Rubicon Minerals Corp. gibt Finanzierung in Höhe von 100 Millionen C$ auf Bought-Deal-Basis bekannt
Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus dem Angebot für die weitere Erschließung des Goldprojekts Phoenix einzusetzen.
Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Aktie“) und einem halben Aktienkauf-Warrant (ein „Warrant“). Jeder ganze Warrant wird den Besitzer für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss der Finanzierung zum Erwerb einer Aktie vom Unternehmen zu einem Preis von 2,00 C$ pro Aktie berechtigen.
Die Einheiten werden in allen kanadischen Provinzen gemäß National Instrument 44-101 Short Form Prospectus Distributions mittels Emissionsprospekt und in den Vereinigten Staaten gemäß einer Registrierungserklärung, die im Rahmen des Kanada-USA Abkommens zu Offenlegungspflichten ausländischer, an US-Börsen zum Handel zugelassener Gesellschaften (Multi-Jurisdictional Disclosure System) eingereicht wurde, angeboten werden. Ein vorläufiger Prospekt im Zusammenhang mit den Einheiten und das Angebot werden bei den Wertpapieraufsichtsbehörden in allen kanadischen Provinzen eingereicht werden. Eine Registrierungserklärung in Bezug auf diese Wertpapiere wurde bei der United States Securities and Exchange Commission eingereicht, diese ist jedoch noch nicht gültig. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch dürfen Angebote zum Kauf in den USA angenommen werden, bis die Registrierungserklärung gültig ist. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der Einheiten, in denen ein solches Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vor einer Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates unrechtmäßig wäre, dar.
Eine Kopie des Prospekts im Zusammenhang mit dem Angebot können Sie in Kanada bei TD Securities Inc. schriftlich (z.Hd. Symcor, NPM, 1625 Tech Avenue, Mississauga, ON L4W 5P5), telefonisch unter +1 289-360-2009 oder per E-Mail an sddconfirms@td.com bzw. in den Vereinigten Staaten bei TD Securities (USA) LLC schriftlich (W 52nd Street, New York NY 10019) oder telefonisch unter +1-212-827-7392 anfordern.
Über Rubicon Minerals Corp.
Rubicon Minerals Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Das Unternehmen konzentriert sich auf die verantwortungsbewusste und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Etwa 12-14 Monate nach Abschluss der übrigen Finanzierungen soll mit der Goldförderung begonnen werden. Das Goldprojekt Phoenix hat alle Genehmigungen erhalten und wurde für eine Anfangsförderkapazität von 1.250 Tonnen pro Tag zugelassen. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, über 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend für die Exploration eignen. Die Aktien des Unternehmens werden an der NYSE MKT (RBY) und an der Toronto Stock Exchange (RMX) gehandelt.
Rubicon Minerals Corp.
„Mike Lalonde“
President und Chief Executive Officer
Kontakt
Rubicon Minerals Corp.
Suite 1450 - 800 West Pender Street
Vancouver, BC; V6C 2V6 Kanada
Die NYSE MKT LLC und die Toronto Stock Exchange haben diese Pressemitteilung, die von der Firmenführung angefertigt wurde, nicht überprüft und übernehmen daher keine Verantwortung für ihre Genauigkeit oder Angemessenheit.
Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-Wertpapiergesetze und als „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. „bemüht sich“, „erwartet“, „glaubt“, „plant“, „schätzt“, „prognostiziert“ und „beabsichtigt“ zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden „kann“, „wird, „würde“, „sollte“, „könnte“ oder „dürfte“ bzw. an ähnlichen Ausdrücken.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren u.a. auf folgenden Annahmen: dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch mechanische Ausfälle, Fehlen von technischer Ausrüstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der wirtschaftlichen Erstbewertung vom 25. Juni 2013 („neue PEA“) veröffentlichte Ressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen wesentlichen unerwarteten Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der neuen PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über gleiche Informationen verfügen, auch die gleichen Schlüsse daraus ziehen.
Für die Erschließung neuer Lagerstätten sind enorme Investitionen und ein enormer Zeitaufwand erforderlich. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können weitere Investitionen anfallen.
Da es sich bei der neuen PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der neuen PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zur geplanten Förderung, den Plänen zum Einsatz der Nettoeinnahmen, die Ausübung der Mehrzuteilungsoption und dem geschätzten Abschlussdatum der Finanzierung.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukünftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Ausfälle oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Bedingungen, Verweigerung von Genehmigungen durch Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren sowie andere Risikofaktoren, die im Jahresbericht des Unternehmens auf Formblatt 40-F und der Annual Information Form, die bei der SEC und den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wurden und unter www.sec.gov bzw. www.sedar.com einsehbar sind, aufgeführt sind.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Informationen in dieser Pressemeldung vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfähigen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusätzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die Abbaupläne und -termine, die metallurgischen Arbeitsabläufe und die Entwürfe der Verarbeitungsanlagen müssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewährleisten.
Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten.
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