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New Dawn hält Sonder-Hauptversammlung ab

20.09.2013  |  GoldSeiten
Toronto, Ontario, 19. September 2013. New Dawn Mining Corp. (TSX: ND, WKN: A0N FZS) ("New Dawn" oder das "Unternehmen"), ein Junior-Goldunternehmen, das in Simbabwe arbeitet, hat eine Sonderhauptversammlung für den 31. Oktober 2013 anberaumt um, falls man sie für angemessen erachtet, Sonderresolutionen (die "Vorschläge") zu genehmigen, die das Unternehmen zu folgendem berechtigen:

• Die Fortführung des Unternehmens im Rechtsbereich der Cayman Inseln und

• die Zusammenlegung der Stammaktien des Unternehmens auf Basis von 1 Aktie nach Konsolidierung für je 100.000 Aktien, die sich derzeit im Bestand befinden.

Das Eintragungsdatum für die Sonder-Hauptversammlung wurde auf den 1. Oktober 2013 festgelegt und das Datum des Zusammentreffens wurde auf den 31. Oktober 2013 gelegt. Das Informationsschreiben für das Treffen soll am oder um den 7. Oktober 2013 an die Aktionäre versandt werden.


Hintergrund der Vorschläge

Die Vorschläge sollen aktuelle wirtschaftliche und operative Probleme angehen, die von einer Kombination von Problemfaktoren verursacht wurden, die alle zuletzt dargestellt wurden. Der wesentlich niedrigere Goldpreis, zusammen mit stetig steigenden Lohnzahlungen und Stromkosten und höheren inländischen Royalties, Steuern und Abgaben haben eine Reihe operativer Probleme verschärft und so zu großen operativen Ineffizienzen und höheren Betriebskosten und damit zu operativen Verlusten und negativen Cashflows in den letzten Monaten geführt. Dieser fortgesetzte Abfluss von Barmitteln hat jede operative Tochter des Unternehmens in einer beträchtlich defizitären Betriebskapitalsituation hinterlassen. Außerdem hat der Indigenisierungsprozess, der ohne Lösung seit über 2 Jahren läuft, das Unternehmen effektiv von der Aufnahme des nötigen Kapitals abgehalten, das zur Finanzierung der nötigen Investitionen in seine Minenprojekte notwendig ist und die hier beschriebenen operativen Problem hätte mildern können.

Diese Faktoren haben zu der jüngst veröffentlichten Entscheidung beigetragen, den Minenbetrieb auf einem der großen Bergbauprojekte des Unternehmens in Simbabwe, der Dalny Mine, zum 30. August 2013 als Folge der operativen Probleme und im besonderen wegen der Ankündigung der Trennung von Stromlieferungen durch die Zimbabwe ElectricitySupply Authority aufgrund der Unfähigkeit des Unternehmens zur rechtzeitigen Bezahlung für Energielieferungen einzustellen. Das Unternehmen erwartet keine Wiedereröffnung der Dalny Mine bis die operativen, Liquiditäts- und Kapitalprobleme angegangen und gelöst sind.

Zusammen mit begrenzten Barreserven in Kanada und Simbabwe besteht ein wachsendes Risiko, dass eine weitere Verschlechterung des derzeitigen Geschäfts- und Wirtschaftsumfeldes in Simbabwe die strategischen Optionen des Unternehmens noch weiter einschränkt und das Weiterbestehen des Unternehmens gefährdet. Demzufolge hat der Vorstand nach reiflicher Überlegung und Beratung und nach der Untersuchung zahlreicher Alternativen festgelegt, die Vorschläge zur Diskussion und Genehmigung auf der Sonder-Hauptversammlung vorzulegen.


Begründungen für die Vorschläge

Der Vorstand des Unternehmens sieht es als notwendig an, eine Überleitung des Unternehmens von einem voll berichtspflichtigen und in Kanada inkorporierten Unternehmen mit Listing an der Toronto Stock Exchange zu einem eng gehaltenen, nicht börsennotierten Unternehmen auf den Cayman Inseln, das nach kanadischem Wertpapierrecht nicht berichtspflichtig wäre, durchzuführen. Dieser Übergang würde erreicht über eine Unternehmensfortsetzung und eine bedeutende Aktienzusammenlegung mit einer Barabfindung der Bruchteils-Aktien.

Die Machbarkeit der Zusammenlegung wird davon abhängen, ob das Unternehmen genug Barmittel hat, um alle Bruchteils-Aktien, die bei der Aktienzusammenlegung entstehen, abzufinden. Ein unabhängiger Schätzer wurde bestellt, um einen Bewertungsbericht zur Unterstützung der Feststellung des fairen Wertes des Unternehmens und seiner ausstehenden Stammaktien für die Umsetzung dieses Prozesses abzuschließen.

Unter den aktuellen Marktbedingungen sind Vorstand und Management überzeugt, dass diese Aktionen das bestmögliche Ergebnis für die Minderheitsaktionäre darstellen. Es verbleiben einige Aktionäre, hauptsächlich institutionelle Anleger, um die beträchtlichen Risiken und die unsichere Zukunft des Unternehmens zu schultern. Jedoch gibt es keine Sicherheit, dass diese Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden oder dass sie, wenn sie umgesetzt sind, dem Unternehmen das Überleben und die Erhaltung seiner Betriebe und Assets in Simbabwe sichern werden.

