrective Environmental Management Instrument (IGAC)
Status: Eingabe erfolgt
5. Erhalt der Autorisierung für die Wassernutzung, ausgegeben durch die örtliche Wasserbehörde
Status: noch ausstehend
6. Erhalt des Genehmigungszertifikates für den Start/Neustart der Abbauaktivitäten durch das DGM (General Direction of Mining vom Ministry of Energy and Mines)
Status: noch ausstehend
Edward Kelly, President & CEO von Inca One sagte: "Und wieder freuen wir uns sehr zusammen mit unserem Peruanischen Team vor Ort, da wir weitere Riesenfortschritte innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreichen konnten. Der schnelle ERhalt der kommerziellen Abbaugenehmigungen ist Kernbestandteil unseres Geschäftsmodells des Erzielens schneller Cash Flows auf unseren Vorkommen.?
Weitere Informationen über das Unternehmen und seiner Projekte finden Sie unter: www.incaone.com.
Im Namen des Board, INCA ONE RESOURCES CORP.
Edward Kelly, President & CEO
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
KIN Communications
io@kincommunications.com
1-866-684-6730
1-604-684-6730
www.kincommunications.com
Swiss Resource Capital AG
info@resource-capital.ch
+41 71 354 85 01
www.resource-capital.ch
Diese Pressemitteilung beinhaltet spezielle "vorrausschauende Aussagen" innerhalb der Definitionen der SECTION 21E OF THE UNITED STATES SECURITIES EXCHANGE ACT OF 1934, wie neu gefasst. Alle Aussagen, auch andere Aussagen über die historischen Fakten die hier getätigt werden sind vorrausschauende Aussagen die verschiedene Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass solche Aussagen richtig sind und aktuelle Resultate und zukünftige Ereignisse stark von den gemachten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren die Abweichungen von gemachten Aussagen und den Erwartungen der Unternehmung ergeben, sind in den Unternehmensdokumenten beschrieben welche von Zeit zu Zeit bekannt gegeben werden unter den Bedingungen der Alberta Securities Commission, Brititsh Columbia Securities Commission und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Pressemitteilung darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund Pressemitteilung oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Diese Pressemitteilung und anderweitig damit im Zusammenhang stehende Informationen begründen somit keinerlei Haftungsverpflichtung. Die Pressemitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich immer an einen Bankberater oder Anlageberater. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation werden Ihnen wie sie vorliegt zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen. Falls nicht per Gesetz vorgeschrieben, hat das Unternehmen keine Absicht jedwede Veränderung gemachter Aussagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Es gilt ausschließlich die Englische Originalfassung dieser Pressemitteilung. Keine für Übersetzungen ins Deutsche vom Englischen.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulation Services Provider (wie in den Regeln der TSX Venture Exchange bestimmt) sind verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Aussagen.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!