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Almonty Industries: KfW IPEX-Bank hat vorläufige Exportkreditdeckung für Projektfinanzierung der Sangdong-Wolframmine erhalten

24.02.2020  |  IRW-Press
Toronto, 24. Februar 2020 - Almonty Industries Inc. (Almonty oder das Unternehmen) (TSX: AII / OTCQX: ALMTF / Frankfurt: 1MR) freut sich, bekannt zu geben, dass dem Unternehmen mitgeteilt wurde, dass von der OeKB die vorläufige ECA-Deckung zugesagt wurde, die die kürzlich angekündigte verbindliche Zusage für den Projektfinanzierungskredit der KfW IPEX-Bank in Höhe von 76.000.000 US-Dollar absichert. Die Kreditunterlagen werden derzeit ausgearbeitet und im Vorfeld des Abschlusses der Finanzierung vorbereitet.

Lewis Black, Chief Executive Officer von Almonty, meint: Dies war das letzte erforderliche Element, bevor wir die Ausführung der Kreditunterlagen in Angriff nehmen konnten. Gemeinsam mit der kürzlich angekündigten Verlängerung des bestehenden Abnahmevertrags mit 15 Jahren Laufzeit und festgelegter Preisuntergrenze ist das Projekt Sangdong jetzt zweifelsohne das am wettbewerbsfähigsten finanzierte Wolframprojekt in einer ganzen Generation. Damit verfügen wir über die stärkste Ausgangsbasis für die Errichtung und Inbetriebnahme des Projekts. Nach Ansicht des Unternehmens ist mit allen an diesem Projekt beteiligten europäischen und koreanischen Unternehmen - wirklich das Dreamteam der Wolframindustrie - der bestmögliche Start für die Wiedergeburt der weltweit größten Wolframmine gesichert.


Transaktion mit einer nahestehenden Partei

Der Kunde ist eine nahestehende Partei des Unternehmens und hält das wirtschaftliche Eigentum an Wertpapieren von Almonty, die mehr als 10 Prozent der Stimmrechte aller ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere von Almonty darstellen. Dementsprechend wird der Abschluss des geänderten Abnahmevertrages als eine Related Party Transaction im Sinne der kanadischen Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61-101) erachtet.

Der geänderte Abnahmevertrag ist gemäß den Abschnitten 5.5(d) und 5.7(1)(c) von MI 61-101 von den formellen Bewertungs- und Genehmigungsanforderungen durch die Minderheitsaktionäre ausgenommen, da die in dem geänderten Abnahmevertrag vorgesehenen Transaktionen den Verkauf und Kauf von Beständen, die aus persönlichem oder beweglichem Eigentum des Unternehmens bestehen, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens betreffen und der geänderte Abnahmevertrag vom Board of Directors des Unternehmens genehmigt wurde.


Über Almonty

Das Hauptgeschäft von Almonty Industries mit Sitz in Toronto (Kanada) ist der Abbau, die Verarbeitung und der Transport von Wolframkonzentrat aus der Los Santos-Mine in Westspanien und der Panasqueira-Mine in Portugal sowie die Entwicklung der Sangdong-Mine in der Provinz Gangwon (Südkorea) und die Entwicklung des Zinn-/Wolfram-Projekts Valtreixal in Nordwestspanien.

Die Los Santos-Mine wurde von Almonty im September 2011 übernommen. Diese Betriebsstätte, in der Wolframkonzentrat produziert wird, befindet sich in Westspanien, rund 50 Kilometer von Salamanca entfernt. Die Panasqueira-Mine ist seit 1896 eine Produktionsstätte für Wolframkonzentrat und wurde im Januar 2016 übernommen. Sie liegt in Portugal, rund 260 Kilometer nordöstlich von Lissabon.

Die Sangdong-Mine - früher eine der größten Wolframminen der Welt und eine der wenigen langlebigen Wolframlagerstätten mit hochgradiger Mineralisierung außerhalb Chinas - wurde im September 2015 durch den Erwerb sämtlicher Anteile der Woulfe Mining Corp. übernommen. Almonty ist zudem vollständiger Eigentümer des Zinn-Wolframprojekts Valtreixal in Nordwestspanien.

Für nähere Informationen zu Almontys Aktivitäten besuchen Sie bitte www.almonty.com bzw. das Firmenprofil von Almonty auf www.sedar.com.



Weitere Informationen erhalten Sie über:

Almonty Industries Inc.
Lewis Black, Chairman, President und CEO
Telefon: +1 647 438-9766
E-Mail: lewis.black@almonty.com



