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Geodex führt Aktionärsrechteplan ein

05.02.2008  |  IRW-Press
Geodex Minerals Ltd. ("Geodex") meldet, dass sein Board of Directors einen Aktionärsrechteplan (der "Rechteplan") genehmigt und im Unternehmen eingeführt hat.

Der Rechteplan soll sicherstellen, dass alle Aktionäre im Fall eines Übernahmeangebotes fair und gleich behandelt werden. Ein wesentlicher Vorteil des Rechteplans ist es, dass den Aktionären genügend Zeit gegeben wird, um ein potenzielles Übernahmeangebot zu prüfen. Auch das Board von Geodex verfügt somit über ausreichend Zeit, um über unaufgeforderte Übernahmeangebote nachzudenken und um zur Maximierung des Wertes für die Aktionäre auch Konkurrenzangebote zuzulassen.

Der Rechteplan lässt daher nur jene Übernahmeangebote zu, die allen Aktionären eine faire Behandlung und einen möglichst hohen Wert zusichern. Gemäß den Bestimmungen des Rechteplans wird Geodex für jede bis zum 30. Januar 2008 sowie für jede in Zukunft emittierte Stammaktie von Geodex ein Recht ausgeben. Die gemäß dem Rechteplan zugesprochenen Rechte treten allerdings erst dann in Kraft, wenn eine Person 20% oder mehr der Stammaktien von Geodex kauft oder die Absicht dazu erklärt, ohne sich dabei an die zulässigen Angebotsbedingungen des Rechteplans zu halten, oder ohne die Zustimmung des Board of Directors von Geodex erhalten zu haben. Zulässige Angebote müssen in Form eines schriftlichen Übernahmeangebots an alle Stammaktionäre von Geodex gerichtet werden, welche anschließend mindestens 60 Tage über eine Annahme nachdenken können. Falls nach Ablauf dieser 60 Tage zumindest 50% der ausstehenden Stammaktien - abgesehen von jenen, die sich im Besitz des Bieters oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Parteien befinden - angeboten wurden, hat der Bieter die Möglichkeit, die Aktien zu übernehmen und zu bezahlen. In diesem Fall muss er jedoch das Angebot um weitere 10 Tage verlängern, um auch anderen Aktionären die Abgabe eines Gebotes zu ermöglichen.

Wenn ein Übernahmeangebot nicht den erforderlichen Ansprüchen des Rechteplans entspricht, sind die Aktionäre - abgesehen vom Bieter und mit ihm in Zusammenhang stehende Parteien - berechtigt, zusätzliche Stammaktien von Geodex zu einer 50%-Ermäßigung des Marktpreises zum Zeitpunkt des Übernahmeangebotes zu erwerben.

Der Rechteplan von Geodex wurde am 30. Januar 2008 wirksam. Der Rechteplan unterliegt einer Genehmigung der TSX-V und einer Ratifizierung durch die Aktionäre von Geodex. Eine Kopie des Rechteplans von Geodex wird auf SEDAR veröffentlicht. Geodex führt den Rechteplan jedoch nicht infolge eines erfolgten Übernahmeangebotes für Geodex ein.



Vorausblickende Aussagen

Gewisse Informationen in dieser Pressemitteilung hinsichtlich des Unternehmens können vorausblickende Aussagen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen enthalten. Vorausblickende Aussagen können Schätzungen, Pläne, Meinungen, Prognosen, Vorhersagen oder andere Aussagen enthalten, die keine Fakten darstellen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, vernünftig sind, übernimmt es keine Verantwortung, dass sich solche Erwartungen als korrekt erweisen werden. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die tatsächliche Leistung von einer Reihe von Faktoren abhängt, von denen viele nicht vom Unternehmen beeinflusst werden können, und dass sich zukünftige Ereignisse und Ergebnisse erheblich von den aktuellen Prognosen des Unternehmens unterscheiden können.



Im Namen des Board of Directors Geodex Minerals Ltd.

Jack M. Maris,
President



Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Christopher R. Anderson,
V.P Business Development

(604) 689-7771,
Gebührenfrei 1-888-999-3500,
E-Mail: info@geodexminerals.com
Besuchen Sie uns im Internet unter www.geodexminerals.com.



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