M3 Metals Corp.: Klarstellung der Meldung über das Eisenerzprojekt Block 103
Die zurückgezogene Pressemitteilung betraf den Auftrag des Unternehmens an Hatch Inc., eine interne Studie (die "Studie") hinsichtlich des sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Eisenerzprojekts Block 103 (das "Projekt") durchzuführen. Das Projekt liegt in der kanadischen Provinz Newfoundland and Labrador. Zweck der Studie war eine interne Überprüfung der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA", Preliminary Economic Assessment) zur Bestimmung der künftigen Ausrichtung des Projekts. Die Studie überprüfte frühere auf dem Projekt durchgeführte Arbeiten, einschließlich der Erstellung einer PEA, datiert den 27. Juni 2013, die am 6. August 2013 bei SEDAR unter dem Unternehmensprofil eingereicht wurde.
Die von Hatch Inc. für das Unternehmen durchgeführte Studie wurde nicht als PEA konzipiert und wird in keiner Weise als PEA angesehen und hat nicht die gemäß NI 43-101 (einschließlich NI 43-101F1) erforderliche Form.
Kein Teil der Studie sollte veröffentlicht werden.
Die zurückgezogene Pressemitteilung enthielt die Offenlegung von Informationen aus der Studie, die gemäß NI 43-101 eingeschränkt sind, einschließlich wirtschaftlicher Analysen auf der Grundlage geschlussfolgerter Ressourcen sowie wirtschaftlicher Analysen (einschließlich Kapitalkosten und Betriebskosten), die gemäß NI 43-101 eine eingeschränkte Offenlegung darstellen, es sei denn, dass dies durch eine vorläufige wirtschaftliche Bewertung (d. h. eine "PEA") unterstützt wird, die innerhalb von 45 Tagen nach der ersten Bekanntgabe der Ergebnisse, der Schlussfolgerung und der Empfehlung der PEA eingereicht wurde. Das Unternehmen hat keine PEA durchgeführt und ist daher nicht in der Lage, innerhalb von 45 Tagen nach Bekanntgabe eine PEA einzureichen. Die Leser sollten allen wirtschaftlichen Projektionen und Prognosen, auf die sich das Unternehmen zuvor bezog und die auf der Studie in der zurückgezogenen Pressemitteilung basieren, kein Vertrauen schenken.
Das Unternehmen möchte klarstellen, dass die geschlussfolgerte Ressource von 7,2 Milliarden Tonnen (die "Schätzung aus dem Jahr 2013") mit 29,2 % Gesamteisen und metallurgischen Testergebnissen, die ein projiziertes Eisenkonzentrat von 69,5 % und ein niedriges Abraumverhältnis von 0,4:1 zeigen, vom Unternehmen nicht geändert oder aktualisiert wurde. Das Management ist weiterhin der Ansicht, dass die PEA, die im Auftrag des Unternehmens nach dem Erwerb des Projekts erstellt wurde, zum Zweck der NI 43-101 aktuell ist.
Die PEA war jedoch vorläufiger Art und umfasste geschlussfolgerte Mineralressourcen, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um die wirtschaftlichen Überlegungen zu berücksichtigen, die es ermöglichen würden, sie als Mineralvorräte einzustufen. Es gibt und gab zum Zeitpunkt der PEA keine Gewissheit, dass die vorläufigen wirtschaftlichen Bewertungen realisiert werden.
Die Studie ist eine interne Studie, die niemals zur Veröffentlichung bestimmt war und weder die PEA noch eine in der PEA enthaltene wirtschaftliche Analyse aktualisiert, ändert oder neu formuliert.
Adrian Smith, P. Geo, PEGNL, APEGBC ist gemäß National Instrument 43-101 die qualifizierte Person, die den Inhalt dieser Pressemitteilung überprüft und genehmigt hat.
ÜBER M3 METALS CORP.
M3 Metals Corp. ist ein kanadisches börsennotiertes Unternehmen mit Fokus auf Wertschöpfung für die Aktionäre durch Entdeckungen und strategische Entwicklung von Mineralliegenschaften in Nordamerika. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Unternehmens, www.m3metalscorp.com. Sie können das Unternehmen ebenfalls per E-mail, info@m3metalscorp.com erreichen oder die Investor Relations telefonisch kontaktieren, (604) 669-2279
M3 METALS CORP.
"Adrian Smith"
Adrian Smith, President
M3 Metals Corp.
Suite 2310 - 1177 West Hastings St
Vancouver, BC Canada V6E 2K3
Tel.: (604) 669-2279
Fax: (604) 602-1606
info@m3metalscorp.com
www.m3metalscorp.com
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.