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Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistungen oder die Erfolge von Almonty wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Dazu zählen ohne Einschränkung auch: spezielle Risiken in Bezug auf Schwankungen beim Preis für Ammoniumparawolframat, von dem sich der Verkaufspreis für Almontys Wolframkonzentrat ableitet; die tatsächlichen Ergebnisse der Bergbau- und Explorationsaktivitäten; umweltbezogene, wirtschaftliche und politische Risiken in den Rechtssystemen, in denen sich die Betriebsstandorte von Almonty befinden; Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Planung; Prognosen und Bewertungen zu Almontys Geschäftstätigkeit; Kredit- und Liquiditätsrisiken; Hedgingrisiken; Wettbewerb in der Bergbaubranche; Risiken im Hinblick auf den Marktpreis der Almonty-Aktien; dass Almonty in der Lage ist, wichtige Führungskräfte zu rekrutieren oder die Dienste von erfahrenen Fachkräften in Anspruch zu nehmen; Risiken im Zusammenhang mit Besitzansprüchen gegenüber Almonty bzw. Rechtsstreitigkeiten zu seinen Betriebsstätten; Risiken in Bezug auf unbekannte Mängel und Beeinträchtigungen; Risiken in Bezug auf eine entsprechende interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung; Risiken in Zusammenhang mit Regierungsvorschriften, wie etwa Umweltvorschriften; Risiken in Zusammenhang mit Almontys internationalen Betriebsstätten; Risiken in Bezug auf die Exploration, Erschließung und den Betrieb von Almontys Wolframminen; dass Almonty in der Lage ist, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten bzw. zu halten; dass Almonty in der Lage ist, die geltenden Gesetze, Vorschriften und Genehmigungsauflagen einzuhalten; der Mangel an geeigneten Infrastruktureinrichtungen und Mitarbeitern für eine ordnungsgemäße Betriebsführung; Unsicherheiten bei der Genauigkeit von Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen bzw. Produktionsschätzungen zu Almontys Betriebsstätten; dass Almonty nicht in der Lage ist, Mineralreserven zu ersetzen bzw. zu erweitern; Unsicherheiten in Bezug auf Besitzansprüche und Rechte der indigenen Bevölkerung an Rohstoffkonzessionen, die sich direkt oder indirekt in Besitz von Almonty befinden; dass Almonty in der Lage ist, ausreichende Finanzmittel zu beschaffen bzw. seine Genehmigungsverfahren, Bauarbeiten, Erschließungs- und Expansionsarbeiten abzuschließen; Herausforderungen in Bezug auf die globale Finanzlage; Risiken in Bezug auf zukünftige Umsätze oder Wertpapieremissionen; Unterschiede in der Auslegung oder Anwendung von Steuergesetzen und -vorschriften bzw. Rechnungsprüfungspraktiken und den Statuten; sowie die Zulassung der Notierung der Aktien von Almonty an der TSX.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, welche die Unternehmensführung für angemessen hält. Dazu zählen unter anderem: dass keine wesentlichen nachteiligen Änderungen des Marktpreises für Ammoniumparawolframat eintreten; dass das Unternehmen dauerhaft in der Lage sein wird, ausreichende Mittel für ausstehende Verpflichtungen haben bzw. aufbringen wird; Erwartungen hinsichtlich der Lösung rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten; keine negativen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen; dass das Unternehmen in der Lage sein wird, bei Bedarf Vertragspartner, Mitarbeiter und Hilfskräfte aus der Region zu angemessenen Bedingungen zu rekrutieren; sowie alle weiteren hier erwähnten Annahmen und Faktoren. Obwohl sich Almonty bemüht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, könnten auch andere Faktoren dazu führen, dass Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Selbst wenn die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen oder im Wesentlichen eintreffen, gibt es keine Gewähr, dass sie die erwarteten Folgen oder Auswirkungen auf Almonty haben werden. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse unterschiedlich ausfallen könnten.

Den Anlegern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Almonty weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Faktoren keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen von Almonty stützen, die zuvor erwähnten Faktoren sowie andere Unsicherheiten und mögliche Ereignisse ausreichend berücksichtigen.

Almonty geht zudem davon aus, dass keine wesentlichen Faktoren wirksam werden, die zu einer Abweichung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Informationen von den tatsächlichen Ergebnissen oder Ereignissen führen würden. Die Liste dieser Faktoren ist allerdings nicht vollständig und unterliegt Änderungen, und es kann daher nicht garantiert werden, dass solche Annahmen mit dem tatsächlichen Ergebnis solcher Faktoren übereinstimmen.

Die Nutzenrealisierung in Zusammenhang mit dem geänderten Abnahmevertrag ist Risikofaktoren unterworfen, die für eine Liefervereinbarung dieser Art typisch sind. Die Risikofaktoren beinhalten, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen zur Lieferung von Wolframkonzentrat im Einklang mit den Bestimmungen des geänderten Abnahmevertrages nachzukommen; die variablen Kosten für den Versand und die Produktion während der Vertragslaufzeit; die Fähigkeit des Kunden, das von Almonty aus der Mine produzierte Wolframkonzentrat zu kaufen, und die anhaltende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden oder seiner Nachfolger während der Laufzeit des geänderten Abnahmevertrages. Angesichts dieser Risiken gibt es schlussendlich keine Garantie dafür, dass das Unternehmen die gemäß den Bestimmungen des geänderten Abnahmevertrages vorgesehenen Einnahmen realisieren wird.

DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN INFORMATIONEN IN DIESER PRESSEMELDUNG SPIEGELN DIE ERWARTUNGEN VON ALMONTY ZUM ZEITPUNKT DER VERÖFFENTLICHUNG DIESER PRESSEMELDUNG WIDER UND KÖNNEN SICH DAHER NACH DIESEM DATUM ÄNDERN. DIE LESER DÜRFEN SOLCHE ZUKUNFTSGERICHTETEN INFORMATIONEN NICHT ÜBERBEWERTEN UND SOLLTEN SICH AB EINEM ANDEREN ZEITPUNKT NICHT AUF DIESE AUSSAGEN VERLASSEN. AUCH WENN ALMONTY DIES IN ERWÄGUNG ZIEHEN KÖNNTE, IST - AUSSERHALB DER GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN - ZU KEINEM ZEITPUNKT EINE AKTUALISIERUNG DIESER INFORMATIONEN VORGESEHEN.

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