Hawkmoon Resources beauftragt Unternehmen mit Diamantbohrungen für das Sommerbohrprogramm
Das Konzessionsgebiet Wilson liegt im Township Verneuil fünfzehn Kilometer östlich der Stadt Lebel-sur-Quévillon, Quebec. Die Stadt Val dOr liegt rund 150 Kilometer südwestlich.
Herr Branden Haynes, President von Hawkmoon, sagt: Wir freuen uns, ein so erfahrenes und anerkanntes Diamantbohrunternehmen für Hawkmoons erstes Bohrprogramm auf unserem Konzessionsgebiet Wilson gefunden zu haben. Sobald wir die Bohrgenehmigung erhalten haben und der Bohrer verfügbar ist, freuen wir uns, bis Mitte Juli das erste Bohrloch zu beginnen.
Über Hawkmoon Resources
Hawkmoon hat vor Kurzem seine Börsenzulassung erhalten. Das Hauptaugenmerk des Unternehmens ist auf seine zwei Goldprojekte in Quebec gerichtet, die im Grünsteingürtel Abitibi - einer der weltweit größten Goldlagerstätten - liegen. Beide Goldprojekte sind an von der Regierung unterhaltene Straßen angeschlossen und befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander östlich der Ortschaft Lebel sur Quévillon.
Qualifizierter Sachverständiger
Die Fachinformationen in dieser Pressemeldung wurden von Thomas Clarke, P.Geo., Pr.Sci.Nat., geprüft und genehmigt. Herr Clarke ist ein qualifizierter Sachverständiger (Qualified Person) im Sinne von NI 43-101 sowie ein Director und Vice President of Exploration von Hawkmoon.
FÜR DAS BOARD Hawkmoon Resources Corp.
Branden Haynes
Branden Haynes, Chief Executive Officer
Nähere Informationen erhalten Sie über Branden Haynes, Chief Executive Officer und Director, per E-Mail an branden@hawkmoonresources.com oder telefonisch unter der Rufnummer 604-817-1595.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemeldung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. Die Verwendung von Wörtern wie erwartete, prognostizierte, verfolgt, Pläne und ähnlichen Ausdrücken dient der Kenntlichmachung von zukunftsgerichteten Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten Aussagen über: das Sommerbohrprogramm des Unternehmens auf dem Grundstück Wilson sowie den Zeitplan und den Umfang desselben. Die zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Mitteilung und das Unternehmen lehnt jegliche Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen ab, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht von den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird.
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