Rubicon Minerals Corp. unterzeichnet Gold-Streaming-Vereinbarung über 75,0 Mio. US$ mit Royal Gold
Einzelheiten zur Streaming-Transaktion
• Royal Gold gewährt Rubicon eine Anzahlung in Höhe von 75,0 Millionen US$, die ausschließlich für die Errichtung des Goldprojekts Phoenix („Projekt”) verwendet wird.
• Rubicon erklärt sich bereit, 6,30 % der geplanten jährlichen Goldfördermenge aus dem Projekt an Royal Gold abzuliefern, bis eine Menge von 135.000 Unzen erreicht ist. Anschließend reduziert sich die Liefermenge auf 3,15 %.
• Der von Royal Gold veranschlagte Kaufpreis pro Unze in bar wird bei Lieferung 25 % des Spotpreises ausmachen.
„Wir glauben, dass wir mit dieser Vereinbarung einen beträchtlichen Teil des Finanzierungsrisikos im Zusammenhang mit dem Goldprojekt Phoenix beseitigen konnten“, erklärt Michael A. Lalonde, President und Chief Executive Officer von Rubicon. „Mit diesem Deal sichern wir uns einen beträchtlichen Teil der für die Fertigstellung des Projekts erforderlichen Finanzierung. Zudem sind wir der Meinung, dass diese Vereinbarung mit Royal Gold sowohl das Goldprojekt Phoenix als auch das Führungsteam von Rubicon unterstützt. Die Bedingungen des Deals bestätigen die Qualität und das Ausbaupotenzial unseres hochrangigen Projekts. Im Zusammenhang mit dem Aufbau des nächsten potentiellen Produktionsbetriebs für hochgradige Ressourcen in Kanada freut sich Rubicon schon jetzt auf eine lange andauernde Partnerschaft mit Royal Gold.“
„Das Gold-Streaming-Projekt Phoenix ist Royal Golds erste größere Investition im Red Lake District“, erklärt Tony Jensen, President und Chief Executive Officer von Royal Gold. „Dieses Gebiet ist für seine hochgradigen Goldlagerstätten und langlebigen Projekte bekannt. Rubicons Firmenführung konnte in dieser Region schon viele Erfolge erzielen und wir freuen uns, sie bei der für die Errichtung des Goldprojekts Phoenix nötigen Finanzierung unterstützen zu können.“
Zusammenfassung der Gold-Streaming-Vereinbarung
Die Gold-Streaming-Vereinbarung betrifft das Goldprojekt Phoenix sowie bestimmte Nebenrechte. Royal Gold gewährt dem Unternehmen eine Anzahlung in Höhe von 75,0 Millionen US$. Die Gesamtsumme wird in fünf Teilbeträgen ausbezahlt: 10,0 Millionen US$ nach Vertragsunterzeichnung, 20,0 Millionen US$ nach Abschluss und anschließend drei gleich große Teilzahlungen zu je 15,0 Millionen US$, die voraussichtlich zwischen 15. März 2014 und 15. September 2014 fällig sind. Ob Rubicon die Zahlung bei Abschluss sowie die nachfolgenden Teilzahlungen erhält, richtet sich nach den Vertragsbedingungen, wie u.a. den Erhalt der zugesagten Finanzierungen, die grundsätzlich für die Fertigstellung des Projekts ausreichen. Das Unternehmen wird den Erlös für die Errichtung des Goldprojekts Phoenix verwenden. Rubicon hat sich bereit erklärt, 6,30 % der geplanten jährlichen Goldfördermenge aus dem Projekt an Royal Gold zu liefern, bis eine Menge von 135.000 Unzen erreicht ist. Anschließend reduziert sich die Liefermenge auf 3,15 %. Royal Gold wird Rubicon für jede gelieferte Unze 25 % des Gold-Spotpreises in bar bezahlen.
Die von Royal Gold getätigte Zahlung ist über die Liegenschaft des Goldprojekts Phoenix abgesichert. Rubicon kann ein Darlehen von bis zu 100 Millionen US$ aufbringen, das der Gold-Streaming-Finanzierung vorgereiht ist. Falls die Beteiligung von Royal Gold einem Darlehen von mehr als 50 Millionen US$ untergeordnet wird, reduziert sich Royal Golds Kaufpreis pro Unze in bar um das Produkt aus dem 5,4 %-fachen des Betrags des offenen übergeordneten Darlehens, über 50 Millionen US$ gezogen und geteilt durch 50 Millionen US$.
Rubicon wurde im Hinblick auf die Gold-Streaming-Transaktion von TD Securities Inc. und GMP Securities L.P. beraten.
