First Majestic Silver Corp.: Finanzergebnisse des zweiten Quartals werden am 13. August veröffentlicht
Des Weiteren wird das Unternehmen am Dienstag, den 13. August 2013 um 10 Uhr Pacific Time (13 Uhr Eastern Time) eine Telefonkonferenz abhalten.
Zur Teilnahme an der Telefonkonferenz wählen Sie sich bitte unter einer folgenden Rufnummern ein:
Gebührenfrei in Kanada & den USA: 1-800-319-4610
Außerhalb von Kanada & den USA: 1-604-638-5340
Gebührenfrei in Deutschland: 0800 180 1954
Gebührenfrei in Großbritannien: 0808 101 2791
Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn der Konferenz einwählen.
Klicken Sie auf der Startseite der Website von First Majestic unter www.firstmajestic.com auf WEBCAST, da hier simultan ein Audio-Webcast der Konferenz zur Verfügung stehen wird.
Die Telefonkonferenz wird aufgezeichnet werden und kann unter den folgenden Rufnummern abgehört werden:
Gebührenfrei in Kanada & den USA: 1-800-319-6413
Außerhalb von Kanada & den USA: 1-604-638-9010
Zugangscode: 3928 gefolgt vom #-Symbol
Die Aufnahme wird circa eine Stunde nach Ende der Telefonkonferenz für 7 Tage lang verfügbar sein. Die Aufnahme wird auch auf der Website des Unternehmens für einen Monat zur Verfügung stehen.
First Majestic ist ein Silberproduktionsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent darauf konzentriert, durch die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen und den Erwerb zusätzlicher Rohstoffkonzessionen zu einem führenden Silberproduzent zu werden und seine Wachstumsziele zu erreichen.
WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.
FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift: Keith Neumeyer, President & CEO
BESONDERER HINWEIS AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In dieser Pressemeldung werden mit Begriffen wie "vorhersehen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "Ziel", "Plan", "Prognose", "möglicherweise", "planen" und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beziehen sich u.a. auf weitere Gerichtsverfahren und den Erhalt der im Urteil zugesprochenen Beträge: den Preis für Silber und andere Metalle; die Genauigkeit von Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen sowie Schätzungen der zukünftigen Produktion und Produktionskosten bei unseren Konzessionsgebieten; die geschätzten Produktionsraten für Silber und andere abbauwürdige Metalle aus unserer Produktion; die geschätzten Kosten der Erschließung unserer Projekte; Gesetze, Bestimmungen und Regierungspläne, die auf unsere Betriebsstätten Einfluss nehmen (dazu zählt u.a. auch die mexikanische Gesetzgebung, die zur Zeit bedeutende Beschränkungen für den Bergbau vorsieht); den Erhalt und die Aufrechterhaltung der erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und positiven Bescheide der Regierungsbehörden; und der uneingeschränkte Zugang zu den erforderlichen Infrastruktureinrichtungen, um unsere Aktivitäten wie geplant umsetzen zu können (u.a. die Strom- und Wasserversorgung und der Zugang zu Grundstücken bzw. Straßenverbindungen).
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem wie folgt: Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Silber, Gold, Basismetalle oder bestimmte andere Güter (wie Erdgas, Erdöl und Strom); Währungsschwankungen (z.B. zwischen dem kanadischen Dollar oder dem mexikanischen Peso und dem U.S.-Dollar); Änderungen der nationalen und regionalen Regierungsstruktur, der Gesetze, Besteuerungssysteme, Kontrollen, Regulierungen und politischen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen in Kanada und Mexiko; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohstoffen (einschließlich Umweltgefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druckentwicklungen, Höhlenbildungen und Überflutungen); Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation der Lieferanten, Verarbeitungsunternehmen und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens; keine ausreichende Versicherung zur Abdeckung von Risiken und Gefahren; gesetzliche Beschränkungen für den Bergbau, wie z.B. die aktuellen Bestimmungen in Mexiko; Belegschaftsangelegenheiten; das Verhältnis zur regionalen Bevölkerung bzw. deren Ansprüche; die Verfügbarkeit bzw. Verteuerung der für den Abbau erforderlichen Arbeitskräfte und Gerätschaften; der spekulative Charakter der Rohstoffexploration und -erschließung, einschließlich Risiken bei der Beschaffung der notwendigen Lizenzen und Genehmigungen der Regierungsbehörden; ein Rückgang bei den Mengen oder Erzgehalten der Mineralreserven im Zuge der Förderaktivitäten auf den Konzessionsgebieten; Konzessionsansprüche des Unternehmens; sowie Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" bzw. "Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von First Majestic" im Jahresbericht des Unternehmens angeführt sind.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
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