Rubicon Minerals Corp.: Errichtung des Goldprojekts Phoenix verläuft laut zeitlichem und finanziellem Rahmenplan
Wir sind mit den Fortschritten beim Bau und bei der Risikominimierung des Goldprojekts Phoenix sehr zufrieden, erklärt Michael A. Lalonde, President und Chief Executive Officer von Rubicon. Die Umsetzung des Projekts verläuft im Hinblick auf die in der ersten Jahreshälfte gesetzten Zielvorgaben sowohl zeitlich als auch finanziell nach Plan. Im Zuge des weiteren Projektausbaus mit der geplanten Inbetriebnahme Mitte 2015 werden wir unsere Aktivitäten und die damit verbundenen Investitionskosten auch weiterhin genau im Auge behalten.
Aktueller Stand der Erschließungs- und Errichtungsaktivitäten im Goldprojekt Phoenix
Untertägige Projekterschließung und Bauarbeiten
Die Erschließungsarbeiten in seitlicher und vertikaler Richtung verlaufen planmäßig. Rubicon hat 875 der insgesamt 8.023 im Rahmen der untertägigen Erschließung geplanten Meter (10,9 %) in seitlicher und vertikaler Richtung sowie oberhalb der 685-m-Ebene absolviert. Die Fertigstellung der geplanten Erschließungsarbeiten unter Tage ist Voraussetzung für den Beginn des Förderbetriebs. Das Unternehmen setzt die seitliche Erschließung auf den 122-m-, 183-m-, 244-m-, 305-m-, 610-m- und 685-m-Ebenen fort. Die 244-m- und 305-m-Ebenen wurden bereits vor der Fertigstellung des Schachts bis zur Lagerstätte hin erweitert. Ein Vortrieb auf der 244-m-Ebene schreitet zügig voran, 13 der 18 geplanten Bohrstationen wurden bereits fertiggestellt. Auf dieser Ebene sind derzeit zwei Bohrgeräte in Betrieb. Die Fertigstellung des Hauptbelüftungssystems von der 305-m-Ebene bis zur Oberfläche erfolgt bis Ende Juni. Aktuell werden sämtliche unterirdischen Erschließungsarbeiten von einem Vertragspartner durchgeführt. Rubicon ist derzeit mit der Beschaffung der technischen Ausrüstung und der Rekrutierung von Personal beschäftigt. Es ist geplant, den Großteil des vom Vertragspartner für die seitliche Erschließung beigestellten Personals durch eigene Mitarbeiter zu ersetzen und so Kosten zu sparen bzw. die Produktivität zu steigern. Die gesamte unterirdische Erschließung ist in Abbildung 1 zusammengefasst.
Das Unternehmen hat für die gesamte im Untertagebau eingesetzte technische Ausrüstung günstige Leasingbedingungen ausgehandelt. Bei Anzahlung von 10 % beträgt die Leasingrate für einen Zeitraum von 5 Jahren rund 4,5 %. Der Leasingvertrag umfasst mobile Maschinen und Geräte im Wert von 15,0 Millionen $ bzw. 25 Einheiten, die in den nächsten zwei Jahren zum Einsatz kommen werden. Der erste Teil der mobilen Gerätschaften wurde bereits angeliefert und befindet sich derzeit in der Abnahmephase.
Das Unternehmen muss bis zum Beginn des potentiellen Förderbetriebs noch rund 42,0 Millionen $ (per 31. Mai 2014) in die unterirdische Erschließung investieren.
Bau der Verarbeitungsanlage
Der Bau der Verarbeitungsanlage wurde am 1. April 2014 wiederaufgenommen, die ziviltechnischen Arbeiten im Anlagengebäude werden fortgesetzt. Die bautechnischen, verfahrenstechnischen und elektrotechnischen Details der Verarbeitungsanlage sind zu rund 81,0 % abgeschlossen. Die Elutionsanlage, in der das Gold aus dem Kohlenstoff gelaugt wird, steht kurz vor Fertigstellung. Die Ausrüstung für die Elutionsanlage wurde bereits installiert, Leitungen und Elektrik müssen noch abgeschlossen werden. Der Unterbau für die Behälter und Pumpen sowie die Sicherheitszonen und Stützpfeiler wurden bereits fertiggestellt. Der Bereich der Eindickung außerhalb des Mühlengebäudes wird demnächst betoniert.
