Declan Resources Inc. gibt Konzessionserwerb, Abschluss des VTEM-Programms und 2 Mio. $-Finanzierung bekannt
Die Konzession Copper Mountain erstreckt sich über den Großteil der Uranlagerstätte North Canning, in der von Rocky Mountain Energy Corp in den 1970er und 1980er Jahren Bohrungen durchgeführt wurden. Laut der 2010 von Franz J. Dahlkamp veröffentlichten Studie Uranium Deposits of the World, Volume 2 (Seite 247) beherbergt diese Lagerstätte Ressourcen von rund 2.500 Tonnen Uran mit einem Erzgehalt von durchschnittlich 0,5 % (Cutoff: 0,017% U). 2,500 Tonnen Uran entspricht in etwa 6,5 Millionen Pfund U3O8. Declan hat auf das Datenmaterial derzeit keinen Einfluss. Diese Berechnung entspricht nicht den NI 43-101-Vorschriften und gilt nicht als zuverlässig. Sie wird nur als historisches Referenzmaterial verwendet.
Die Konzession Athabasca wurden von einem Non-Arms Length-Verkäufer für 9.000.000 Declan-Stammaktien gekauft. Die Konzession Copper Mountain wurde von einer unabhängigen (Arms Length) und einer nicht unabhängigen (Non-Arm's Length) Partei für insgesamt 2.000.000 Declan-Stammaktien gekauft. Die Aktienausgabe erfolgt, nachdem die TSX Venture Exchange (TSX-V) ihre Zustimmung zu den Akquisitionen erteilt hat. Die Verkäufer der Konzession Copper Mountain erhalten eine Gebühr (Gross Overriding Royalty) von 2 %. Die Konzession Athabasca ist mit keiner Gebühr belegt.
Alle im Rahmen des Konzessionserwerbs ausgegebenen Wertpapiere sind ab Ausgabedatum an eine Haltedauer von vier Monaten gebunden. Der Abschluss des Konzessionserwerbs muss von der Börsenaufsicht der TSX-V genehmigt werden.
Das Unternehmen gibt darüber hinaus bekannt, dass ein VTEM-Plus-Programm über 1004 Kilometer zur Erkundung der neu erworbenen Konzessionen Maybelle North und Richardson River im Athabasca-Becken in Alberta abgeschlossen wurde. Anhand der ersten Daten aus dem von Aeroquest International Limited durchgeführten Messflug sind 4 elektromagnetische Trends erkennbar, die mit den regionalen Magnetfeldlinien verbunden sind. Weitere Datenauswertungen werden bei der Lokalisierung graphitischer Leitstrukturen innerhalb des Metasedimentgesteins, das mit den diskordanten Uranlagerstätten im Athabasca-Becken in Verbindung steht, hilfreich sein.
Im Rahmen einer 2005 von Red Dragon Resources durchgeführten VTEM-Messung wurden die graphitischen Leitstrukturen, die mit der Lagerstätte Dragon Lake rund 25 Kilometer südlich des Projekts Maybelle River North in Verbindung stehen, erfolgreich kartiert. Die Ergebnisse der Messung zeigen, dass mehr als nur eine parallel verlaufende Zone in Richtung der Konzessionen von Declan zieht.
Die Konzessionen Maybelle North und Richardson River, die sich beide in den oberflächennahen Anteilen des westlichen Athabasca-Beckens befinden, erstrecken sich über nordwärts ziehende potenzielle Ausläufer einer Struktur, die für die umfangreiche Uranlagerstätte entlang der Verwerfungszone Maybelle River verantwortlich ist. Wie der Geologische Dienst der Provinz Alberta auf seiner Website berichtet, wurden in dieser Lagerstätte ein 5 Meter breiter Abschnitt mit 21 % U3O8 durchteuft und Erzgehalte von bis zu 54,5 % U3O8 ermittelt. Declan geht davon aus, dass dieselben oder parallel verlaufende Strukturen nördlich bis in Declans Projekt Maybelle North hineinreichen.
Das Unternehmen gibt außerdem die Durchführung einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung bekannt, in deren Rahmen 20 Millionen Einheiten zu einem Preis von 10 Cent pro Einheit begeben werden und damit ein Bruttoerlös von 2 Millionen $ generiert werden soll. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem nicht übertragbaren Aktienkaufwarrant. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis von 15 Cent pro Aktie und kann innerhalb von 24 Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden. In Verbindung mit dieser Privatplatzierung ist eine Finders Fee in Form von Barmittel, Aktien, Warrants bzw. einer Kombination daraus zu entrichten.
Das Unternehmen gibt außerdem bekannt, dass das Board of Directors (das Board) eine Voranzeigepflicht (Voranzeigepflicht) beschlossen hat. Im Rahmen dieser Voranzeigepflicht ist unter anderem eine Klausel vorgesehen, die besagt, dass bei Nominierungen von Personen, die von den Aktionären des Unternehmens in das Board gewählt werden, eine Vorankündigung an das Unternehmen erforderlich ist, wenn nicht folgende Situation vorliegt: (i) eine Einberufung einer Versammlung nach den Bestimmungen des Business Corporations Act (British Columbia) (das Gesetz); oder (ii) ein von den Aktionären gemäß den Bestimmungen des Gesetzes eingebrachter Vorschlag.
Außerdem wird mit der Voranzeigepflicht eine Frist festgelegt, innerhalb der die aktuellen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens ihre Nominierungsvorschläge für die Bestellung von Direktoren dem Unternehmen vor einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Aktionärsversammlung unterbreiten müssen. Weiters wird festgelegt, welche Informationen ein Aktionär in einer Mitteilung an das Unternehmen anführen muss, und in welcher Form diese Mitteilung des Aktionärs zu erfolgen hat, um zu gewährleisten, dass diese vorschriftsmäßig in Schriftform verfasst ist.
Sollte eine Jahresversammlung der Aktionäre anberaumt werden, muss dies dem Unternehmen mindestens 30 Tage und nicht länger als 65 Tage vor dem Datum der Jahresversammlung bekannt gegeben werden. Sollte die Jahresversammlung innerhalb von 40 Tagen nach dem Datum, an dem die Jahresversammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, abgehalten werden, muss die Mitteilung spätestens zu Geschäftsende des zehnten (10.) Tages nach der öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (die nicht gleichzeitig eine Jahresversammlung ist), hat die Mitteilung an das Unternehmen spätestens zu Geschäftsende des fünfzehnten (15.) Tages, nachdem das Datum der außerordentlichen Versammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, zu erfolgen.
Das Unternehmen wird bei der nächsten Jahresversammlung die Zustimmung der Aktionäre zur Abänderung der Statuten des Unternehmens im Sinne einer Aufnahme der Bestimmungen zur Voranzeigepflicht einholen. Die nächste Jahreshauptversammlung des Unternehmens wurde für 10. Juni 2014 anberaumt.
Der vollständige Text der Voranzeigepflicht ist unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR (www.sedar.com) erhältlich.
Declan gibt außerdem bekannt, dass 2.400.000 bestehende Aktienoptionen getilgt wurden.
Terrence Osier hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 den fachlichen Inhalt dieser Mitteilung überprüft und freigegeben.
Über Declan Resources Inc.
Declan Resources Inc. ist ein Junior-Mineralexplorationsunternehmen mit Sitz in Vancouver, British Columbia, das sich derzeit auf die Exploration von Uranvorkommen im Athabasca-Becken in Alberta und Saskatchewan konzentriert.
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Declan Resources Inc.
Tyson King
T: (604) 639-4472
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