Sibanye-Stillwater veröffentlicht jährliche Berichtsreihe, Unterlagen zur Hautpversammlung und No Change Statement
Der zusammengefasste Finanzbericht einschließlich der Ankündigung der Hauptversammlung an die Aktionäre wird heute verschickt. Die Rechnungsprüfer der Gruppe, EY, haben die Konzern- und Unternehmensabschlüsse für 2019 geprüft, und ihr uneingeschränkter Prüfungsbericht liegt in den Büros der Gruppe zur Einsichtnahme aus. Die Informationen, die zuvor in den am 19. Februar 2020 veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen veröffentlicht wurden, haben sich nicht geändert.
Die Gruppe wird ihren Jahresbericht auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr zu gegebener Zeit auch bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen.
Bekanntmachung der Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft (AGM) für das am 31. Dezember 2019 endende Jahr wird vollständig auf elektronischem Wege abgehalten, am 26. Mai 2020 um 09:00 Uhr (CAT), indem Sie den unten stehenden Link verwenden und den entsprechenden Aufforderungen folgen: https://bit.ly/39st1Ms
Der Grund für die Abhaltung der Hauptversammlung ausschließlich auf elektronischem Wege ist die Folge des Ausbruchs des COVID-19-Virus und der daraus resultierenden gesundheitlich distanzierenden imperativen, rechtlichen Einschränkungen und offiziellen Ratschläge zu Versammlungen und Bewegungen.
Bitte beachten Sie, dass im Sinne von Abschnitt 63(1) des Companies Act, 71 von 2008, die Teilnehmer der Hauptversammlung (einschließlich der Stimmrechtsvertreter) sich ausweisen müssen, bevor sie berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen oder abzustimmen, wie in dieser Mitteilung ausführlicher dargelegt wird. Zu den akzeptierten Ausweisdokumenten gehören beglaubigte Kopien von gültigen Ausweisdokumenten, Führerscheinen und Reisepässen.
Die Jahreshauptversammlung führt die Geschäfte wie in der Einberufung zur Versammlung angegeben, eine Kopie davon ist unter http://reports.sibanyestillwater.com/ zu finden.
In Bezug auf Abschnitt 59(1)(a) und (b) des Gesetzes der Stichtag für die Bestimmung, auf den die Aktionäre Anspruch haben:
- die Benachrichtigung über die Jahreshauptversammlung (muss im Wertpapierregister der Gesellschaft registriert sein, um eine Benachrichtigung über die Jahreshauptversammlung zu erhalten) war Freitag, 17. April 2020
- Der 15. Mai 2020 ist der 15. Mai 2020 (das Datum, an dem ein Aktionär im Wertpapierregister des Unternehmens eingetragen sein muss, um an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen zu können). Der letzte Handelstag, an dem ein Aktionär stimmberechtigt ist, ist Dienstag, der 12. Mai 2020.
Ansprechpartner Investor Relations:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Sponsor: J.P. Morgan Equities Südafrika Proprietary Limited
Sibanye-Stillwater
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Die Informationen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Ltd. ("Sibanye-Stillwater" oder die "Gruppe"), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln.
Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch Wörter wie "wird", "Prognose", "Potenzial", "schätzen", "erwarten" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen.
Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Schuldenposition und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, sowie die geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und Ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzen und andere Kosteneinsparungen in Verbindung mit vergangenen, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion beim Blitz-Projekt zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold-, Platinmetall- und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken, einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen wegen Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe von Sibanye-Stillwater sowie die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten wie des Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu den potenziellen Risiken und Unsicherheiten, die die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von der Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).