Sibanye nimmt Konsultationsverfahren gemäß Section 189 im Hinblick auf die Realisierung von Synergieeffekten bei den Platinbetrieben auf
Dieses Verfahren könnte zur Entlassung von etwa 330 Angestellten führen. Dies liegt im Rahmen der Entscheidung des Kartellgerichts, mit der es die Übernahmen von Aquarius Platinum Ltd. und der Betriebsstätte Rustenburg im März 2016 genehmigte. Im Anschluss an die Konsultation mit Arbeitnehmervertretern und betroffenen Mitarbeitern wird eine endgültige Entscheidung gefällt werden.
2016 verwies Sibanye auf rund 800 Millionen Rand aus Kost- und Betriebsynergieeffekten, die zwischen den Betriebsstätten Kroondal und Rustenburg realisiert werden müssen, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Der Abbau der mehrfachen Gemeinkosten und Doppelstrukturen ist ein entscheidender erster Schritt in der Realisierung dieser Synergieeffekte.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen zukunftsgerichtete Aussagen gemäß Section 27A des US Securities Act von 1933 und Section 21E des US Securities Exchange Act von 1934 dar.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen schließen unter anderem jene hinsichtlich Sibanyes zukünftiger Geschäftsaussichten, Einnahmen und Gewinne ein, wo immer sie in diesem Dokument erwähnt werden. Die Anlagen zu diesem Dokument sind zwangsläufig Schätzungen, die das beste Wissen der Geschäftsleitung und Directors von Sibanye reflektieren und eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken und Unsicherheiten enthalten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, die Leistungen oder Erfolge des Konzerns wesentlich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen unterscheiden. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich jener in diesem Dokument. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Schätzungen oder Prognosen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, schließen ohne Einschränkung ein: wirtschaftliche, geschäftliche, politische und soziale Gegebenheiten in Südafrika, Simbabwe und anderswo; Änderungen der Annahmen, die Sibanyes Schätzungen der aktuellen Mineralreserven und Ressourcen zugrunde liegen; die Fähigkeit die erwarteten Wirtschaftlichkeiten und andere Kosteneinsparungen in Verbindung mit früheren und zukünftigen Akquisitionen sowie in laufenden Betrieben zu erzielen. Die Fähigkeit von Sibanye erworbene Unternehmen und Betriebe (sowohl in der Goldbergbaubranche als auch anderswo) erfolgreich in ihre bestehenden Geschäfte zu integrieren; der Erfolg von Sibanyes Geschäftsstrategie sowie Explorations- und Entwicklungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye, den Anforderungen einer nachhaltigen Unternehmensführung nachzukommen; Änderungen der Marktpreise für Gold, Metalle der Platingruppe(PGMs) und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren in Verbindung mit dem untertägigen und übertägigen Gold-, PGM- und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen; die Verfügbarkeit, Konditionen und Verwendung von Kapital oder Darlehen; Änderungen maßgeblicher gesetzlicher Bestimmungen, besonders Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen und neue Gesetze, die das Wasser, den Bergbau, Mineralrechte und Geschäftseigentümerschaft betreffen, einschließlich etwaige Interpretationen dieser, die der Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein könnten; das Ergebnis und die Folge von etwaigen möglichen oder anhängiger Gerichtsverfahren oder regulatorischer Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsprobleme; Unterbrechungen der Energieversorgung, Auflagen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Steigerungen der Produktionskosten; Schwankungen der Wechselkurse, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische Geldpolitik; temporäre Bergwerksstilllegungen aus Sicherheitsgründen und nicht planmäßiger Wartungsarbeiten; Sibanyes Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch geschultes Personal einzustellen und an sich zu binden sowie seine Fähigkeit, eine ausreichende Repräsentation der in der Vergangenheit benachteiligten Südafrikaner in ihrer Geschäftsleitung zu erreichen; Versagen von Sibanyes Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit von Sibanyes Versicherungsschutz; etwaige gesellschaftliche Unruhen, Krankheit oder natürliche oder durch Menschen verursachte Katastrophen in nicht genehmigten Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe Sibanyes; und die Auswirkung von HIV, Tuberkulose und anderer ansteckenden Krankheiten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind nur zum Datum dieses Dokuments gültig.
Der Konzern ist nicht verpflichtet, etwaige zukunftsgerichtete Informationen öffentlich auf den neuesten Stand zu bringen oder auf andere Weise zu korrigieren, um dem Eintreten von Ereignissen oder Umständen bzw. unerwarteten Ereignissen nach Datum dieses Dokuments Rechnung zu tragen.
Kontakt
James Wellsted, Head of Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel.: +27 83 453 4014
james.wellsted@sibanyegold.co.za
In Europa: Jochen Staiger
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