Rubicon muss bis zur Fertigstellung noch 71,5 Millionen $ in den Bau der Verarbeitungsanlage investieren (per 31. Mai 2014). Die Verarbeitungsanlage wird voraussichtlich Mitte 2015 planmäßig fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Oberflächeninfrastruktur und Bauarbeiten vor Ort
Die Inbetriebnahme des Actiflo-Systems, der letzten Stufe der Abwasserbehandlung, wurde bereits zur Gänze abgeschlossen. Der Behälter für das Roherz wurde im Fördergerüst installiert. Die Bauarbeiten in der Anlage zur Behandlung und Entsorgung von Verarbeitungsrückständen, die während der Wintermonate unterbrochen wurden, sind wieder aufgenommen worden und stehen kurz vor Abschluss. Rubicon muss bis zur Fertigstellung noch 31,7 Millionen $ in die Bauarbeiten vor Ort investieren (per 31. Mai 2014).
In den Abbildungen 2, 3 und 4 ist der Verlauf der Bau- und Erschließungsaktivitäten im Goldprojekt Phoenix dokumentiert. Weitere Bilder von den Bau- und Erschließungsarbeiten im Projekt finden Sie auf unserer Website http://www.rubiconminerals.com/Investors/Photo-Galleries/default.aspx.
Investitionen im Vorfeld der Produktion und Zeitplan bis zum Start eines potentiellen Förderbetriebs
Laut Schätzung von Rubicon belaufen sich die Investitionskosten vor Produktion per 31. Mai 2014 auf 167,5 Millionen $ einschließlich Rücklagen. Eine Aufschlüsselung der verbleibenden Investitionskosten ist in Tabelle 1 ersichtlich. In der Bilanz von Rubicon befinden sich derzeit rund 180 Millionen $ an Barmittel und Baräquivalenten. Der noch offene Betrag von 45 Millionen $ aus der Streaming-Transaktion mit Royal Gold wird voraussichtlich in den nächsten Quartalen, zeitgleich mit dem Anstieg der Bau- und Erschließungskosten, überwiesen. Die Errichtung des Goldprojekts Phoenix verläuft nach zeitlichen und finanziellen Vorgaben. Der geplante Termin für den Start des Förderbetriebs ist Mitte 2015.
Tabelle 1: Verbleibende Aufwendungen per 31. Mai 2014
Zwischen 1. Oktober 2011 und 31. 205,2 Mio. C$
Mai 2014 getätigte
Projektinvestitionen
Verbleibende Investitionskosten
für den geplanten
Förderbetrieb
Verarbeitungsanlage 71,5 Mio. C$
Untertägige Erschließung 42,0 Mio. C$
Bauarbeiten vor Ort 31,7 Mio. C$
Indirekte Kosten & 22,3 Mio. C$
Definitionsbohrungen
Verbleibende 167,5 Mio. C$
Gesamt-Investitionskosten für den
geplanten
Förderbetrieb
(mit Rücklagen)
Einheimische Bevölkerung
Die Anhörung des von der Waubaskang First Nation (WFN) eingebrachten Nachprüfungsantrags zum Schließungsplan für das Goldprojekt Phoenix fand beim zuständigen Gericht in Ontario von 15. bis 17. April statt. Ein Termin für den gerichtlichen Bescheid wurde nicht fixiert. Die Bau- und Erschließungsarbeiten im Goldprojekt Phoenix wurden von dem Antrag nicht beeinträchtigt. Rubicon ist nach wie vor überzeugt, dass der Antrag der WFN jeglicher Grundlage entbehrt und wird seine Position vehement verteidigen.
Über Rubicon Minerals Corp.
Rubicon Minerals Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Das Unternehmen konzentriert sich auf die verantwortungsbewusste und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Aus aktueller Sicht ist der Start eines möglichen Goldförderbetriebs Mitte 2015 geplant. Das Goldprojekt Phoenix hat alle Genehmigungen erhalten und wurde für eine Anfangsförderkapazität von 1.250 Tonnen pro Tag zugelassen. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, über 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend für die Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon notieren an der New Yorker Börse (NYSE.MKT: RBY) und an der Toronto Stock Exchange (TSX: RMX).
Rubicon Minerals Corp.
