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Rubicon Minerals Corp. stellt zeitweise den Mahlbetrieb ein

06.10.2015  |  Marketwire
Untertage-Arbeiten werden während der Erstellung der Teststrossen fortgesetzt

TORONTO, ONTARIO - (Marketwired - Oct 5, 2015) - Die Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX)(NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") wurde am 30. September 2015 vom Ministerium für Umwelt und Klimawandel ("MOECC") der kanadischen Provinz Ontario angewiesen, den Mahlbetrieb in seinem Phoenix-Goldprojekt (das "Projekt") vorübergehend einzustellen, um erhöhte Ammoniakwerte zu korrigieren sowie die Ableitung von ausreichend Wasser aus der Anlage zur Abraumaufbereitung ("TMF" - Tailings Management Facility) und die Erweiterung der TMF im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplans umzusetzen. Die ursprüngliche Behördenanweisung ging am 8. September 2015 ein und forderte Rubicon auf, ein neues vorläufiges und ein permanentes System zur Ammoniakbehandlung für das Abwasser in der TMF in Auftrag zu geben und einen Teil des aufbereiteten Abwassers abzuleiten. Daneben wurde Rubicon angewiesen, weiteren Verpflichtungen im operativen Bereich und in der Berichterstattung nachzukommen, darunter der Bau von Erweiterungen bzw. Verbesserungen an der TMF. Die ursprüngliche Behördenanweisung wurde vom MOECC am 14., 18. und 30. September 2015 ergänzt, um dem Unternehmen ausreichend Zeit für die Erweiterung seiner Anlagen und die Ableitung aufbereiteten Abwassers zu geben.

Das Unternehmen hat bereits alternative Technologien zum Einsatz gebracht, um das Problem der Ammoniakwerte in der TMF zu beheben. Zudem konnte Rubicon auch bereits Fortschritte bei der Abwasseraufbereitung verzeichnen und ist sich sicher, den Mahlbetrieb zeitnah wieder aufnehmen zu können. Rubicon leitete am 30. September 2015 schon ein erstes Volumen aufbereiteten Abwassers ab.

Derzeit werden die Bauarbeiten, Untertage-Erschließung und Erstellung der Teststrossen zügig vorangetrieben.

"Die Firmenleitung und der Vorstand von Rubicon nehmen diese Sachverhalte sehr ernst und fühlen sich einem Firmenbetrieb unter Einhaltung der anspruchvollsten Umweltstandards verpflichtet", betonte Michael Winship, Interim-President und CEO von Rubicon. "Wir haben Fortschritte gemacht bei der Behandlung der hohen Ammoniakwerte im Abwasser und haben die zeitnahe Behebung dieser Probleme zu unserer Priorität gemacht. Die Untertage-Arbeiten werden indessen ohne Unterbrechung weitergeführt und wir hoffen, dass wir den Mahlbetrieb nach Erfüllung aller Auflagen des MOECC in Kürze wieder aufnehmen können."


Erste Anordnung - 8. September 2015

Am 8. September 2015 erteilte das MOECC eine sogenannte "Director's Order" an Rubicon (die "Anordnung vom 8. September 2015"), die folgende zentrale Anforderungen an Rubicon stellte:

1) Auftragerteilung und Implementierung eines neuen vorläufigen Systems zur Ammoniakbehandlung, damit bis zum 30. November 2015 insgesamt 140.000 m3 an aufbereitetem Abwasser von der TMF in die Umwelt abgeleitet werden können.

2) Beantragung einer Genehmigung für ein neues permanentes System zur Ammoniakbehandlung sowie Auftragerteilung, Installierung und Inbetriebnahme bis zum 1. April 2016.

3) Bau des Nord-Ost-Dammes, eine Erweiterung der aktuellen TMF, für das Projekt bis zum 15. November 2015.

4) Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Kontrolle von Abfluss und Sicherstellung, dass der maximale Betriebswasserspiegel der TMF nicht überschritten wird.

5) Einreichen verschiedener regelmäßiger Kontrollanalysen, Berichte und Studien beim MOECC.

Die Anordnung vom 8. September 2015 wurde zweimal geändert, um den Stichtag für den Beginn der Abwasserableitung gemäß Punkt 1 anzupassen.


Geänderte Fassung der Anordnung - 30. September 2015

Am 30. September 2015 wurde vom Direktor eine dritte Anweisung erteilt ("Geänderte Anweisung Nr. 3"), deren wichtigsten Bestimmungen die Anordnung vom 8. September 2015 wie folgt änderten:

1) Genehmigung für Rubicon, mit der Ableitung von 140.000 m3 behandelten Abwassers am 30. September 2015 zu beginnen.

2) Aufforderung zur Einreichung eines Berichts bis zum 9. Oktober 2015, der verschiedene Aktualisierungen und ingenieurtechnische Gutachten enthält.

3) Einstellung der Weiterleitung von Abwasser aus der Mahlanlage zur TMF, bis Rubicon das MOECC von seinen Fortschritten in der Umsetzung der Auflagen zur Ammoniakbehandlung überzeugen kann.


