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Bancroft Uranium bekennt sich zu Umweltschutzgrundsätzen

02.06.2008  |  IRW-Press
Scottsdale, AZ, 2. Juni 2008 - Bancroft Uranium Inc. (OTCBB: BCFT) (“Bancroft“ oder die “Gesellschaft“) möchte die Öffentlichkeit heute von ihrem überzeugten, anhaltenden Engagement für ökologische Grundsätze, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, die Öffentlichkeit und für den Umweltschutz im Allgemeinen informieren.

Nach Meinung von Bancroft ist die emissionsfreie Stromerzeugung durch Kernkraft die einzige Energieform der Zukunft, die - kurzfristig gesehen - signifikant positive Auswirkungen im Sinne einer Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und somit einer Eindämmung des Kohlenstoffausstoßes mit entsprechend günstigen Folgen für den Klimawandel haben kann.

In Zukunft wäre Bancroft für den Fall einer Produktionsentscheidung substanziellen Umweltschutzvorschriften unterworfen und müsste diese einhalten. Nationale Regulierungsbehörde in Kanada ist die Canadian Nuclear Safety Commission und als relevante Vorschriften der Bundes- und Provinzbehörden sind etwa das kanadische Umweltschutzgesetz (Canadian Environmental Protection Act), das Fischereigesetz (Fisheries Act), das Umweltmanagement und Umweltschutzgesetz (Environmental Management and Protection Act), die Clean Air Regulations sowie die Mineral Industry Environmental Protection Regulations einzuhalten, um nur einige wenige zu nennen.

Außerdem schreibt das Bergbaugesetz nun als direkte Reaktion auf vergangene Praktiken vor, dass die Betreiberfirmen das durch den Bergbau beeinträchtigte Land wieder kulturfähig machen müssen. Bancroft wird daher in Zukunft gezwungen sein, im Zuge der firmeneigenen Umweltstudie (Environmental Impact Study), die in die Anträge auf Erteilung von Abbaulizenzen von Bancroft einfließt, Rekultivierungs- und Stilllegungspläne auszuweisen. Außerdem muss die Gesellschaft zur Sicherstellung der Rekultivierung aller öffentlichen und privaten Grundstücke eine Bürgschaft beibringen.

Was die Sicherheit unserer Arbeitnehmer angeht, so schreibt Bancroft allen Mitarbeitern am Projektstandort Monmouth das Mitführen von Dosimetern vor, die auch regelmäßig überprüft werden. Überdies wird ein routinemäßiges Monitoring von Luftgüte, Staubbelastung und Oberflächenbeschaffenheit eingeführt. Sollte das Monmouth-Projekt in Produktion gehen, kommt dort ein auf Schwerkraft beruhendes Trennungsverfahren mit geschlossenem Wasserkreislauf zur Anwendung. Dieses Wasser wird recycelt, neuerlich verwendet und gründlich gereinigt. Metallurgische Untersuchungen haben ergeben, dass bereits in einem ersten einfachen, gravitätsbasierenden Schritt 91,4% des U3O8 eliminiert werden können. In diesem Verfahren ist kein Einsatz gefährlicher Chemikalien vorgesehen.

Die Gesellschaft möchte überdies eine ISO-Zertifizierung gemäß dem ISO Standard 14001 für Umweltmanagementsysteme beantragen. Insgesamt ist man bei Bancroft überzeugt, dass das Unternehmen jedenfalls in der Lage ist, einen Bergbaubetrieb auf absolut sichere und nachhaltige Weise so zu führen, so dass er den Standardpraktiken des Umweltschutzes entspricht. Für öffentliche und Medien-Anfragen bezüglich des Monmouth-Uran-Projektes kontaktieren Sie bitte Greenspirit Strategies unter 1-877-54 GREEN oder 1-877-544-7336. Für die Aktionäre und Anlegerinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Abteilung für Anleger-Beziehungen unter 1-866-860-2995


Über Bancroft Uranium Inc. (OTCBB: BCFT)

Bancroft Uranium Inc. ist ein Explorationsunternehmen, das beabsichtigt, Uran-Assets in Nordamerika zu entwickeln. In seinem ersten Uran-Asset Monmouth erblickt Bancroft das Potenzial eines kostengünstigen Tagebau-Uranproduzenten, der nahe an der Infrastruktur und an den Endproduktkunden positioniert ist.



Hinweis betreffend zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält “zukunftsgerichtete Aussagen“ laut Definition dieses Begriffs in Section 27A des United States Securities Act von 1933 und Section 21E des Securities Exchange Act von 1934. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, die nicht rein historischer Natur sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen und umfassen jegliche Aussagen betreffend Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten, die die Zukunft betreffen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich unter anderem auf Entwicklung, Kosten und Ergebnisse unseres Explorationsprogramms in unseren Uranproduktionsstätten und die für die Zukunft erwartete Produktion. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund zahlreicher Faktoren von den Prognosen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Diese Faktoren beinhalten unter anderem die inhärenten Unsicherheiten, die mit der Mineralexporation und mit Explorationsunternehmen im Entwicklungsstadium verbunden sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen werden zum Datum dieser Pressemitteilung abgegeben, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen oder die Gründe, warum die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen könnten, zu aktualisieren. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Überzeugungen, Pläne, Erwartungen und Absichten realistisch sind, können wir nicht garantieren, dass sie sich als zutreffend erweisen. Den Anlegern wird empfohlen, alle hierin enthaltenen Informationen zu berücksichtigen und auch die Hinweise auf die Risikofaktoren zu beachten, die in unserem Jahresbericht auf Formblatt 10-KSB für das letzte Geschäftsjahr, in unseren Quartalsberichten auf Formblatt 10-QSB und in anderen periodischen Berichten, die von Zeit zu Zeit bei der Securities and Exchange Commission eingereicht werden, enthalten sind.




Im Namen des Board

Bancroft Uranium Inc.
P. L. Hammond, C.A.
Präsident und Chief Executive Officer


Nähere Informationen über die Bancroft Uranium Inc. (OTCBB: BCFT) finden Sie auf unserer Website unter www.bancrofturanium.com.


Öffentliche Informationen und Medieninformationen: 1-877-544-7336 Aktionärs- und Anlegerinformationen: 1-866-860-2995

Quelle: Bancroft Uranium Inc.

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