Mike Lalonde
President & Chief Executive Officer
PM 14-10 Weitere Informationen erhalten Sie über
Allan Candelario, Director of Investor Relations,
unter der Rufnummer 1.866. 365.4706
E-Mail: ir@rubiconminerals.com
Rubicon Minerals Corp.
Suite 902-170 University Ave.
Toronto ON, KANADA M5H 3B3
Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit dieser Meldung.
Der Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Daniel Labine, P.Eng., Vice President of Operations und Mark Ross, B.Sc., P.Geo., dem Chefgeologen von Rubicon gelesen und freigegeben.. Beide Experten sind qualifizierte Sachverständige laut Vorschrift NI 43-101.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Abschnitts 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. bemüht sich, prognostiziert, glaubt, plant, schätzt, erwartet und beabsichtigt zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden kann, wird, würde, sollte, könnte oder dürfte bzw. an ähnlichen Ausdrücken.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren unter anderem auf folgenden Annahmen: dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch mechanische Gebrechen, Fehlen von technischer Ausrüstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der mit 25. Juni 2013 datierten und am 28. Februar 2014 veröffentlichten wirtschaftlichen Rahmenstudie (neue PEA) enthaltene Mineralressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen unerwarteten wesentlichen Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der neuen PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über gleiche Informationen verfügen, auch die gleichen Schlüsse daraus ziehen.
Für die Erschließung neuer Lagerstätten sind enorme Investitionen und ein enormer Zeitaufwand erforderlich. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können weitere Investitionen anfallen.
Da es sich bei der neuen PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der neuen PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Mineralressourcen zu definieren.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zur möglichen Förderung und zum geplanten Fertigstellungstermin bestimmter Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Goldprojekt Phoenix.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukünftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu vernünftigen Bedingungen, Verweigerung der Genehmigung der Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Informationen in dieser Pressemeldung vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfähigen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusätzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die Abbaupläne und -termine, die metallurgischen Arbeitsabläufe und die Entwürfe der Verarbeitungsanlagen müssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewährleisten.
Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.
Vorsorglicher Hinweis für Leser in den USA zu den Schätzungen von gemessenen, angezeigten und abgeleiteten Ressourcen
In dieser Pressemitteilung werden auch die Begriffe angezeigte Mineralressourcen und abgeleitete Ressourcen verwendet. Das Unternehmen weist US-Anleger darauf hin, dass diese Begriffe von den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden anerkannt und gefordert, von der SEC jedoch nicht anerkannt werden. Abgeleitete Ressourcen sind in Bezug auf ihre Existenz und ihre Förderung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht mit großen Unsicherheiten behaftet. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten oder angezeigten Ressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden.
Gemäß den kanadischen Bestimmungen stellen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht notwendigerweise die Grundlage für Machbarkeitsstudien, Vormachbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien dar (unter bestimmten Umständen sind PEAs davon ausgenommen). Die SEC erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um "Reserven" im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten. Nach US-Maßstäben kann die Mineralisierung nur dann als Reserve eingestuft werden, wenn festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht förderbar ist. Anleger in den USA dürfen nicht annehmen, dass alle bzw. Teile der angezeigten oder abgeleiteten Ressourcen existieren bzw. aus wirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht förderbar sind. Informationen in dieser Pressemeldung, die sich auf die Beschreibung von Mineralisierungen und Ressourcen beziehen, sind nicht unbedingt mit jenen Daten vergleichbar, zu deren Veröffentlichung US-Firmen im Rahmen der SEC-Berichterstattungsrichtlinien verpflichtet sind.
Mineralressourcen
Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten abgeleiteten Ressourcen sind unzuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren. Es ist ungewiss, ob im Rahmen von weiteren Explorationsaktivitäten eine Aufwertung zu angezeigten oder gemessenen Mineralressourcen erfolgen kann. Die Berichterstattung der in dieser Pressemeldung angeführten Mineralressourcen erfolgte unter Anwendung der CIM-Richtlinien.
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Abbildung 1: Gesamtfortschritt der unterirdischen Erschließung (seit 31. Mai 2014)
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Abbildung 2: Bau der Elutionsanlage
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Abbildung 3: Betriebsbereites Actiflo-System
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Abbildung 4: Jumbo-Bohrung im Bereich des Vortriebs auf 244-m-Ebene
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