Zusammenfassung: Auswirkungen der Anordnungen

Der Netto-Effekt dieser Anordnungen besteht darin, dass der Mahlbetrieb und die Weiterleitung von Abwasser aus der Mahlanlage zur TMF zeitweise eingestellt wird, bis ein provisorisches System zur Ammoniakbehandlung in Betrieb genommen wurde, sich als wirkungsvoll bewährt hat und die Anforderungen des MOECC zufriedenstellend erfüllt. Diese Maßnahme wird laut aktueller Einschätzung unserer technischen Berater zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Die technischen Berater des Unternehmens untersuchen auch die Wasserbilanz der TMF und es besteht die Möglichkeit, dass die erforderliche Ableitung von behandeltem Abwasser ein deutlich niedrigeres Volumen haben wird als die geschätzten 140.000 m3, da es - neben anderen Faktoren - in den letzten Monaten wenig geregnet hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, die entsprechende Ableitung von behandeltem Abwasser bis spätestens zum 30. November 2015 vorzunehmen. Rubicon wird weitere aktualisierte Mitteilungen zum Fortschritt dieser Maßnahmen veröffentlichen.

Untertage-Arbeiten und Erstellung der Teststrosse werden ohne Unterbrechung fortgeführt.

Sämtlich Aktivitäten im Bereich Untertage-Erschließung, Bau und Erstellung von Teststrossen werden während der Unterbrechung des Mahlwerks fortgeführt. Mineralisiertes Material aus den Teststrossen wird übertage gelagert, bis der Mahlbetrieb wieder aufgenommen wird. Die Erschließungs- und Bauarbeiten untertage werden fortgesetzt und das Unternehmen wird in den kommenden Wochen aktualisierte Projektdaten vorlegen, die u.a. die Ergebnisse der Teststrossen enthalten.


Rubicon Minerals Corp.

Michael Winship
Interim-President und Chief Executive Officer



Kontakt:

Rubicon Minerals Corp.
Allan Candelario
Vice President, Investorbeziehungen
+1 (416) 766-2804
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com



Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und weitere Warnhinweise

Zukunftsorientierte Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" und als "zukunftsgerichtete Informationen" (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet) im Sinne der Bestimmungen in den kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen gelten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen über den Zeitplan für die Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage des Projekts, den Zeitplan für das Ableiten des behandelten Klärschlamms, den Zeitplan für den Bau des Nord-Ost-Dammes, die geschätzte Dauer der Unterbrechung des Mahlbetriebs, den Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen zur Kontrolle der Abflussmenge und der Sicherstellung der Einhaltung des maximalen Betriebswasserspiegels für TMF, den Zeitplan für die Einreichung von Berichten, Studien und anderen Dokumenten beim MOECC, die erwartete Aufbereitungskapazität hinsichtlich des gelagerten und mineralisierten Materials, den erwarteten Zeitplan hinsichtlich der Veröffentlichung der abgeglichenen Ergebnisse der Teststrosse und sonstiger operativer Informationen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen unter anderem auf folgenden Annahmen: die Nachfrage nach Goldlagerstätten wird sich wie prognostiziert entwickeln, der Goldpreis bleibt auf einer Höhe, die eine Wirtschaftlichkeit des Phoenix-Goldprojekts gewährleistet; die Pläne zum Betrieb und Kapital werden nicht durch Probleme gestört, wie z.B. mechanische Ausfälle, Stromausfälle, Arbeitnehmerunruhen oder widrige Witterungsbedingungen; Rubicon hält seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts ein; Rubicon wird weiterhin in der Lage sein, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten; die Schätzung zur Erzlagerstätte, die in der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung ("PEA") mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), realisiert sich; und es treten keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auf.

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In dieser Pressemitteilung werden die Begriffe "gemessene", "angedeutete" und "vermutete Mineralressourcen" verwendet. Das Unternehmen weist Investoren aus den USA darauf hin, dass diese Begriffe von den 'Canadian Securities Administrators' anerkannt und verlangt werden, jedoch von der US-Börsenaufsicht SEC nicht anerkannt werden. Die Schätzungen zu "gemessenen", "angedeuteten" und "vermuteten" Mineralressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu sicheren oder wahrscheinlichen Reserven. Die Schätzungen zu "vermuteten" Ressourcen sind hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit ihrer Erschließung mit deutlich größerer Unsicherheit behaftet als Schätzungen zu anderen Ressourcenkategorien. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil der "gemessenen", "vermuteten" oder "angedeuteten" Mineralressourcen in eine höhere Kategorie eingestuft werden können.

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Mineralressourcen

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Qualifizierte Personen

Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Bill Shand (P.Eng.), Vice President für operativen Betrieb, und Howard Bird (B.Sc., Hons., P.Geo.), Vice President für Exploration, durchgelesen und genehmigt. Beide sind 'qualifizierte Personen' gemäß NI 43-101.

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