Es ist die Sicht des Vorstandes, dass die folgenden Gründe dieses Maßnahmenpaket unterstützen:

• Das Umfeld für Privatunternehmen ist einer erfolgreichen Umsetzung einer großen Restrukturierung förderlicher, die zur Stabilisierung der Operationen des Unternehmens und für den Versuch der Erreichung einer angemessenen Kapitalstruktur notwendig ist. Dies soll es wiederum ermöglicht, die Assets des Unternehmens in Simbabwe und die zukünftige Entwicklung zu erhalten.

• Bestimmte private Kapitalquellen mit langfristigem Horizont könnten möglicherweise ein beträchtliches strategisches Investment in Geschäfte mit dem Chance-Risiko-Profil des Unternehmens in Betracht ziehen, aber solche Investoren bevorzugen solche Investments im allgemeinen außerhalb des öffentlichen Marktes. Das Unternehmens setzt seine Diskussionen mit diesen privaten Kapitalquellen fort. Im Gegensatz dazu sind die aktuellen Kapitalmärkte in Kanada kurzfristig orientiert und das Unternehmen ist weiterhin nicht in der Lage, Investmentkapital zur Verfolgung seiner Expansions- und Entwicklungspläne in Simbabwe aufzunehmen.

• Wesentliche Verbesserungen des Cashflows können durch die Einsparung hoher jährlicher Barausgaben für die regulatorischen und Listing-Anforderungen erzielt werden, darunter die Veröffentlichung von ungeprüften Zwischen- und geprüften Jahres-Finanzberichten, kanadischer Corporate Governance, die für die Erfüllung der für börsennotierte Unternehmen notwendigen Berichtsstandards nötig ist.

• Ohne die Anforderungen für die Erfüllung kanadischer Veröffentlichungs- und Compliance-Standards und mit nur einer geringen Anzahl von Aktionären (die alle erfahrene Anleger sind) können die Kosten des kanadischen Unternehmensbüros eliminiert und der Vorstand in seiner Anzahl reduziert werden, mit damit verbundener Reduktion der Vorstandsgebühren und Kosten.

• Das Unternehmen setzt den Rest seiner Barmittel ein, um Unternehmens-Verwaltungs- und Compliance-Verpflichtungen sowie den hier diskutierten Punkten nachzukommen, doch erwartet das Unternehmen nicht, in der Lage zu sein, dieses Kapital zu ersetzen, wenn es verbraucht ist. Demzufolge projiziert das Unternehmen, dass es, falls es nicht zu einer dramatischen Änderung seiner Betriebs- oder Kapitalstruktur kommt, seine bestehenden Barmittel Anfang bis Mitte 2014 verbraucht haben wird und zu der Zeit nicht genug operative Liquidität haben wird, um weiter als börsennotiertes Unternehmen fortzufahren.

• Da das Unternehmen weiter versucht, seinen Plan der Indigenisierung zu verfolgen, was komplex ist und sich wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum fortsetzen wird, muss es nicht länger in die Zukunft gerichtete Aussagen den öffentlichen Märkten hinsichtlich des Prozesses mit Schätzungen der möglichen Auswirkungen publizieren. Das Unternehmen muss außerdem keine quantitativen Informationen bereitstellen, die alle großen Änderungen und Unsicherheiten im Flusse und in den Schwankungen des Geschäfts- und Wirtschaftsumfelds in Simbabwe unterliegen.

• Institutionelle Aktionäre und Management, die alle als Langfristanleger angesehen werden, halten die Mehrheit der ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens, was einen geringen Float im Markt bedeutet. Außerdem sind Junior-Goldbergbauunternehmen derzeit im Markt außer Mode und werden das wohl noch für eine Weile bleiben. Das Ergebnis ist, dass die Aktien des Unternehmens nur wenig gehandelt werden, was sie zu einem illiquiden und unattraktiven Investment macht. Demzufolge wird die Aktienzusammenlegung mit einer Barauszahlung für Bruchteils-Aktien möglicherweise den Minderheitsaktionären eine attraktive Möglichkeit für kurzfristige Liquidität bieten.

• Die operativen Unternehmen des Unternehmens in Simbabwe werden schon über auf den Cayman Inseln ansässige Unternehmen gehalten und der Transfer in den Rechtsbereich der Cayman Inseln würde eine geschlossene Rechts- und Finanzinfrastruktur schaffen, die flexibel genug ist, um den Anforderungen des Unternehmens gerecht zu werden und mögliche komplexe steuerliche Fragen zu vereinfachen.

• Die kanadische Steuergesetzgebung verlangt kostspielige, komplexe und normalerweise überflüssige Planungen zur Vermeidung von Steuerverbindlichkeiten, obwohl das Unternehmen als eine konsolidierte Gruppe keine Aktiva oder Betriebe in Kanada (nur sein Unternehmensbüro) unterhält und keine erwarteten Vorteile, in einem solchen Domizil zu sein, realisiert hat.


