Rubicon Minerals veröffentlicht positive Stimmabgabeempfehlungen durch unabhängige Aktionärsberater
In Erwiderung auf eine Empfehlung von ISS möchte Rubicon klarstellen, dass die Ergänzungen an der Firmensatzung zur Einbeziehung von Bestimmungen zu Vorabmitteilungen (siehe Anlage "1" zu Anhang "A" des Rundschreibens) überprüft wurden, um den zweiten Satz des vorgeschlagenen Absatzes 10.11(d) zu streichen. Insbesondere wird folgender Satz nicht in die Ergänzung der Firmensatzung aufgenommen: "In keinem Fall führt die Vertagung oder Verschiebung einer Jahreshauptversammlung und außerordentlichen Versammlung oder die Ankündigung einer Vertagung oder Verschiebung zur Festsetzung einer neuen Frist für eine fristgerechte Benachrichtigung".
Eine überarbeitete Anlage "1" zum Anhang "A" des Rundschreibens enthält diese Berichtigung und ist unter dem Unternehmensprofil auf www.sedar.com, auf der Firmenwebsite unter www.rubiconminerals.com und auf Anfrage vom Unternehmen erhältlich.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Michael A. Lalonde
President und CEO
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