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Uranium Energy Corp kündigt Fortschritt beim Cebolleta-Uran-Projekt in Cibola County, New Mexiko an

21.02.2008  |  DGAP
Austin, Texas - 20. Februar 2008 - Uranium Energy Corp gibt bekannt, dass die Technik- und Umweltstudien Fortschritte machen und durch das Joint-Venture-Unternehmen Cibola Resources, LLC für das Cebolleta-Uran-Projekt geplant sind. Cibola Resources, LLC ist eine Limited Liability Company [Gesellschaft mit beschränkter Haftung], die sich im Besitz von Uranium Energy Corp (49%) und Neutron Energy, Inc. (51%) befindet.

Das Joint-Venture hat ein Bestätigungsbohrprogramm entworfen, um historische Informationen zu belegen und für einen geologischen Modell- und Entwicklungsplan zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Bohrprogramm soll planmäßig im Frühsommer 2008 beginnen. Das Joint-Venture führt auch Umweltbasisbewertungen in dem Projektgebiet durch, einschließlich Fish&Game-Beständen und archäologischen Studien. Sechs bis acht Vollzeitwissenschaftler, Geologen und Ingenieure, Angestellte des Joint-Venture, sind dem Projekt zugeteilt und es wurden Verträge mit spezialisierten Umweltberatungsfirmen abgeschlossen.

Das Cebolleta-Uran-Projekt ist im historischen Bergbaubezirk Laguna, etwa 45 Meilen westlich von Albuquerque, New Mexiko, angesiedelt. Das Projekt befindet sich auf dem südöstlichen Teil der Cebolleta Land Grant, einer spanischen Landzuteilung. Cibola Resources, LLC ist Eigentümer einer Bergbau-Lizenz, die Oberflächen- und Mineralienrechte in Privatbesitz auf einem Gebiet von 6.700 Morgen (ca. 2.711 ha) umfasst. Bei dem Projektstandort handelt es sich um die früher aktive Uranmine L-Bar und er grenzt and die früher aktive Uranmine St. Anthony an.

Die Cebolleta Land Grant ist eine Instanz in Privatbesitz, die von einem Kuratorium verwaltet wird, wobei die Kuratoren befähigt sind, dem Gebrauch von Gewinnen und Bodenschätzen innerhalb der Grenzen der Landzuteilung zuzustimmen. Historisch gesehen hat die Cebolleta Land Grant Teile ihres Landes für den Uranbergbau verpachtet und unterstützt weiterhin die Entwicklung der Uran-Ressourcen. Unter dem Vertrag von Guadalupe Hidalgo, der den Krieg zwischen Mexiko und Amerika im Jahre 1848 beendete, haben sich die Vereinigten Staaten dazu bereiterklärt, Privatbesitz innerhalb der Landverteilung in dem Gebiet zu honorieren, das von Mexiko and die Vereinigten Staaten abgetreten wurde.

Die technischen Informationen dieser Pressemitteilung wurden gemäß den in der Norm National Instrument 43-101 dargelegten Anforderungen der kanadischen Behörden vorbereitet und von Clyde L. Yancey, P.G., Vizepräsident für Exploration der Uranium Energy Corporation geprüft, der eine qualifizierte Person im Sinne der Norm NI 43-101 ist.


Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp (AMEX: UEC) ist ein junges, in den USA ansässiges Rohstoff-Unternehmen mit dem Nahziel der Uranproduktion nach der ISR-Bergbaumethode in den USA. Das Unternehmen kontrolliert eine der größten Datenbanken mit historischen Daten über die Exploration und Entwicklung von Uranlagerstätten in den USA. Mit Hilfe dieser Datenbanken hat das Unternehmen fortgeschrittene Uran-Eigentümer erworben, die über den gesamten Südwesten der USA verteilt sind. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen Spezialisten auf dem Gebiet der Urangewinnung, deren gemeinsame Erfahrung in der Uranbranche dem Unternehmen dauerhaftes Fachwissen bei der Entdeckung und Entwicklung von Uranminen verleiht.



Kontakt Nordamerika:

Anlegerbeziehungen, Uranium Energy Corp
Gebührenfrei: 001 (866) 748-1030
Telefon: 001 (604) 682-9775
Fax: 001 (604) 682-3591
E-Mail: info@uraniumenergy.com


Börseninformation:

Symbol an der amerikanischen Börse: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
Symbol an der Berliner Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US9168961038



Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des United States Securities Act [amerikanischen Wertpapiergesetzes] von 1933 in seiner letzten Fassung und Abschnitt 21E des United States Securities and Exchange Act [amerikanischen Gesetzes über Wertpapierhandel] von 1934 in seiner letzten Fassung. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht ausschließlich historische Tatsachen betreffen, sind vorausschauende Aussagen und umfassen alle Aussagen zu Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten, die die Zukunft betreffen. Diese Aussagen enthalten Risiken und Unwägbarkeiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen können, die in den vorausschauenden Aussagen enthalten sind. Zu solchen Risiken und Unwägbarkeiten gehören u. a. die Auswirkungen der Produkte von Wettbewerbern, die Fähigkeit zur Befriedigung der Nachfrage der Kunden, die Fähigkeit zur Handhabung von Wachstum, der Erwerb von Technologie, Ausrüstung oder Mitarbeitern, die Auswirkungen von volkswirtschaftlichen oder betrieblichen Bedingungen, die Fähigkeit zur Akquise und Bindung von Personal sowie Faktoren, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann. Diese vorausschauenden Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese vorausschauenden Aussagen zu aktualisieren oder die Gründe zu aktualisieren, denen zufolge die tatsächlichen Ergebnisse von den vorausschauenden Aussagen abweichen können. Das Unternehmen ist zwar der Meinung, dass die in dieser Pressemitteilung geäußerten Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten realistisch sind, trotzdem kann es keine Garantie für die Korrektheit dieser Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten geben. Investoren werden angehalten, alle hier dargelegten Informationen zu berücksichtigen und auch die in den regelmäßig bei der United States Securities and Exchange Commission [amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde] eingereichten Quartals- und Jahresberichten genannten Risikofaktoren beachten. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch das Einholen eines Kaufangebots dar, noch dürfen Wertpapiere in einem Rechtsraum verkauft werden, in dem solche Angebote, Anfragen oder Verkäufe ohne eine vorherige Registrierung bzw. Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen des betreffenden Rechtsraums ungesetzlich wären.

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