Zusätzliche kurzfristige Erwägungen

Kurzfristig fährt das Unternehmen mit dem folgenden fort:

• Versuche, die Genehmigung des konformen Plans der Indigenisierung zu erhalten und diesen umzusetzen. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen jedoch ist ein Fortschritt ungewiss. Wie zuvor berichtet, wird die sich entwickelnde Indigenisierungspolitik in Simbabwe wahrscheinlich negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

• Verfolgung einer weiteren Verbesserung der Produktion und eine Erhöhung der Betriebseffizienz.

• Beobachtung der operativen Ergebnisse zu jeder Zeit mit der Möglichkeit, jede Mine zu schließen, die nicht auf einer cash-positiverBasis betrieben werden kann.

• Suche nach Käufern für Minenassets, vor allem für diejenigen, die nicht Bestandteil eines längerfristigen Betriebsplanes sind. Allerdings schreckt das geschäftliche Umfeld in Simbabwe nicht-indigene Investoren und ausländische Direktinvestments ab, und innerhalb des Landes gibt es nur wenig Eigenkapital für eine Übernahme dieser Art zum jetzigen Zeitpunkt.

• Suche nach Investoren, um dem Unternehmen Kredit-- oder Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, obwohl das geschäftliche Umfeld in Simbabwe nicht-indigene Investoren und ausländische Direktinvestments abschreckt und es innerhalb des Landes nur wenig Eigenkapital für Investments dieser Art zum jetzigen Zeitpunkt gibt.

Das Wirtschafts- und Geschäftsklima in Simbabwe verschlechtert sich zunehmend und die Risiken für die Assets und Operationen des Unternehmens in Simbabwe erhöhen sich in gleichem Maße. Wie zuvor berichtet, war einer der wichtigsten zugrundeliegenden Faktoren, die zu den derzeitigen Schwierigkeiten des Unternehmens geführt haben, die Verzögerung von mehr als zwei Jahren in dem nach wie vor nicht abgeschlossenen Genehmigungsprozess des vom Unternehmen vorgeschlagenen Plans der Indigenisierung. Eine rechtzeitige Genehmigung des Plans der Indigenisierung des Unternehmens sollte dem Unternehmen den Zugang zu ausreichendem Investmentkapital, vornehmlich aus internationalen Quellen, ermöglichen, um so die Entwicklung und Erweiterung kosteneffizienterer Minenoperationen in Simbabwe zu finanzieren. Mit der erhöhten Unsicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Indigenisierungspolitik in Simbabwe im Anschluss an die nationalen Wahlen vom 31. Juli 2013 besteht die Wahrscheinlichkeit, dass dies verstärkt negative Auswirkungen auf das Unternehmen und alle daran beteiligten Interessengruppen haben wird.

Jüngste öffentliche Erklärungen in Simbabwe deuten auf eine sich entwickelnde Indigenisierungspolitik hin, welche sich nun darauf zu konzentrieren scheint, eine 51%ige Mehrheitsbeteiligung an in ausländischem Besitz befindlichen Minen zu erlangen, wobei der finanzielle Ausgleich dem Wert der im Boden befindlichen Mineralien entsprechen würde. Die Umsetzung einer solchen Indigenisierungspolitik würde ausländische Direktinvestitionen weiter abschrecken und es dem Unternehmen somit weiter erschweren, über die öffentlichen Märkte zusätzliches Kapital zu beschaffen, das für die Finanzierung der Entwicklungs- und Explorationsprojekte vonnöten ist, von denen die zukünftige Profitabilität abhängt.

Das Unternehmen ist derzeit nicht in der Lage, die Folgen des Unvermögens, einen sowohl für die Aktionäre des Unternehmens als auch für die Regierung Simbabwes akzeptablen Plan der Indeginisierung abzuschließen oder umzusetzen, vorherzusagen. Ein solches Misslingen könnte zur Kündigung der Bergbaulizenzen des Unternehmens in Simbabwe, zum Verlust der Eigentümerschaft und/oder der Kontrolle über die Assets und Operationen des Unternehmens in Simbabwe ohne finanziellen Ausgleich, zu weiteren Sanktionen gegen die Operationen und Tochtergesellschaften des Unternehmens in Simbabwe, zu einer Kombination dieser Maßnahmen oder zu einem derzeit nicht bekannten oder nicht absehbaren Ergebnis führen.

Die obige Diskussion und die jüngsten Bekanntmachungen liefern einen ausführlichen aktuellen Überblick über ein sich verschlechterndes geschäftliches und wirtschaftliches Umfeld in Simbabwe. Es besteht ein signifikantes und steigendes Risiko, dass dem Unternehmen tiefgreifendereMaßnahmen als die bisher unternommenen oder in Betracht gezogenen Schritte abverlangt oder auferlegt werden. Diese Maßnahmen könnten den Verkauf oder die Auflösung des Unternehmens und seiner Assets in einem formellen oder informellen Prozess beinhalten.



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