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Anlagenerweiterung von Inca One Corp. weiterhin im Plan

02.10.2014  |  IRW-Press
Vancouver (British Columbia), 2. Oktober 2014. Inca One Gold Corp. (TSXV: IO) (Inca One oder das Unternehmen) http://bit.ly/1ksVNwK freut sich bekannt zu geben, dass die erste Kugelmühle mit einer Kapazität von 50 Tonnen pro Tag (tpd) und der Großteil des neuen Equipments vor Ort eingetroffen und für die Installation bei der Golderz-Verarbeitungsanlage Chala One bereit sind.


Highlights

- Die erste Kugelmühle mit einer Kapazität von 50 tpd ist am Standort eingetroffen, eine zweite Kugelmühle mit gleicher Kapazität wird bis 31. Oktober 2014 erwartet.

- Die Bauarbeiten gehen rasch voran; der Großteil des neuen Equipments ist bereit für die Installation.

- Wir liegen daher weiterhin im Soll, um die Verarbeitungsanlage Chala One mit einer Kapazität von 100 tpd bis Ende 2014 in Betrieb zu nehmen.

Die stahlverstärkten Betonplatten beider Kugelmühlen wurden gegossen und werden nun ausgehärtet. Die erste Kugelmühle wird installiert, sobald das Aushärten abgeschlossen ist. Die vollständige Inbetriebnahme wird voraussichtlich bis 15. Dezember 2014 erfolgen. Unterdessen steht die Herstellung der zweiten Kugelmühle kurz vor dem Abschluss; diese sollte in Kürze beim Verarbeitungsstandort Chala eintreffen. Da die Platten beider Kugelmühlen gleichzeitig gegossen wurden, wird die Installation der zweiten Kugelmühle voraussichtlich nach deren Lieferung erfolgen.

Inca One beabsichtigt, der Verarbeiter erster Wahl für mehrere kleinere Bergbaubetriebe zu werden, weshalb das Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreift, die die Transparenz des Erzkaufprozesses für unsere Lieferanten verbessern. Das Unternehmen wird in der Lage sein, die chemische und metallurgische Beschaffenheit des gesamten eingehenden Erzes fristgerecht zu wiegen, zu brechen, zu untersuchen und zu bewerten.

Klicken Sie hier für die neueste Photogallerie: http://bit.ly/1w4Kr92

Inca One verzeichnete seit dem Erwerb der Mühle im Sommer 2013 beträchtliche Fortschritte und befindet sich in den letzten Phasen seines Übergangs von einem Explorations- und einem der führenden Erzverarbeitungsunternehmen für kleinere Bergbaubetriebe in Peru. Die Formalisierung der Bergbaubranche in diesem Land eröffnete neue Möglichkeiten, und Inca One wird einer der wenigen börsennotierten Mühlenbetreiber sein, die die Branche wieder ins Gleichgewicht bringen. Die unternehmensinternen Finanzmodelle sehen einen positiven monatlichen Betriebs-Cashflow ab Januar 2015 vor, sobald der Betrieb des Unternehmens mit einer Kapazität von 100 tpd vollständig im Gange ist. Das Unternehmen hat bei seiner Anlage Chala jedoch nur wenig Betriebserfahrung, weshalb zukünftige Betriebsergebnisse aufgrund dieser zurzeit eingeschränkten Informationen nicht genau vorhergesagt werden können. In den kommenden Monaten wird das Unternehmen mit der Errichtung und der Installation der beiden Kugelmühlen fortfahren und zusätzliches qualitativ hochwertiges Erz für unsere Anlage beschaffen, um das Ziel zu erreichen, nach der Inbetriebnahme kontinuierlich 100 tpd zu verarbeiten.


Über Inca One:

Inca One Resources Corp. ist ein in Kanada ansässiges Bergbauunternehmen mit einer neu erworbenen Goldmühle und bedient von der Regierung genehmigte Kleinstabbauten. Peru ist einer der größten Metallproduzenten der Welt von Gold, Kupfer, Silber und Zink, wobei große Produktionsbeiträge aus diesen Kleinstabbauten stammen, die aber eine genehmigte Mühlenverarbeitung bedingen durch die Regierung (wie die Chala Mühle).


Im Namen des Board, INCA ONE RESOURCES CORP.

Edward Kelly
President & CEO



Inca One Gold Corp.
1125 - 595 Howe Street
Vancouver, British Columbia
Canada V6C 2T5
Tel: 1 604 568 4877
Fax: 1 604 569 1604
ir@incaone.com
www.incaone.com


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Swiss Resource Capital AG
info@resource-capital.ch
+41 71 354 85 01



Diese Pressemitteilung beinhaltet spezielle vorrausschauende Aussagen" innerhalb der Definitionen der SECTION 21E OF THE UNITED STATES SECURITIES EXCHANGE ACT OF 1934, wie neu gefasst. Alle Aussagen, auch andere Aussagen über die historischen Fakten die hier getätigt werden sind vorrausschauende Aussagen die verschiedene Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass solche Aussagen richtig sind und aktuelle Resultate und zukünftige Ereignisse stark von den gemachten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren die Abweichungen von gemachten Aussagen und den Erwartungen der Unternehmung ergeben, sind in den Unternehmensdokumenten beschrieben welche von Zeit zu Zeit bekannt gegeben werden unter den Bedingungen der Alberta Securities Commission, Brititsh Columbia Securities Commission und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Pressemitteilung darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund Pressemitteilung oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Diese Pressemitteilung und anderweitig damit im Zusammenhang stehende Informationen begründen somit keinerlei Haftungsverpflichtung. Die Pressemitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich immer an einen Bankberater oder Anlageberater. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation werden Ihnen wie sie vorliegt zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen. Falls nicht per Gesetz vorgeschrieben, hat das Unternehmen keine Absicht jedwede Veränderung gemachter Aussagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Es gilt ausschließlich die Englische Originalfassung dieser Pressemitteilung. Keine für Übersetzungen ins Deutsche vom Englischen. Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulation Services Provider (wie in den Regeln der TSX Venture Exchange bestimmt) sind verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Aussagen

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