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Timmins Gold meldet für 1. Quartal 2014 Rekordfördermenge von 35.684 oz Goldäquivalent*

09.04.2014  |  IRW-Press
8. April 2014 - Vancouver, BC - Timmins Gold Corp. (TSX:TMM, NYSE MKT:TGD) freut sich, das vorläufige Förderergebnis für das mit 31. März 2014 endende 1. Quartal bekannt zu geben. Das Unternehmen erzielte im Quartal eine Rekordfördermenge von 35.197 Unzen Gold und konnte damit sein Ergebnis gegenüber der Vorjahresperiode um 24 % steigern.

Kategorie             Januar-MäJanuar-MVeränderung
rz ärz %
2014 2013

verarbeitetes Erz 2.122.6501.787.2619 %
(Trockentonnen) 2

Durchschnittsgehalt 0,76 0,83 -8 %
verarbeitetes Erz
(g/t
Au)

geringgradiger 288.021 399.784 -28 %
Lagerbestand
(t)

Durchschnittsgehalt 0,26 0,26 -
Lagerbestand (g/t
Au)

geförderter Abraum (t)5.520.4686.375.04-13 %
8

Fördermenge gesamt (t)7.894.0708.562.09-8 %
4

Strip Ratio 2,33 2,91 -20 %
gefördertes Gold 35.197 28.328 24 %
(Unzen)

Silberproduktion 26.782 14.313 87 %
(Unzen)

verkauftes Gold 36.431 28.642 27 %
(Unzen)

verkauftes Silber 26.782 14.313 87 %
(Unzen)

Tage 90 90 -
durchschnittliche 23.585 19.908 18 %
Erzverarbeitungsmenge
(t/d)

durchschnittliche 87.712 95.134 -8 %
Abbaumenge gesamt
(t/d)

erzielter Goldpreis 1.297 $ 1.602 $ -19 %


*Es wird ein Silber / Gold-Verhältnis von 55 : 1 verwendet.

Dies ist unser drittes Quartal in Folge, in dem wir Goldförderraten in Rekordhöhe erzielen, sagte Bruce Bragagnolo, CEO von Timmins Gold. Das starke Quartal profitierte zusätzlich von der Optimierung der Brecherkreisläufe auf eine Nennkapazität von 24.000 t/Tag und einer Verbesserung der Prozesstechnik. Der Brecherdurchsatz hat das erwartete Niveau erreicht und lag um 19 % über der Vergleichsperiode des Vorjahres und 8 % über dem Vorquartal. Im Rahmen unserer Planung werden wir die Lagerhaltung von Erz reduzieren.

Das Unternehmen gibt weiters bekannt, dass das Board of Directors per 3. April 2014 eine Voranzeigepflicht genehmigt hat. Diese wird den Aktionären des Unternehmens im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2014 zur Ratifizierung vorgelegt. Zweck dieser Voranzeigepflicht ist es, den Aktionären, Direktoren und Führungsmitgliedern einen klaren Rahmen für die Ernennung von Direktoren vorzugeben. Die Voranzeigepflicht sieht unter anderem eine Klausel vor, die besagt, dass bei Nominierungen von Personen, die von den Aktionären in das Board gewählt werden, eine Vorankündigung an das Unternehmen erforderlich ist, wenn nicht folgende Situation vorliegt: (i) eine Einberufung einer Versammlung nach den Bestimmungen des Business Corporations Act (British Columbia) (das Gesetz); oder (ii) ein von den Aktionären gemäß den Bestimmungen des Gesetzes eingebrachter Vorschlag. Außerdem wird mit der Voranzeigepflicht eine Frist festgelegt, innerhalb der die Aktionäre ihre Nominierungsvorschläge für die Bestellung von Direktoren dem Unternehmen vor einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Aktionärsversammlung unterbreiten müssen. Weiters wird festgelegt, welche Informationen ein Aktionär in einer Mitteilung an das Unternehmen anführen muss, und in welcher Form diese Mitteilung des Aktionärs zu erfolgen hat, um zu gewährleisten, dass diese vorschriftsmäßig in Schriftform verfasst ist. Sollte eine Jahreshauptversammlung der Aktionäre anberaumt werden, muss dies dem Unternehmen mindestens 30 Tage und nicht länger als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben werden. Sollte die Jahreshauptversammlung innerhalb von 50 Tagen nach dem Datum, an dem die Jahreshauptversammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, abgehalten werden, muss die Mitteilung spätestens zu Geschäftsende des zehnten Tages nach der öffentlichen Ankündigung erfolgen. Im Fall einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (die nicht gleichzeitig eine Jahreshauptversammlung ist), hat die Mitteilung an das Unternehmen spätestens zu Geschäftsende des fünfzehnten Tages, nachdem das Datum der außerordentlichen Versammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, zu erfolgen. Der vollständige Text der Voranzeigepflicht ist unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR (www.sedar.com) erhältlich.


Über Timmins Gold

Timmins Gold hat in seiner unternehmenseigenen Goldkonzession San Francisco im mexikanischen Bundesstaat Sonora einen kommerziellen Goldförderbetrieb errichtet. Die Mine ist ein Haufenlaugungsbetrieb über Tag und wird im Jahr 2014 laut Prognosen von Timmins Gold zwischen 115.000 und 125.000 Unzen Gold produzieren. Die Cash-Kosten liegen bei rund 800 $ pro Unze.



Ansprechpartner:

Timmins Gold Corp.
Bruce Bragagnolo, CEO & Director
604-638-8980
bruce@timminsgold.com
www.timminsgold.com
Suite 1900 570 Granville Street
Vancouver, BC, V6C 3P1
Tel.: (604) 682-4002
Fax: (604) 682-4003



Die TSX und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX als Regulation Services Provider bezeichnet) bzw. die New Yorker Börse (NYSE MKT) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.


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In manchen Fällen lassen sich solche zukunftsgerichteten Aussagen anhand von Begriffen wie könnte, sollte, erwartet, plant, beabsichtigt, glaubt, schätzt, prognostiziert, Potenzial oder weiterhin bzw. deren Negationen oder vergleichbare Begriffe erkennen. Diese Aussagen sind nur Vorhersagen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse bzw. die Ergebnisse unserer Branche, sowie die entsprechenden Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen und sämtliche Annahmen, auf denen diese basieren, werden in gutem Glauben abgegeben und entsprechen unserer aktuellen Einschätzung der Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit. Die tatsächlichen Ergebnisse werden jedoch fast immer, bisweilen sogar wesentlich, von Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Annahmen oder anderen hier angenommenen zukünftigen Ergebnissen abweichen. Timmins Gold hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, damit diese den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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