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Great Atlantic beginnt im Kupfer-Kobalt-Nickel-Zink-Goldkonzessionsgebiet Mascarene mit 4. Bohrung

15.03.2021  |  IRW-Press
Great Atlantic will mindestens 300 Meter tief in eine noch nicht erkundete magnetische Anomalie vordringen

VANCOUVER, 15. März 2021 - Great Atlantic Resources Corp. (TSXV.GR) (das Unternehmen oder Great Atlantic) freut sich bekannt zu geben, dass im Rahmen des ersten Diamantbohrprogramms im unternehmenseigenen Konzessionsgebiet Mascarene im Südwesten der kanadischen Provinz New Brunswick mittlerweile die dritte Bohrung abgeschlossen und nunmehr die vierte Bohrung eingeleitet wurde. Die vierte Bohrung wird im Bereich einer noch nicht erkundeten magnetischen Anomalie im östlichen Teil des Konzessionsgebiets niedergebracht. Die vierte Bohrung reicht im Vergleich zu den ersten drei Bohrlöchern tiefer in den Untergrund und ist mindestens 300 Meter lang.

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Das Bohrprogramm wird sich auf den östlichen Bereich des Konzessionsgebiets konzentrieren, wobei die Untersuchungen innerhalb und im Nahbereich eines breiten, stark magnetischen Trends (der während eines im Jahr 2001 von der Regierung durchgeführten geophysikalischen Magnetfeldmessflugs ermittelt wurde) sowie in einem Gebiet mit anomalen Gesteinsproben stattfinden werden.

Gesteinsproben, die von Great Atlantic während des Jahres 2020 aus diesem Bereich gewonnen wurden, lieferten hoch anomale Zinkwerte und anomale Kupfer- und Goldwerte.

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Drei Löcher (MA21-1 bis MA21-3) wurden während des aktuellen Bohrprogramms bereits fertiggestellt. Eine vierte Bohrung wurde soeben eingeleitet (MA21-4). In diesem Loch soll eine ausgeprägte magnetische Anomalie erkundet werden, die im Jahr 2001 bei einem von der Regierung absolvierten geophysikalischen Messflug entdeckt worden war. Dieses Loch wird in einem steilen Winkel (80 Grad im Einfallen) in annähernd südwestlicher Ausrichtung in die Anomalie getrieben. Es reicht im Vergleich zu den bereits absolvierten Löchern tiefer in den Untergrund und hat eine Mindestlänge von 300 Meter. Diese magnetische Anomalie wurde noch nie zuvor anhand von Bohrungen erkundet.

Im dritten abgeschlossenen Bohrloch (MA21-2) wurde der Bereich unterhalb eines zinkführenden Aufschlusses untersucht; gleichzeitig wurde der Ausläufer einer zinkführenden Zone mit einer Kernlänge von 5,2 Metern, die in Bohrloch MA21-1 durchschnitten worden war, näher erkundet (siehe Pressemitteilung des Unternehmens vom 9. März 2021). Stichproben aus dem Gestein, die während des Jahres 2020 aus dem Aufschluss gewonnen wurden, lieferten hoch anomale Zinkwerte von 5800 ppm und 7810 ppm. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bohrloch MA21-2 erst nach dem Bohrloch MA21-3 fertiggestellt wurde. Bohrloch MA21-2 wurde rund 70 Meter westlich von Bohrloch MA21-1 niedergebracht. In Bohrloch MA21-2 wurden nur Spuren einer Zinkmineralisierung durchteuft. Stellenweise wurden in diesem Loch schmale Erzgänge mit Pyritmineralisierung durchörtert, die beprobt und analysiert werden müssen. Das Bohrkernmaterial aus den bis dato fertiggestellten Bohrlöchern wird von einem Geologen protokolliert und Proben daraus gewonnen. Die Proben werden an ein zertifiziertes Labor zur Gold- und Mehrelementanalyse übergeben.

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Gold-, Silber-, Kupfer-, Nickel-, Kobalt- und/oder Zinkmineralisierungen werden stellenweise innerhalb und/oder im Nahbereich des stark magnetischen Trends, der das Grundstück durchquert, beobachtet. Dazu zählen zwei Erzvorkommen mit historischen Abbaustätten (die Mine Oliver Cameron und die Mine Wheal Louisiana) und ein Bereich innerhalb eines kleinen Steinbruchs, der als North Pit bezeichnet wird. Die Unternehmensführung von Great Atlantic nimmt an, dass dieser stark magnetische Trend mit (einer) verborgenen mafischen Intrusion(en) in Verbindung steht und ein mögliches Ziel für Kupfer-Nickel-Kobalt-Lagerstätten mit mafischen Intrusionen darstellt. Eine Gesteinsprobe, die 2020 aus einem Gesteinshaufen der Abbaustätte bei Wheal Louisiana entnommen wurde, enthielt 6,19 % Kupfer und 0,40 g/t Gold (siehe Pressemeldung des Unternehmens vom 3. März 2021). Proben aus Geröll, die während des Jahres 2018 aus den Abbaustätten bei Oliver Cameron gewonnen wurden, enthielten bis zu 5,02 % Kupfer und 2,0 g/t Gold (siehe Pressemeldung des Unternehmens vom 17. Oktober 2018).

Das Konzessionsgebiet Mascarene umfasst eine Grundfläche von rund 2.080 Hektar und liegt rund 6 Kilometer südwestlich der Stadt Saint George. Mascarene ist über asphaltierte Provinzstraßen, die quer durch das Konzessionsgebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zum Konzessionsgebiet verlaufen, bestens erreichbar.

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David Martin, P.Geo., VP Exploration von Great Atlantic, ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.


Für das Board of Directors:

Christopher R Anderson, President, CEO & Director

Christopher R. Anderson: Always be positive, strive for solutions, and never give up

604-488-3900 - Direktwahl
Investor Relations:
Tel. 604-488-3900


Über Great Atlantic Resources Corp.:

Great Atlantic Resources Corp. ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, das sich in erster Linie auf die Entdeckung und Erschließung von Rohstoffprojekten im ressourcenreichen, unabhängigen und risikoarmen Gebiet von Atlantik-Kanada, eine der führenden Bergbauregionen der Welt. Great Atlantic beschäftigt sich derzeit intensiv mit dem Aufbau des Unternehmens anhand eines Projektgenerierungsmodells und konzentriert sich dabei auf die wichtigsten Rohstoffe des Planeten, die vor allem in Atlantik-Kanada besonders häufig vorkommen: Antimon, Wolfram und Gold.

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Great Atlantic Resource Corp
888 Dunsmuir Street - Suite 888, Vancouver, B.C., V6C 3K4



Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen zu betrachten sind. Sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen - mit Ausnahme von historischen Fakten -, die sich auf zukünftige Explorationsbohrungen, Explorationsaktivitäten und andere vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen, sind die Aussagen nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen. Die eigentlichen Ergebnisse oder Entwicklungen könnten wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Zu den Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Erwartungen abweichen könnten, gehören Gewinnungs- und Explorationserfolge, die anhaltende Verfügbarkeit von Finanzmitteln und allgemeine Wirtschafts-, Markt- und Geschäftsbedingungen.

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