Rubicon und die First Nation der Wabauskang erreichen Abfindungsvereinbarung und einen Gefälligkeitsvertrag für Explorationsarbeiten
Im Rahmen der Vereinbarung akzeptierte die WFN, den Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung des Ontario Divisional Court vom 28. August 2014 zugunsten von Rubicon zurückzunehmen. Dabei hatte das Gericht den Antrag auf eine richterliche Überprüfung des Stilllegungsplans von Rubicon hinsichtlich des über alle Genehmigungen verfügenden Phoenix-Goldprojekt (das "Projekt") abgewiesen. Zudem wurde ein EAA unterzeichnet und die Konditionen einer möglichen Leistungsvereinbarung wurden in der Vereinbarung skizziert.
Der EAA regelt die Explorationsarbeiten des Unternehmens auf dem Territorium der WFN, wobei auch die laufenden Explorationsarbeiten des Phoenix-Goldprojekts einbezogen sind. Die wichtigsten Aspekte des EAA sind:
-- Die WFN wird die Explorationsarbeiten von Rubicon unterstützen, einschließlich der Anträge für Lizenzen und Genehmigungen für diese Arbeiten.
-- Das Unternehmen wird der WFN bestimmte Leistungen zukommen lassen, die sich anden anfallenden Explorationskosten von Rubicon bei den Mineral-Claims auf denvon der WFN genutzten Territorien ausrichten.
-- Rubicon wird sich in gutem Glauben bemühen, im Rahmen der vereinbarten Prinzipien Beschäftigungsmöglichkeiten für Angehörige der WFN zu finden.
-- Rubicon wird in der Branche als Best Practices anerkannte Umweltmaßnahmen umsetzen und mit der WFN zusammenarbeiten, um die kulturellen Werte und das überlieferte Wissen der WFN in seinen Umweltprogrammen berücksichtigen.
-- Rubicon wird gemeinsam mit der WFN den Schutz kulturell bedeutender Stätten sicherstellen, insofern dies von der WFN angezeigt wird.
-- Rubicon und die WFN werden in gutem Glauben ein Leistungsabkommen aushandeln, das die Erörterung weiterer Vorteile und die Auftragsvergabe an Unternehmen der WFN sowie eine weitere Unterstützung von Rubicon-Projekten enthält.
"Unsere Gemeinschaft freut sich, dass wir eine Vereinbarung erreicht haben", erklärte der Häuptling der Wabauskang, Martine Petiquan. "Die Vereinbarung mit Rubicon bildet die Grundlage einer langfristigen, respektvollen Beziehung, die unsere Vertragsrechte anerkennt und respektiert und den Schutz unserer Territorien gewährleistet."
"Diese Vereinbarungen sind riesige Schritte in Richtung einer respektvollen und für beide Seiten vorteilhaften langfristigen Partnerschaft mit der Wabauskang First Nation", erklärte Michael A. Lalonde, President und CEO von Rubicon. "Wir hoffen, schon in Kürze eine langfristige Leistungsvereinbarung mit der WFN abschließen zu können."
Über die Wabauskang First Nation
Die Wabauskang First Nation ist ein Unterzeichner des "Treaty 3". Die Wabauskang First Nation befindet sich in der Provinz Ontario (ON) in Nachbarschaft von Perrault Falls, etwa 100 Kilometer südlich von Red Lake (ON), und kann über die Highway 105 südlich der Stadt Ear Falls (ON) erreicht werden.
Über die Rubicon Minerals Corp.
Die Rubicon Minerals Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen soll die potenzielle Goldförderung bis Mitte 2015 eingeleitet werden. Für das Goldprojekt Phoenix wurden bereits alle Genehmigungen zur Aufnahme des Förderbetriebs mit 1250 t/Tag erteilt. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch die hochgradige Mine Red Lake von Goldcorps liegt, über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.
Rubicon Minerals Corp.
Mike Lalonde
President und CEO
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und weitere Warnhinweise
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" und als "zukunftsgerichtete Informationen" (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet) im Sinne der in der kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze gelten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem Aussagen hinsichtlich der bis Mitte 2015 erreichten möglichen Produktion und des Abschlusses einer gemeinschaftlichen Leistungsvereinbarung mit der WFN.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen unter anderem auf folgenden Annahmen: die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten von unedlen Metallen wird sich wie prognostiziert entwickeln, der Goldpreis bleibt auf einer Höhe, die eine Wirtschaftlichkeit des Phoenix-Goldprojekts gewährleistet; die Pläne zum Betrieb und Kapital werden nicht durch Probleme gestört, wie z.B. mechanische Ausfälle, Stromausfälle, Arbeitnehmerunruhen oder widrige Witterungsbedingungen; Rubicon hält seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts ein; Rubicon wird weiterhin in der Lage sein, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten; die Schätzung zur Erzlagerstätte, die in der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA") mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), realisiert sich; und es treten keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auf.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von allen künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt oder den Abbauwerten; die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Explorationstätigkeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen und Studien; Änderungen der Projektparameter mit fortschreitender Verfeinerung der Pläne; Geräteausfälle oder Prozesse, die nicht wie erwartet funktionieren; Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Bauvorhaben und dem operativen Betrieb; zeitliche Planung und Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, die behördlichen Bestimmungen einzuhalten; die Verfügbarkeit von Finanzierungen für die geplanten Transaktionen und Programme zu annehmbaren Bedingungen; die Fähigkeit von Fremdanbietern zur Bereitstellung von zeitgerechten Dienstleistungen zu annehmbaren Bedingungen; Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.
Die PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.
Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren - weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.
Die Toronto Stock Exchange hat diese Mitteilung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Angemessenheit dieser Meldung.
Kontakt:
Rubicon Minerals Corp.
Allan Candelario
Leiter für Investorbeziehungen
1.866.365.4706
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com