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Bayfield Ventures Corp. gibt nicht vermittelte Privatplatzierung bekannt

23.04.2014  |  IRW-Press
22. April 2014 - Vancouver, BC - Bayfield Ventures Corp. (TSX-V: BYV) (OTC Pink: BYVVF) (Frankfurt: B4N) gibt bekannt, dass es eine nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 2.000.000 Einheiten (die Einheit) zu einem Preis von 0,25 C$ pro Einheit in die Wege geleitet hat, um Mittel in Höhe von bis zu 500.000 C$ einzunehmen. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem nicht übertragbaren Aktienkauf-Warrant (der Warrant). Jeder Warrant berechtigt den Besitzer für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis von 0,255 C$ pro Aktie.

Bayfield führt darüber hinaus eine nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 1.666.666 Flow-Through-Einheiten (die FT-Einheiten) zu einem Preis von 0,30 C$ pro FT-Einheit für einen Gesamterlös von bis zu 500.000 C$ durch. Jede FT-Einheit besteht aus einer Flow-Through-Stammaktie und einem nicht übertragbaren Non-Flow-Through-Warrant (der NFT-Warrant). Jeder NFT-Warrant wird den Besitzer für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Erwerb einer Non-Flow-Through-Stammaktie zu einem Preis von 0,35 C$ pro Aktie berechtigen.

Bayfield Ventures beabsichtigt, den Erlös aus den Privatplatzierungen für ein geplantes Explorations- und Bohrprogramm bei den zu 100 % unternehmenseigenen Gold-Silber-Projekten Rainy River Burns Block und B Block in Nordwest-Ontario und für allgemeine Betriebskapitalzwecke einzusetzen. Das vom Unternehmen geplante Explorations- und Bohrprogramm wird den Empfehlungen der jüngst von Riverbend Geological Services Inc. angefertigten unabhängigen Mineralressourcenschätzung mit dem Titel BURNS BLOCK NATIONAL INSTRUMENT 43-101 COMPLIANT TECHNICAL REPORT vom 14. Januar 2014 bzw. eines technischen Berichts mit dem Titel ""B" BLOCK NATIONAL INSTRUMENT 43-101 COMPLIANT TECHNICAL REPORT vom 14. Februar 2014 folgen.

Goldzonen im Bergbaudistrikt Rainy River:
http://www.bayfieldventures.com/i/maps/BYV-Burns-Gold-Zones-NOV-2012.jpg

Vermittlungsprovisionen, die 7 % in Form von Barmitteln und 7 % in Form nicht übertragbarer NFT-Warrants (die Vermittler-Warrants) entsprechen werden, könnten im Zusammenhang mit diesen Privatplatzierungsangeboten fällig werden. Jeder Vermittler-Warrant wird den Vermittler für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Abschluss der Privatplatzierungen zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 0,255 C$ pro Aktie für die NFT-Einheiten bzw. zum Preis von 0,35 C$ pro Aktie für die FT-Einheiten berechtigen.

Alle auszugebenden Wertpapiere werden einer viermonatigen Haltefrist ab dem Datum des Abschlusses unterliegen. Die obigen Transaktionen sind der Zustimmung der TSX Venture Exchange vorbehalten.


Über Bayfield Ventures Corp.:

Bayfield Ventures Corp. führt in der Region Rainy River im Nordwesten von Ontario Gold- und Silberexplorationen durch. Ziel von Bayfield Ventures ist es, den Unternehmenswert durch die Exploration und Erschließung von Projekten im Umfeld erstklassiger Lagerstätten, die das Potenzial für Neuentdeckungen haben, zu steigern.

Weitere Informationen über Bayfield Ventures Corp. (TSX-V: BYV) erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.bayfieldventures.com.


FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:

Jim Pettit
JAMES G. PETTIT, Chairman & CEO



Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an mich bzw. an:

Don Myers, Director
Bayfield Ventures Corp.
Tel: (604) 687-3376
Tel: 800-567-8181 (gebührenfrei)
Fax: (604) 687-3119
E-Mail: info@bayfieldventures.com

Sonstige Ansprechpartner:
Envoy Strategic Partners Investor Relations
Jay Bedard
Telefon: (416) 977-7778
E-Mail: jay@envoystrategicpartners.com

Suite 1610 777 Dunsmuir Street
Vancouver, BC, V7Y 1K4, KANADA
www.bayfieldventures.com



DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DES INHALTS DIESER MELDUNG.

Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen gelten. Sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen - mit Ausnahme von historischen Fakten -, die sich auf die vom Unternehmen erwarteten Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, gelten als zukunftsgerichtete Aussagen. Obwohl die Firmenführung annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, im Falle einer Änderung der Prognosen, Schätzungen oder Sichtweisen des Managements bzw. anderweitiger Faktoren eine Berichtigung der zukunftsgerichteten Aussagen durchzuführen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die Marktpreise, die erfolgreiche Exploration und Erschließung, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Berichterstattung des Unternehmens auf www.sedar.com.

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