Zusätzlich erforderliche Finanzmittel für das Goldprojekt Phoenix
Rubicon kann mit einem Barbestand von rund 78 Millionen C$, zeitlich begrenzten Investments und keinerlei Verbindlichkeiten (per 31. Dezember 2013) eine solide Bilanz vorweisen. Die Bilanz wird durch diese Transaktion weiter gestärkt und bietet dem Unternehmen die Flexibilität, bei der Aufbringung der restlichen Finanzmittel, die für den Aufbau eines Förderbetriebs erforderlich sind, einen disziplinierten Ansatz zu verfolgen.
Wir schätzen, dass wir zusätzliche Mittel in Höhe von rund 100 Millionen US$ brauchen, um das Projekt samt der betrieblichen Aufwendungen fertigstellen zu können. Rubicon prüft derzeit Finanzierungsalternativen und konzentriert sich in erster Linie darauf, die Investitionskosten zu minimieren. Die Firmenführung wird sich darum bemühen, unsere Bilanz solide zu halten und plant die Wiederaufnahme der Arbeiten zur Errichtung des Verarbeitungsbetriebs, sobald die restliche Finanzierung gesichert ist.
Einzelheiten zur Telekonferenz
Die Firmenführung wird heute, Dienstag, den 11. Februar 2014 um 10:00 Uhr Ost-Zeit (7:00 Uhr Pazifik-Zeit) eine Telekonferenz schalten, um den Gold-Streaming-Deal und den aktuellen Stand der Projektaktivitäten zu besprechen.
Teilnehmer aus Kanada und den Vereinigten Staaten können über die gebührenfreie Einwahlnummer +1 (800) 319-4610 an der Telekonferenz teilnehmen. Teilnehmer außerhalb von Kanada und den Vereinigten Staaten wählen bitte die Rufnummer +1 (604) 638-5340. Eine Teilnahme ist auch per Webcast über die Website des Unternehmens (www.rubiconminerals.com) möglich.
Die Telekonferenz wird aufgezeichnet und kann anschließend unter der Rufnummer +1 (800) 319-6413 abgerufen werden. Für Anrufer außerhalb von Kanada und den Vereinigten Staaten steht die Rufnummer +1 (604) 638-9010 zur Verfügung. Der Einwahlcode für die aufgezeichnete Telekonferenz lautet 7856#. Der aufgezeichnete Audio-Webcast wird auch auf der Website des Unternehmens unter www.rubiconminerals.com veröffentlicht.
Über Rubicon Minerals Corp.
Rubicon Minerals Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsbewusste und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Etwa 12-14 Monate nach Abschluss der übrigen Finanzierungen soll mit der Goldförderung begonnen werden. Rubicons Vorzeigeprojekt, das Goldprojekt Phoenix, hat alle Genehmigungen erhalten und wurde für eine Anfangsförderkapazität von 1.250 Tonnen pro Tag zugelassen. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, über 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend für die Exploration eignen. Die Rubicon-Aktien notieren an der NYSE.MKT (RBY) und an der TSX (RMX).
Rubicon Minerals Corp.
„Mike Lalonde“
President und Chief Executive Officer
Qualifizierte Sachverständige
Der Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Daniel Labine, P.Eng., Vice President of Operations und Mark Ross, B.Sc., P.Geo., dem Chefgeologen von Rubicon gelesen und freigegeben.. Beide Experten sind qualifizierte Sachverständige laut Vorschrift NI 43-101.
Kontakt
Rubicon Minerals Corp.
Suite 1450 - 800 West Pender Street
Vancouver, BC; V6C 2V6 Kanada
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des Abschnitts 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. „bemüht sich“, „erwartet“, „glaubt“, „plant“, „schätzt“, „prognostiziert“ und „beabsichtigt“ zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden „kann“, „wird, „würde“, „sollte“, „könnte“ oder „dürfte“ bzw. an ähnlichen Ausdrücken.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren u.a. auf folgenden Annahmen: dass die personellen Änderungen in angemessener Weise umgesetzt werden; dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch mechanische Gebrechen, Fehlen von technischer Ausrüstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der wirtschaftlichen Erstbewertung vom 25. Juni 2013 („neue PEA“) veröffentlichte Ressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen wesentlichen unerwarteten Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der neuen PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über gleiche Informationen verfügen, auch die gleichen Schlüsse daraus ziehen.
Für die Erschließung neuer Lagerstätten sind enorme Investitionen und ein enormer Zeitaufwand erforderlich. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können weitere Investitionen anfallen.
Da es sich bei der neuen PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der neuen PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Mineralressourcen zu definieren.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zur geplanten Förderung, zu den künftigen Liefermengen laut Vereinbarung mit Royal Gold und zu den Schätzungen im Hinblick auf weitere Finanzierungen.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukünftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu vernünftigen Bedingungen, Verweigerung der Genehmigung der Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Informationen in dieser Pressemeldung vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfähigen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusätzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die Abbaupläne und -termine, die metallurgischen Arbeitsabläufe und die Entwürfe der Verarbeitungsanlagen müssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewährleisten.
Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.
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