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First Majestic Silver Corp. erneuert sein Aktienrückkaufprogramm

18.03.2020  |  IRW-Press
First Majestic Silver Corp. (First Majestic oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Board of Directors des Unternehmens die Verlängerung seines Aktienrückkaufprogramms (der Aktienrückkauf) genehmigt hat. Der Rückkauf wird in den nächsten 12 Monaten in Form einer sogenannten Normal Course Issuer Bid (NCIB) im freien Markt der Toronto Stock Exchange (TSX) oder über alternative Marktplätze in Kanada durchgeführt. Im Rahmen des Aktienrückkaufs plant das Unternehmen den Rückkauf von bis zu 10.000.000 Stammaktien des Unternehmens. Diese Menge entspricht 4,77 % der insgesamt 209.822.976 ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens per 13. März 2020.

Um den Aktienrückkauf durchführen zu können, hat die Börsenaufsicht der TSX die Absichtserklärung von First Majestic zur Durchführung einer Normal Course Issuer Bid (NCIB) genehmigt. In dieser Absichtserklärung ist festgelegt, dass First Majestic innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der am 21. März 2020 beginnt und spätestens am 20. März 2021 endet, bis zu 10.000.000 Stammaktien über die Einrichtungen der Börse TSX sowie über alternative Marktplätze in Kanada rückkaufen kann.

Im Einklang mit den Bestimmungen der TSX werden die vom Unternehmen getätigten Tageskäufe an der TSX eine Menge von 198.009 Stammaktien bzw. 25 % des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens von 792.037 First Majestic-Stammaktien, das an der TSX in den sechs Kalendermonaten vor dem Annahmedatum der ursprünglichen Absichtserklärung erreicht wurde, nicht überschreiten. Diese Vorgangsweise erfolgt vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen.

Über seine vorhergehende Normal Course Issuer Bid tätigte das Unternehmen einen Rückkauf von insgesamt 275.000 Aktien. Die Tilgung erfolgt zu einem volumengewichteten Durchschnittspreis von 8,56 CAD per 17. März 2020. Im Rahmen dieser vorhergehenden Normal Course Issuer Bid, die am 21. März 2019 begann und am 20. März 2020 endet, erhielt das Unternehmen die Genehmigung für den Ankauf von bis zu 5.000.000 Stammaktien.

First Majestic wird die Stammaktien ausschließlich über den freien Markt rückkaufen. Das Unternehmen wird für die Stammaktien den üblichen Marktpreis der Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs bezahlen. Alle im Rahmen des Aktienrückkaufs angekauften Stammaktien werden getilgt.

Das Unternehmen ist der Ansicht, dass der Kurswert seiner Stammaktien am Markt den Wert, welcher der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seinen zukünftigen Geschäftsprognosen zugrunde liegt, von Zeit zu Zeit nicht vollständig widerspiegelt. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass zu solchen Zeiten der Ankauf von Stammaktien im besten Interesse des Unternehmens wäre. Von solchen Ankäufen werden erwartungsgemäß alle verbleibenden Aktionäre profitieren, weil sich deren Aktienbeteiligung am Unternehmen dadurch erhöht.


Über das Unternehmen

First Majestic ist ein Bergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent auf die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen konzentriert. Das Unternehmen besitzt und betreibt die Silber-Gold-Mine San Dimas, die Silber-Gold-Mine Santa Elena und die Silbermine La Encantada. Die Produktion in diesen Minen soll 2020 zwischen 11,8 und 13,2 Unzen Silber bzw. 21,5 und 24,0 Millionen Unzen Silberäquivalent liegen.

WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.


First Majestic Silver Corp.

Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEO



Suite 1800 - 925 West Georgia Street
Vancouver, B.C., Kanada V6C 3L2
Telefon: (604) 688-3033 Fax: (604) 639-8873
Gebührenfreie Rufnummer: 1-866-529-2807
Website: www.firstmajestic.com
E-Mail: info@firstmajestic.com



BESONDERE ANMERKUNG ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN INFORMATIONEN: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über zukunftsgerichteten Informationen im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 bzw. der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Bei Verwendung in dieser Pressemitteilung kennzeichnen die Wörter antizipieren, glauben, schätzen, erwarten, Ziel, planen, prognostizieren, können, Zeitplan und ähnliche Begriffe oder Ausdrücke zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen beziehen sich unter anderem auf die Annahme und den Kauf von Aktien im Rahmen des Normal Course Issuer Bid des Unternehmens.

Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die, obwohl sie vom Unternehmen als angemessen erachtet werden, von Natur aus signifikanten geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen ausgedrückt oder impliziert sind oder sein können, und das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen vorgenommen, die auf vielen dieser Faktoren basieren oder damit in Zusammenhang stehen. Zu diesen Faktoren gehören, ohne Einschränkung: Schwankungen des Marktpreises der Aktien des Unternehmens; Schwankungen auf den Devisenmärkten (wie z.B. der kanadische Dollar und der mexikanische Peso gegenüber dem US-Dollar); und der Cashflow des Unternehmens und die Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsmöglichkeiten; und die Faktoren, die unter der Überschrift Risk Factors im Jahresinformationsformular des Unternehmens unter der Überschrift Risks Relating to First Majestics Business aufgeführt sind.

Investoren werden davor gewarnt, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen mit einer unangemessenen Verlässlichkeit zu versehen. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie vorhergesehen, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen der Annahmen oder Umstände bzw. andere Ereignisse, die solche Aussagen oder Informationen beeinflussen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies wird vom geltenden Recht gefordert.

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